VW Skandal - Erfolg für VW Touran Fahrer, Amtsgericht Lehrte hält Klage für zulässig und begründet
Geschrieben am 24-06-2016 |
Lahr (ots) - Wie die Pressestelle des Landgerichts Hildesheim auf
der Homepage (www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de) berichtet,
hat vor dem Amtsgericht Lehrte am 22.06.2016 eine mündliche
Verhandlung über die Klage des Erwerbers eines gebrauchten PKW VW
Touran Diesel gegen einen niedergelassenen VW Vertragshändler
stattgefunden. Das Amtsgericht Lehrte hält die Klage für begründet.
Hintergrund sei der Abgasskandal.
Mit seiner Klage begehre der Kläger die Feststellung, dass der
Händler dem Grunde nach verpflichtet sei, aus dem Kaufvertrag
Mängelgewährleistung und Schadensersatz zu leisten. Der Kläger
begründete dies damit, dass aufgrund der erforderlichen Nachrüstung
der Motorsteuerung jedenfalls mit einer Wertminderung des Fahrzeugs
zu rechnen sei. Im Übrigen seien ein Mehrverbrauch des Fahrzeuges und
eine Leistungsminderung wahrscheinlich. Unklar sei ferner, inwieweit
die Nutzung des Fahrzeugs in Umweltzonen erschwert werde. Die Klage
sei nötig, um eine mögliche Verjährung der Gewährleistungsansprüche
zu verhindern.
Wie die Pressestelle berichtet, habe das Amtsgericht Lehrte im
Rahmen der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es die Klage
für zulässig und begründet halte. Insbesondere sei der geltend
gemachte Mangel nicht unerheblich. Dies werde schon daran deutlich,
dass das Kraftfahrtbundesamt den Rückruf der von der Manipulation
betroffenen Fahrzeuge angeordnet habe. Nach Darlegung dieser
Rechtsansicht habe das beklagte Autohaus auf die Einrede der
Verjährung verzichtet. Damit könne eine endgültige Entscheidung durch
Urteil entbehrlich werden.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie das Amtsgericht Lehrte den Fall
entscheiden wird. Nach dem Urteil des Landgerichts München I, 23 O
23033/15 ist das Amtsgericht Lehrte ein weiteres Gericht, welches den
Mangel im VW Abgasskandal als nicht unerheblich ansieht. Es ist ein
weiterer Erfolg für einen Geschädigten im VW Skandal.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de
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