Die aktuellen TMS Ergebnisse liegen vor: Zusätzliche Chancen für einen Studienplatz Medizin / Das Auswahlverfahren der Hochschulen: Chance und Lichtblick für Medizin- Studienplatzbewerber/- innen (FOT
Geschrieben am 01-07-2016 |
Köln (ots) -
Während die Politik noch immer eifrig eine etwaige Landarztprämie
und eine generelle Neustrukturierung der medizinischen Ausbildung
diskutiert, ist die Nachfrage nach Studienplätzen für Medizin und
Zahnmedizin ungebrochen. Dabei verheißen die aktuellen Grenzwerte der
für die Vergabe dieser Studienplätze zuständigen Stiftung für
Hochschulzulassung (hochschulstart) keine Besserung: Wer in der sog.
Abiturbestenquote keine Spitzennote mit einem Durchschnitt von 1,0
oder 1,1 für Humanmedizin und rund 1, 2 für Zahnmedizin aufzuweisen
imstande ist, dürfte auch im Wintersemester 2016 kaum Chancen auf
einen der begehrten heilberuflichen Studienplätze haben. "Eine
aktuell rund 7-Jahre betragende Wartezeit wäre die Folge, da entgegen
eines weit verbreiteten Irrtums mit der Anzahl der Warte- bzw.
Bewerbungssemester keine rechnerische Verbesserung der Abiturnote
einhergeht", erläutert Rechtsanwalt Dr. Philipp Brennecke von der
Kölner Kanzlei Teipel & Partner.
Vielen Bewerberinnen und Bewerber sei jedoch nicht bewusst, dass
lediglich 20% der Studienplätze in der Medizin und Zahnmedizin über
die sog. Abiturbestenquote vergeben werden und weitere 20% nach
Wartezeit. Denn über die überwiegende Anzahl der Plätze werde im sog.
"Auswahlverfahren der Hochschulschulen" entschieden, so der
41-jährige Jurist, der im Arztrecht promoviert hat und einige Jahre
am Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln in Forschung und
Lehre beschäftigt war.
Im Rahmen dieses sog. "AdH-Verfahrens" könne eine Vielzahl
weiterer zulassungsrelevanter Kriterien berücksichtigt werden, so
dass in Einzelfällen auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem
Abiturdurchschnitt bis 2, 0 noch regulär einen Studienplatz
erhielten, so der Anwalt.
Die hochschuleigenen Auswahlverfahren seien allerdings eine
komplexe Welt für sich. Im Ergebnis gehe es darum, die Rangfolge der
sog. Ortspräferenzen strategisch klug zu wählen: Manche Hochschulen
berücksichtigten bestimmte Kriterien etwa allein unter der
Voraussetzung, dass der Bewerber sie unter den ersten drei der
insgesamt sechs möglichen Ortspräferenzen genannt hat. Manche
Universitäten täten dies sogar nur dann, wenn sie an erster Stelle
gesetzt werden, erläutert Brennecke. Darüber hinaus würden nicht alle
Universitäten auf dieselben Kriterien abstellen, zu denen
beispielsweise das Medizinertest-Ergebnis (TMS) ebenso zähle wie eine
vorhergehende Ausbildung oder bestimmte schulische Leistungen,
freiwillige Dienste oder besondere Leistungen in
naturwissenschaftlichen Wettbewerben. Auch die Gewichtung falle
unterschiedlich aus.
Wer dies nicht ausreichend beachte, verspiele wertvolle
Zukunftschancen, so Rechtsanwalt Dr. Brennecke. Um
Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber mit einem
Abiturdurchschnitt von bis zu 2, 0 nicht gleich auf eine mit nicht
unerheblichen Kosten verbundene Studienplatzklage für verweisen zu
müssen, die in der Sache ein teures Los auf dem Weg zum Studienplatz
darstelle, hat Teipel & Partner aus Köln auf der Seite
www.medizinplatzklage.de ein spezielles Instrument im Angebot. Die
bundesweit im Bildungsrecht tätige Kanzlei, die deutschlandweit
mehrere Allgemeine Studierendenvertretungen berät, hat eine
Bewerbungsoptimierung für die medizinischen Studiengänge entwickelt,
deren Kosten weit unter den Durchschnittskosten einer
Studienplatzklage liege, bei der üblicherweise im sogenannten
"Rundschlagverfahren" eine Vielzahl von Hochschulen verklagt wird.
Zudem könnten optional im Rahmen einer "Doppelstrategie" die zur
Fristwahrung von Studienplatzklagen stets erforderlichen
"außerkapazitären Zulassungsanträge" mitgestellt werden, ohne dass
damit die Notwendigkeit einhergeht, sogleich die ganzen
Klageverfahren einzuleiten.
"Auf diese Weise konservieren wir die Möglichkeit zur Durchführung
von Studienplatzklagen für den Fall, dass die Bewerbungsoptimierung
nicht zum Erfolg führen sollte", sagt Dr. Brennecke.
"Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber können so erst
einmal abwarten, ob die in Auftrag gegebene Bewerbungsoptimierung
Früchte trägt, ohne fürchten zu müssen, den rechten Zeitpunkt für
eine dann doch erforderlich werdende Klageeinlegung verpasst zu
haben. Wenn sie dann im regulären Verfahren den gewünschten
Studienplatz zugeteilt erhalten, ist nichts weiter zu veranlassen.
Andernfalls können sich die Studierwilligen immer noch entscheiden,
ob sie tatsächlich eine Studienplatzklage führen möchten. Eine
dahingehende Verpflichtung geht man bei uns nicht ein", so Dr.
Philipp Brennecke.
Weitere Informationen finden Studienplatzbewerberinnen und
Studienplatzbewerber unter www.Medizinplatzklage.de
Teipel & Partner Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige
Schwerpunktkanzlei für das gesamte Bildungs- und Wissenschaftsrecht.
In ihren Kompetenzfeldern verfügt sie deutschlandweit über eine
ausgewiesene Reputation und führt Verfahren in den folgenden
Bereichen:
| Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Promotionsrecht |
Privathochschulrecht |Verfahrensrecht | Studienklagen | Masterklagen
| Medizinplatzklagen |Quereinsteigerklagen | Studienplatzklage
Pressekontakt:
Teipel & Partner Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Spichernstraße 44
50672 Köln
Tel. +49 221/589 376-0
Fax +49 221/589 376-29
E-Mail: info@teipel-partner.com
www.medizinplatzklage.de
www.teipel-partner.com
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
594206
weitere Artikel:
- Familie ist das zentrale Thema bei den "besonderen Kinderfilmen" 2016/17 Leipzig (ots) - In den geförderten Filmstoffen des 4. Jahrgangs
der Initiative "Der besondere Kinderfilm" werden die jungen
Protagonisten mit sehr unterschiedlichen Familienkonstellationen
konfrontiert. Aus 50 Bewerbungen wurden vier Projekte ausgewählt, die
je 25.000 Euro Zuschuss für die Entwicklung eines Drehbuches
erhalten.
Am 22. April endete die Ausschreibung des mittlerweile vierten
Jahrgangs der von Filmwirtschaft, Politik, Förderungen des Bundes und
einiger Länder sowie öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern getragenen mehr...
- Geheimverträge Uni Mainz mit Boehringer Ingelheim Stiftung: Am Montag, 4. Juli, um 16 Uhr Akteneinsicht für Journalisten Hamburg (ots) - Die Uni Mainz muss ihre millionenschweren
Sponsoring-Verträge mit der Boehringer Ingelheim Stiftung offenlegen.
Journalisten, die ebenfalls die Akten einsehen möchten, sollten laut
dem Rechtsanwalt Carl Christian Müller am Montag, 4. Juli, um 16 Uhr
in die Alte Registratur, Forum universitatis 2, 1. Stock, Campus der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz, kommen. Müller hatte die
Ansprüche des Publizisten Prof. Dr. Thomas Leif am Mainzer
Verwaltungsgericht (Az. 3 K 636/15.MZ) durchgesetzt.
Medienrechtler Müller mehr...
- Im dritten Jahrgang geht ein "besonderer Kinderfilm" in Produktion (FOTO) Leipzig (ots) -
Die gemeinsam von Filmwirtschaft, Politik, Förderungen des Bundes
und einiger Länder sowie öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern
getragene Initiative "Der besondere Kinderfilm" hat auf einer
Pressekonferenz im Rahmen des Filmfest München die aktuell
geförderten Projekte bekannt gegeben: Vier neue Stoffe aus dem
vierten Jahrgang erhalten eine Drehbuchförderung in Höhe von 25.000
Euro. Weiterhin hat sich die Initiative entschieden, in diesem Jahr
die Kinderfilmproduktion UNHEIMLICH PERFEKTE FREUNDE aus dem dritten mehr...
- Thomas Fuhrmann wird 2017 neuer ZDF-Sportchef (FOTO) Mainz (ots) -
Thomas Fuhrmann (50) wird zum 1. Februar 2017 neuer Leiter der
Hauptredaktion Sport im ZDF. Der Verwaltungsrat bestätigte den
Personalvorschlag von ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut in seiner
Sitzung am 1. Juli 2016 in Berlin.
Bereits von 2005 bis 2010 leitete Thomas Fuhrmann die Redaktion
"das aktuelle sportstudio" und war zugleich stellvertretender
Hauptredaktionsleiter Sport. Anschließend übernahm er die Leitung des
"ZDF-Morgenmagazins" in Berlin. Fuhrmann folgt auf Dieter Gruschwitz,
der seit 2005 an der mehr...
- ZDFneo, kurzfristige Programmänderung / Mainz, 1. Juli 2016 Mainz (ots) -
Woche 29/16
Sonntag, 17.07.
Bitte Programmänderung beachten:
3.00 Der letzte Zeuge
Gerichtsmediziner Dr. Kolmaar
Totgeschwiegen (Text u. weitere Angaben s. 24.7.2016)
3.40 Inspector Barnaby
Ein Mörder kommt nach Hause
Nach Motiven von Caroline Graham
5.15 Terra X
Die Geschichte des Essens - Vorspeise
Mit Christian Rach
(vom 28.3.2015)
5.55 Terra X
-6.40 Die Geschichte des Essens - Hauptspeise
Mit Christian Rach
(vom 11.4.2015)
("Inspector Barnaby: Der Tod geht ins Kino" entfällt.) mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Sonstiges
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|