EANS-Adhoc: Ad-hoc-Aktualisierung: Veränderung einer bereits offengelegten
Ad-hoc-Mitteilung: C-QUADRAT Investment AG / Antizipiertes Pflichtangebot der
Cubic London) Limited für alle ausstehenden Akt
Geschrieben am 22-06-2016 |
--------------------------------------------------------------------------------
Ad hoc-Aktualisierung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Fusion/Übernahme/Beteiligung
22.06.2016
Cubic (London) Limited ("Cubic" oder "Bieterin"), die je zur Hälfte
im Eigentum von San Gabriel Privatstiftung und T.R. Privatstiftung
steht, hat C-QUADRAT Investment AG ("C-QUADRAT") heute wie folgt
informiert:
Cubic hat am 05.04.2016 ein antizipiertes Pflichtangebot gemäß §§ 22
ff ÜbG zum Erwerb der Beteiligungspapiere der C-QUADRAT
veröffentlicht (das "Angebot"). Das Angebot stand unter der
aufschiebenden Bedingung der aufsichtsrechtlichen Freigabe von
Transaktion I (Vollzug des Talanx Aktienkaufvertrags und des
Angebots) durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde hat der Bieterin am
22.06.2016 mitgeteilt, dass Transaktion I (Vollzug des Talanx
Aktienkaufvertrags und des Angebots) genehmigt wurde. Darüber hinaus
haben bis zu diesem Datum auch alle übrigen zuständigen
Aufsichtsbehörden ihre Zustimmung zum Vollzug des Angebots erteilt.
Somit ist die aufschiebende Bedingung gemäß Punkt 5. der
Angebotsunterlage erfüllt. Das Angebot unterliegt damit keiner
Bedingung mehr.
Der Angebotspreis von EUR 60,00 je Aktie wird den Aktionären, die
ihre Aktien innerhalb der Annahmefrist, somit bis 14.06.2016, zum
Verkauf angeboten und damit das Angebot angenommen haben,
voraussichtlich am 28.06.2016 durch die UniCredit Bank Austria AG als
Annahme- und Zahlstelle Zug-um-Zug gegen Übertragung der Aktien
ausgezahlt werden.
Ursprüngliche Mitteilung: -------------------------------------------
------------------------------------- EANS-Adhoc: Veränderung einer
bereits offengelegten Ad-hoc-Mitteilung: C-QUADRAT Investment AG /
Cubic (London) Limited kündigt Verbesserung des Angebotspreises im
antizipierten Pflichtangebot für alle ausstehenden Aktien der
C-QUADRAT Investment AG und Einleitung eines
Gesellschafterausschlussverfahrens an (ISIN: AT0000613005)
Fusion/Übernahme/Beteiligung
11.03.2016
Wien/Frankfurt, 11.03.2016 Die C-QUADRAT Investment AG (ISIN:
AT0000613005)teilt mit, dass sie über folgenden Sachverhalt
informiert wurde:
Cubic (London) Limited ("Cubic"), die je zur Hälfte im Eigentum von
San Gabriel Privatstiftung und T.R. Privatstiftung steht, hat am
15.01.2016 den aufschiebend bedingten Erwerb von insgesamt 1.095.162
auf Inhaber lautende Stückaktien der C- QUADRAT Investment AG
("C-QUADRAT" oder "Zielgesellschaft"), entsprechend 25,1% vom
ausgegebenen Grundkapital der Zielgesellschaft, bekannt gegeben und
die Stellung eines antizipierten Pflichtangebots gemäß §§ 22 ff ÜbG
mit einem voraussichtlichen Angebotspreis von EUR 42,86 angekündigt.
Der Erwerb der Beteiligung steht unter der Bedingung der Freigabe
durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Am 10.03.2016 hat Cubic mit Laakman Holding Ltd, Hallmann Holding
International Investment GmbH, Q-CAP Holdings Ltd sowie San Gabriel
Privatstiftung und T.R. Privatstiftung weitere Kaufverträge über
insgesamt 2.856.344 auf Inhaber lautende Stückaktien der C-QUADRAT
(65,46%) abgeschlossen. Weiters haben San Gabriel Privatstiftung,
T.R. Privatstiftung, Hallmann Holding International Investment GmbH,
Q-CAP Holdings Ltd und die wirtschaftlich Berechtigten der Laakman
Holding Ltd einen Syndikatsvertrag betreffend Cubic vereinbart. Alle
Verträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Freigabe durch
die zuständigen Aufsichtsbehörden. Mit Wirksamkeit der Verträge wird
Cubic zusammen mit den mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger
über 90% an der Zielgesellschaft halten.
Wie am 15.01.2016 angekündigt, beabsichtigen Cubic und die mit ihr
gemeinsam vorgehenden Rechtsträger, der Angebotspflicht im Rahmen
eines antizipierten Pflichtangebots zum Kauf sämtlicher C-QUADRAT
Aktien, die nicht von Cubic und den gemeinsam vorgehenden
Rechtsträgern gehalten werden, nachzukommen. Dieses antizipierte
Pflichtangebot wird sich auf 411.694 auf Inhaber lautende Stückaktien
der C-QUADRAT, entsprechend rund 9,44% am ausgegebenen Grundkapital
der Zielgesellschaft, beziehen. Der Angebotspreis wird von EUR 42,86
auf EUR 60,00 erhöht. Das antizipierte Pflichtangebot wird unter der
Bedingung der Freigabe durch die zuständigen Aufsichtsbehörden
gestellt werden.
Weiters beabsichtigen Cubic und die mit ihr gemeinsam vorgehenden
Rechtsträger die Einleitung eines dem antizipierten Pflichtangebot
nachfolgenden Gesellschafterausschlussverfahrens (Squeeze Out).
Eine Veröffentlichung der Angebotsunterlage ist in Entsprechung der
gesetzlichen Vorgaben und nach Freigabe durch die Österreichische
Übernahmekommission im April 2016 geplant. Die Angebotsunterlage wird
die genauen Fristen und Modalitäten für die Annahme des antizipierten
Pflichtangebots enthalten und auch auf den Websites der
Zielgesellschaft (www.C-QUADRAT.com) und der Österreichischen
Übernahmekommission (www.takeover.at) abrufbar sein.
Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung dient ausschließlich
Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf
noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der C-QUADRAT dar. Die
endgültigen Bedingungen und weitere das antizipierte Pflichtangebot
betreffende Bestimmungen werden nach Freigabe der Veröffentlichung
durch die österreichische Übernahmekommission in der
Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern von
C-QUADRAT Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie
alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden
Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten
oder enthalten werden.
Das antizipierte Pflichtangebot wird ausschließlich auf Basis der
anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere
des österreichischen Übernahmerechts, durchgeführt. Das antizipierte
Pflichtangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer
Jurisdiktionen als Österreich durchgeführt werden. Dementsprechend
wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das
antizipierte Pflichtangebot außerhalb Österreichs eingereicht,
veranlasst oder gewährt. Inhaber von C-QUADRAT Aktien sollten nicht
darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner
anderen Jurisdiktion als Österreich geschützt zu werden.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in
Übereinstimmung mit österreichischer Marktpraxis erfolgt, können
Cubic und die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger auch
außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach
Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist unmittelbar
oder mittelbar C-QUADRAT Aktien erwerben bzw. entsprechende
Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können im Einklang mit dem
Übernahmegesetz über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der
Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über
diese Erwerbe werden unverzüglich veröffentlicht, soweit dies nach
österreichischem Recht erforderlich ist.
Ursprüngliche Mitteilung: -------------------------------------------
------------------------------------- EANS-Adhoc: C-QUADRAT
Investment AG / Cubic (London) Limited kündigt antizipiertes
Pflichtangebot für alle ausstehenden Aktien der C-QUADRAT Investment
AG (ISIN: AT0000613005) an
Fusion/Übernahme/Beteiligung
15.01.2016
Wien/Frankfurt, 15.01.2016 Die C-QUADRAT Investment AG (ISIN:
AT0000613005) verlautbart heute, dass sie über folgenden Sachverhalt
informiert wurde:
Cubic (London) Limited ("Bieterin" oder "Cubic"), die jeweils zur
Hälfte im Eigentum von San Gabriel Privatstiftung, die derzeit mit
rund 15,68% an C-QUDRAT Investment AG beteiligt ist, und T.R.
Privatstiftung, die derzeit mit rund 19,58% an C-QUADRAT Investment
AG beteiligt ist, steht, hat heute einen aufschiebend bedingten
Aktienkaufvertrag mit Talanx Asset Management GmbH über insgesamt
1.095.162 auf Inhaber lautende Stückaktien der C-QUADRAT Investment
AG ("C-QUADRAT" oder "Zielgesellschaft"), entsprechend 25,1% vom
ausgegebenen Grundkapital der Zielgesellschaft, abgeschlossen. Der
Kaufpreis beträgt EUR 42 je Aktie. Der Aktienkaufvertrag steht unter
der aufschiebenden Bedingung der aufsichtsrechtlichen Freigaben durch
die zuständigen Behörden in Deutschland, England und Österreich.
Mit Wirksamkeit des Aktienkaufvertrages wird die Bieterin zusammen
mit den beiden Privatstiftungen über 50% an der Zielgesellschaft
halten und gem § 22 ff ÜbG verpflichtet sein, ein Pflichtangebot an
alle übrigen Aktionäre zu stellen. Cubic beabsichtigt, dieser Pflicht
im Rahmen eines antizipierten Pflichtangebots zum Kauf sämtlicher
C-QUADRAT Aktien, die nicht von der Bieterin, gemeinsam vorgehenden
Rechtsträgern, der C-QUADRAT oder Aktionären, mit denen die Bieterin
Nichteinlieferungsvereinbarungen abgeschlossen hat, gehalten werden,
nachzukommen. Dieses antizipierte Pflichtangebot wird sich daher auf
rund 411.000 Stück C-Quadrat Aktien, entsprechend rund 9,44% am
ausgegebenen Grundkapital der Zielgesellschaft, beziehen. Der
Angebotspreis wird sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren und
voraussichtlich EUR 42,86 je C-QUADRAT Aktie betragen. Das
antizipierte Pflichtangebot wird unter der Bedingung der
aufsichtsrechtlichen Freigaben durch die zuständigen Behörden in
Deutschland, England und Österreich gestellt werden.
Die Bieterin plant eine Veröffentlichung der Angebotsunterlage in
Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben, beabsichtigt jedoch auf Grund
der Komplexität aufsichtsrechtlicher Freigabeverfahren in mehreren
Ländern, einen Antrag zur Fristerstreckung der Anzeige der
Angebotsunterlage bei der Österreichischen Übernahmekommission zu
stellen. Die Angebotsunterlage wird die genauen Fristen und
Modalitäten für die Annahme des antizipierten Pflichtangebots
enthalten auch auf den Websites der Zielgesellschaft
(www.c-quadrat.com) und der Österreichischen Übernahmekommission
(www.takeover.at) abrufbar sein.
Die Bieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Bekanntmachung
ausschließlich Informationszwecken dient und sie weder eine
Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der
C-QUADRAT darstellt. Die endgültigen Bedingungen und weitere das
antizipierte Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach
Freigabe der Veröffentlichung durch die österreichische
Übernahmekommission in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden.
Investoren und Inhabern von C-QUADRAT Aktien wird dringend empfohlen,
die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten oder enthalten werden.
Die Bieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass das antizipierte
Pflichtangebot ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen
des österreichischen Rechts, insbesondere des österreichischen
Übernahmerechts, durchgeführt wird. Das antizipierte Pflichtangebot
wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen als
Österreich durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine
Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das antizipierte
Pflichtangebot außerhalb Österreichs eingereicht, veranlasst oder
gewährt. Inhaber von C-QUADRAT Aktien sollten nicht darauf vertrauen
durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion
als Österreich geschützt zu werden.
Schließlich weist die Bieterin ausdrücklich darauf hin, dass soweit
dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
österreichischer Marktpraxis erfolgt, die Bieterin auch außerhalb des
öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist unmittelbar oder
mittelbar C-QUADRAT Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen
abschließen kann. Diese Erwerbe können im Einklang mit dem
Übernahmegesetz über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der
Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über
diese Erwerbe werden unverzüglich veröffentlicht, soweit dies nach
österreichischem Recht erforderlich ist.
Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Vorstand
C-QUADRAT Investment AG
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
Mail: a.wimmer@investmentfonds.at
www.c-quadrat.com
Ende der ursprünglichen Mitteilung euro adhoc --------
---------------------------------------------------------------------
---
Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
C-QUADRAT Investment AG
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
Mail: a.wimmer@investmentfonds.at
www.c-quadrat.com
Ende der ursprünglichen Mitteilung euro adhoc --------
---------------------------------------------------------------------
---
Bereichsöffentlichkeit der ursprünglichen Mitteilung:
2016-03-11 02:06:44 - Bloomberg- Versendet
2016-03-11 02:06:44 - Bloomberg- Versendet
Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
E-Mail: a.wimmer@investmentfonds.at
www.c-quadrat.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: C-QUADRAT Investment AG
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Telefon: +43 1 515 66-0
FAX: +43 1 515 66-159
Email: c-quadrat@investmentfonds.at
WWW: www.c-quadrat.com
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien
Sprache: Deutsch
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
593601
weitere Artikel:
- EANS-Adhoc: Amendment of a previously released ad-hoc announcement / C-QUADRAT
Investment AG / Cubic (London) Limited: Anticipated Mandatory Offer for all
outstanding shares in C-QUADRAT Investment AG --------------------------------------------------------------------------------
update to an ad-hoc disclosure transmitted by euro adhoc with the aim of a
Europe-wide distribution. The issuer is solely responsible for the content
of this announcement.
--------------------------------------------------------------------------------
Mergers - Acquisitions - Takeovers
22.06.2016
Vienna/Frankfurt, 22.06.2016: Today, Cubic (London) Limited ("Cubic"
or "Bidder") which is owned in equal parts by San Gabriel
Privatstiftung and T.R. mehr...
- EANS-Adhoc: RHI AG / Temporary leave of CEO --------------------------------------------------------------------------------
ad-hoc disclosure transmitted by euro adhoc with the aim of a Europe-wide
distribution. The issuer is solely responsible for the content of this
announcement.
--------------------------------------------------------------------------------
Board of Directors (Appointments and Changes)
22.06.2016
The Chairman of the Management Board of RHI AG, Dkfm. Franz Struzl,
has informed the Chairman of the Supervisory Board that he is on sick
leave with immediate mehr...
- EANS-Adhoc: RHI AG / Vorübergehende Abwesenheit des CEOs --------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR übermittelt durch euro adhoc mit dem
Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Vorstand/Personalie
22.06.2016
Der Vorsitzende des Vorstands der RHI AG Dkfm. Franz Struzl hat dem
Aufsichtsratsvorsitzenden mitgeteilt, dass er sich ab sofort im
Krankenstand befindet und vorübergehend, aber mehr...
- OLG Hamm: Kündigung von Bausparverträgen zulässig / LBS West-Chef Münning: "Ziel ist die Finanzierung von Wohneigentum" Münster (ots) - Die LBS West begrüßt die heute verkündeten
Urteile, in denen das OLG Hamm die Rechtmäßigkeit der Kündigung von
Bausparverträgen nach Ablauf von 10 Jahren ab Zuteilungsreife
bestätigt.
Die Richter gehen weiterhin davon aus, das Paragraf 489 Abs. 1 Nr.
2 BGB auf die Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkasse
anwendbar sei. Sinn dieser Vorschrift sei es, einen
Interessenausgleich zu schaffen und den Darlehensnehmer vor
überlangen Bindungen an festgelegte Zinssätze zu schützen. Diese
Überlegungen gelten mehr...
- auxmoney-Anleger ohne Angst vor Brexit Düsseldorf (ots) - Die Spekulationen zum Brexit unmittelbar vor
dem entscheidenden Referendum zeigen, wie stimmungsanfällig die
Aktienmärkte sind. Gleichzeitig bleiben festverzinsliche Anlagen nach
wie vor unattraktiv. In diesem Umfeld sind Investments in
Privatkredite eine interessante Anlagealternative. Ihre Rendite liegt
mit durchschnittlich 5,50 Prozent deutlich über der von
Rentenpapieren sowie der von Tages- und Festgeld. Das zeigt der
aktuelle Rendite-Check von Deutschlands führendem Kreditmarktplatz
auxmoney.
Die Unsicherheit mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|