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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kulturgutschutzgesetz

Geschrieben am 23-06-2016

Bielefeld (ots) - Das neue Gesetz zum Schutz national wertvollen
Kulturguts ist verabschiedet. Dieses Gesetz sollte (wie andere auch)
drei Anforderungen erfüllen: Es muss mit dem Grundgesetz vereinbar
sein, es sollte die Sache, um derentwillen es überhaupt nur
abgefasst wurde, wirksam regeln, und den Bürgern soll es Nutzen
bringen. Im neuen Kulturgutschutzgesetz ist keine dieser drei
Bedingungen erfüllt. Erstens: Bereits im Vorfeld der Entscheidung am
Donnerstag im Bundestag haben Verfassungsrechtler moniert, der
Entwurf verstoße gegen Artikel 14 des Grundgesetzes zum
Eigentumsrecht. Der Staat reklamiert das Recht für sich, einem
Privatmann zu verbieten, Kunst aus seinem Eigentum ins Ausland zu
verkaufen. Dann aber müsste er sich gleichzeitig das Vorkaufsrecht
sichern (und auch wahrnehmen), um das fragliche Kunstwerk dem
Gemeinwohl zuzuführen, sprich: öffentlich zu zeigen. Denn worauf
sonst sollte ein Verkaufsverbot gründen, wenn nicht auf dem
Versprechen, vordem unzugängliche Kunst den Bürgern zu
präsentieren? Zweitens: Das neue Gesetz will zum einen »national
wertvolles Kulturgut« im Lande halten und zum anderen den Handel mit
geraubten Antiken unterbinden. Was aber ist »national wertvoll«? Das
Gesetz verliert sich in vagen Formulierungen. Wie wachsweich dieses
Kriterium ist, zeigt ein Ausspruch von Kulturstaatsministerin Monika
Grütters, aus deren Haus die Novelle stammt: »Einen Kippenberger,
einen Nolde, einen Liebermann etwa müssen wir nicht zwangsläufig
unter Schutz stellen, weil unsere Museen ja sehr viele Werke dieser
Künstler haben.« Interpretationsversuch: Erst wenn der vorletzte
Nolde aus unseren Museen verschwunden ist, fällt der Staat dem
verkaufswilligen Besitzer des allerletzten Noldes in den Arm.
Skurril. Was nun den Antikenhandel angeht, verfolgt die Branche
Interessen, die denen des Bundeskriminalamts diametral
entgegenstehen. Die Branche braucht Ware, das BKA will Plünderern das
Handwerk legen. Woher denn sollen legale Antiken heute noch kommen?
Von Omas Dachboden? Gesetz hin oder her: Der Schmuggel geht weiter.
Drittens: Wenn der Staat Kunst, die zum Verkauf ins Ausland steht,
nicht selbst erwirbt, ist diese Kunst weg. Sie findet nicht den Weg
ins öffentliche Museum - und der Bürger schaut in die Röhre. Fazit:
Das Gesetz regelt nichts, was dem Kunstfreund Nutzen brächte.
Nicht einmal kriminellem Tun schiebt es einen Riegel vor. Stattdessen
raunt der Text von Kunst, »identitätsstiftend für die Kultur
Deutschlands«. Von einem Objekt ist das ziemlich viel verlangt.
Besonders in einem Land, das nach den Irritationen von 1933/45 bis
heute nicht in der Lage ist, einen klaren Gedanken zur »deutschen
Identität« zu fassen.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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