Gutachten widerlegen Ergebnis von Stiftung Warentest zu Kettler-Elektrorad - Monierte Sattelklemmung übererfüllt alle gesetzlich vorgeschriebenen Normen
Geschrieben am 23-06-2016 |
Köln (ots) - Die Stiftung Warentest hat in ihrem aktuellen
Testheft 07/2016 u.a. Elektroräder getestet. Mit dem Modell "Kettler
Traveler E-Tour FL" wurde ein Fahrrad der Heinz Kettler GmbH & Co. KG
bewertet. Dieses Fahrrad erhielt bei ansonsten guten bis sehr guten
Ergebnissen in den übrigen Testkategorien die Note "mangelhaft", da
ausweislich des von der Stiftung Warentest durchgeführten
Prüfverfahrens die Sattelklemmung gebrochen sei. Hierzu stellen wir
fest:
1. Das getestete E-Bike stammt noch aus der Produktion und dem
Vertrieb der Heinz Kettler GmbH & Co. KG. Eine
gesellschaftsrechtliche Verbindung zur KETTLER Alu-Rad GmbH gibt es
nicht. Die KETTLER Alu-Rad GmbH ist erst seit dem 15. Dezember 2015
operativ tätig. Wenn in dem Testbericht die Rede davon ist, dass
"Anbieter" des Fahrrads die KETTLER Alu-Rad GmbH sei, gibt dies nicht
die tatsächliche Sachlage wieder. Dies wusste die Stiftung Warentest
auch, denn die von ihr gekauften Räder verfügten nach ihren eigenen
Angaben über Gewährleistungs- und Garantiebedingungen der Heinz
Kettler GmbH & Co. KG.
2. Ungeachtet dessen liegen uns diverse Gutachten vor, die das
Ergebnis der Stiftung Warentest klar widerlegen. Die Heinz Kettler
GmbH & Co. KG hat als in Deutschland produzierendes Unternehmen mit
einer berühmten Marke stets Wert darauf gelegt, alle Zuliefererteile
unabhängig von Herstellertests selbst noch einmal zu überprüfen. Für
die Sattelklemmung verfügt die Heinz Kettler GmbH & Co. KG daher über
einen Test, nach dem dieses Zulieferteil die gesetzlich
vorgeschriebenen Normen deutlich übererfüllt.
Auch wir, die Kettler Alu-Rad GmbH, haben das Testergebnis der
Stiftung Warentest aufgegriffen, da wir uns aufgrund der
Namensüberschneidungen mit der Heinz Kettler GmbH & Co. KG zwar nicht
in einer rechtlichen, wohl aber in einer faktischen Verantwortung für
Kettler-Fahrräder sehen und höchste Qualität unser Anspruch ist.
Zudem wollten wir sicherstellen, dass Kettler-Fahrräder, die
zwangsläufig mit unserem Unternehmen in Verbindung gebracht werden,
sicher sind und alle Verbrauchererwartungen erfüllen.
Wir haben die Sattelklemmung daher von uns aus noch einmal sowohl
bei dem renommierten Institut Zedler wie auch beim TÜV Rheinland
testen lassen. Beide kommen zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen
Anforderungen in vollem Umfang erfüllt sind. Der TÜV Rheinland hat
zudem festgestellt, dass die betroffene Sattelklemmung sogar noch
einen zusätzlichen Belastungstest, der 25 Prozent oberhalb der
gesetzlichen Norm liegt, erfüllt. Außerdem entspricht laut TÜV die
Sattelklemmung den Kriterien für das GS-Zeichen (= Geprüfte
Sicherheit).
3. Weder uns, noch der Heinz Kettler GmbH & Co. KG liegen
Verbraucherbeanstandungen oder Hinweise auf eine gebrochene
Sattelklemmung vor. Bei dem getesteten Modell handelt es sich um ein
Elektrorad, das die Heinz Kettler GmbH & Co. KG in dieser
Konstruktion schon seit Jahren vertreibt.
Auf diese Umstände haben wir die Stiftung Warentest erstmals am
25. Mai 2016 hingewiesen. Die Stiftung Warentest hat entschieden,
diese Informationen in ihrer Berichterstattung nicht zu
berücksichtigen.
Pressekontakt:
KETTLER Alu-Rad GmbH
Kolja Oppel
Longericher Str.2
50739 Köln
0221 27959-277
oppel@zeg.de
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