Rheinische Post: Kommentar: Strafe für Stalker
Geschrieben am 13-07-2016 |
Düsseldorf (ots) - Die Reform für eine bessere Verfolgung von
Stalkern und mehr Schutz für die Opfer ist überfällig. Bislang
mussten die Opfer erst so verzweifelt sein, dass sie beispielsweise
den Arbeitsplatz oder den Wohnort wechselten. Erst dann konnten die
Täter bestraft werden. Damit waren die Täter besser geschützt als die
Opfer. Was Stalking mit einem Menschen macht, darf man nicht
unterschätzen. Viele Opfer leiden über Jahre unter Angstzuständen -
auch wenn die konkreten Attacken schon aufgehört haben. Stalker legen
es darauf an, Macht über das Leben ihrer Opfer zu bekommen. Es war
also ein untragbarer Zustand, dass es von den Nerven des Opfers
abhing, ob ein Täter bestraft werden konnte oder nicht. Diese
Gesetzeslücke wird nun geschlossen. Vielen Betroffenen wird das
helfen. Doch vor dem Hintergrund, dass die geschätzte Dunkelziffer
von Stalking-Opfern die Zahl der polizeilich erfassten Fälle um ein
Vielfaches übersteigt, ist die Neuregelung auch nur ein kleiner
Schritt für die Bewältigung eines großen Problems.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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Gesetzesänderungen, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat,
sind lange überfällig gewesen. Den Opfern half die bisher geltende
Rechtslage wenig, weil sie erhebliche Beeinträchtigungen in ihrer
Lebensgestaltung nachweisen mussten, bevor dem Täter strafrechtliche
Konsequenzen mehr...
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