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Börsen-Zeitung: Klatsche für Gabriel, Kommentar zur gestoppten Fusion von Edeka und Tengelmann von Annette Becker

Geschrieben am 12-07-2016

Frankfurt (ots) - Eine schallende Ohrfeige hat Sigmar Gabriel
(SPD) vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) kassiert. Der
Bundeswirtschaftsminister hätte die Ministererlaubnis zur Übernahme
der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Branchenprimus Edeka
nicht erteilen dürfen, da sein Verhalten die Besorgnis der
Befangenheit und fehlenden Neutralität begründe, urteilt der
Kartellsenat des OLG in dem von den Wettbewerbern Rewe und Markant
angestrengten Eilverfahren.

Das ist starker Tobak und bleibt natürlich nicht unwidersprochen.
Gleichwohl vermag die Erklärung aus dem Bundeswirtschaftsministerium
nicht zu verfangen. Denn "geheime" Gespräche zwischen den
Antragstellern und dem Minister widersprechen nun einmal einer
gleichmäßigen Einbeziehung aller Verfahrensbeteiligten.

Erschwerend kommt hinzu, dass Wettbewerber Rewe, der selbst ein
Übernahmeangebot für Kaiser's Tengelmann vorgelegt hatte, erst im
Februar und März dieses Jahres Gelegenheit zur Stellungnahme bekam.
Zu einem Zeitpunkt also, zu dem Gabriel die Erteilung der
Ministererlaubnis unter Auflagen schon längst in Aussicht gestellt
hatte. Noch dazu war dieser Ankündigung im Januar eine substanzielle
Nachbesserung der Edeka-Offerte vorausgegangen.

Aus der Nummer dürfte Gabriel so schnell nicht rauskommen, war die
Erteilung der Ministererlaubnis im März doch ohnehin auf breite
Kritik gestoßen. Noch gut in Erinnerung ist, dass Daniel Zimmer den
Vorsitz und seine Mitgliedschaft in der Monopolkommission wenige
Minuten nach der Erteilung der Ministererlaubnis niedergelegt hatte.
Denn das Beratungsgremium der Bundesregierung in Wettbewerbsfragen
hatte sich im vergangenen August aus gutem Grund gegen die
Sondererlaubnis gestellt und dabei auch ein Plazet unter Auflagen für
nicht akzeptabel gehalten.

Natürlich ist es das gute Recht des Wirtschaftsministers, sich
über solche Empfehlungen hinwegzusetzen. Dann aber muss er die
Entscheidung auch hieb- und stichfest begründen. Dass das im
vorliegenden Fall nicht passierte, daran lässt das OLG kaum Zweifel.
Denn jenseits des Befangenheitsvorwurfs stellt das Gericht auch auf
die Rechtswidrigkeit der Entscheidung ab.

Zuzustimmen ist dem Bundeswirtschaftsministerium nicht einmal in
dem Punkt, dass nun eine Phase weiterer Unsicherheit für die
Beschäftigten eintritt. Denn die Verhandlungen zwischen Edeka und
Verdi zum Abschluss der von Gabriel eingeforderten Tarifverträge
waren längst noch nicht in trockenen Tüchern.



Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion

Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de


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