Eureka erhält Bohrgenehmigung von BLM
Geschrieben am 26-07-2016 |
Vancouver, British Columbia (ots/PRNewswire) -
Eureka Resources Inc. ("Eureka" oder das "Unternehmen") (TSXV:
EUK) ist erfreut, bekanntgeben zu können, dass das Bureau of Land
Management die Bohrgenehmigung für das Projekt Gemini Lithium
("Gemini" oder das "Projekt") erhalten hat, dass sich im Lida Valley
(Nevada) befindet.
Das Gemini-Projekt besteht aus 247 Schürfrechten (Placer Mining
Claims) für 4.940 Acres (2.000 Hektar). Gemini weist zwei
tiefliegende Teileinzugsgebiete auf, die potenziell lithiumhaltige
Salzlaken enthalten, vergleichbar zu den nachgewiesenen
lithiumhaltigen Solelagern im Clayton Valley. Lithium ist in
wirtschaftlich rentablen Mengen in den Solelagern im Clayton Valley
verhanden, wo sich die einzige Lithium produzierende Mine in
Nordamerika befindet. Gemini befindet sich in einer vergleichbaren
geologischen Umgebung 40 km südöstlich vom Clayton Valley, jedoch ist
dies nicht unbedingt ein Hinweis auf die Mineralisierung beim
Gemini-Projekts.
Das Ziel der Bohrung ist es, festzustellen, ob die Anomalien, die
im Rahmen der früher in diesem Jahr durchgeführten
TDEM-Untersuchungen erkannt wurden, Solelager enthalten. Darüber
hinaus soll die chemische Zusammensetzung dieser Solelager bestimmt
werden.
Informationen zum Gemini-Lithium-Projekt
Die Erkundungsstrategie bei Gemini besteht darin, auf tiefe
Teileinzugsgebiete beziehungsweise Playas abzuzielen, von denen
bekannt ist, dass sich lithiumhaltige Salzlaken sammeln. Im Clayton
Valley befindet sich Nordamerikas einzige lithiumproduzierende Mine,
40 km (26 Meilen) nordwestlich von Gemini. Solche
Wüsten-Teileinzugsgebiete können durch Gravitätsmessungen beschrieben
werden, mit denen starke Gravitätstiefs erkannt werden. In den Jahren
2012 und 2013 durchgeführte geophysische Gravitätsuntersuchungen
zeigten starke Gravitätstiefs in Gemini West und Gemini East, zwei
bruchdurchsetzte Teileinzugsgebiete, die sich ca. 7 Kilometer (4,5
Meilen) voneinander entfernt befinden und von denen angenommen wird,
dass sie mehrere hundert Meter tief sind. Um Karten von Gemini
anzusehen, besuchen Sie bitte:
https://www.eurekaresourcesinc.com/projects/lida-valley
Die Entscheidung die Schürfrechte für Gemini zu beantragen, wurde
gemacht, nachdem geophysische Gravitätsdaten zusammen mit der
günstigen lokalen Geologie geprüft wurden. Im Besonderen das an
Gemini angrenzende vulkanische Tuffgestein aus dem späten Miozän
könnte eine Lithiumquelle für eingeschlossenes Grundwasser innerhalb
der Teileinzugsgebiete darstellen.
Im Februar und im März 2016 schloss Nevada Sunrise zwei
TDEM-Sondierungen (TDEM - Time Domain Electromagnetic) ab, bei denen
insgesamt 23,3 Kilometer (15,1 Meilen) über Gemini West und Gemini
East untersucht wurden. Bei den TDEM-Untersuchungen wurden jeweils
leitende Zonen in den Teileinzugsgebieten erkannt, die durch die
vorherigen Gravitätsmessungen schon beschrieben wurden. Die durch die
Untersuchungen gewonnenen Ergebnisse könnten so ausgelegt werden,
dass es sich um leitende Solelager in Tiefen weit unterhalb der
nicht-leitenden alluvialen Sedimente an der Oberfläche handelt. Eine
leitende Schicht von einer Tiefe zwischen 150 bis 250 Meter scheint
den größten Teil von Gemini West und Gemini East abzudecken. Darüber
hinaus wurden verschiedene isolierte stark leitende Schichten und
Zonen in einer Tiefe von 400 bis 600 Metern gedeutet. Die leitenden
Schichten und Zonen können ein Indikator für Solelösungen in porösen
Grundwasserleitern und Einschlüssen in jedem Teileinzugsgebiet sein.
Nachdem die Überprüfung und die Interpretation der zusammengestellten
TDEM-Daten abgeschlossen wurde, beantragten die Unternehmen die
Bohrgenehmigung beim U.S. Bureau of Land Management. Derzeit gibt es
noch keine Bohrlöcher in Gemini beziehungsweise es ist nicht bekannt,
dass es welche gibt.
John R. Kerr, P. Eng., ist gemäß der kanadischen Norm "National
Instrument 43-101" die qualifizierte Person für diese neue
Veröffentlichung und er hat die fachlichen Informationen in dieser
Pressemitteilung überprüft und genehmigt.
Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsorgan
("Regulation Service Provider" - sowie dieser Begriff in den Statuten
der TSX Venture Exchange definiert ist) sind für die Angemessenheit
oder Genauigkeit dieser Veröffentlichung verantwortlich.
Warnhinweise zu zukunftsweisenden Aussagen
Zu dieser Pressemitteilung gehören "zukunftsweisende Aussagen"
gemäß der relevanten kanadischen Wertpapiergesetzgebung, die nicht
auf historischen Fakten beruhen. Zukunftsweisende Aussagen beinhalten
Risiken, Unsicherheiten und andere Fakten, die dazu führen könnten,
dass sich tatsächliche Ergebnisse, Leistungen, Chancen und
Möglichkeiten grundlegend von denen unterscheiden, die implizit oder
explizit in den zukunftsweisenden Aussagen enthalten sind. Zu den in
dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsweisenden Aussagen
gehören unter anderem Aussagen bezüglich des vorgeschlagenen
Zeitplans für die Genehmigungs-Einreichung für das Gemini-Projekt und
die allgemeinen Geschäftstätigkeiten des Unternehmens.
Zukunftsweisende Aussagen beruhen notwendigerweise auf einer Anzahl
von Schätzungen und Annahmen, die, auch wenn sie als angemessen
angesehen werden, auf bekannten und unbekannten Risiken,
Unsicherheiten und anderen Faktoren beruhen, die dazu führen können,
dass sich tatsächliche und zukünftige Ereignisse bedeutend von den
implizit oder explizit in den zukunftsweisenden Aussagen enthaltenen
unterscheiden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem:
Unsicherheiten bezüglich des allgemeinen Geschäfts sowie
wirtschaftliche und soziale Unsicherheiten; Gerichtsverfahren,
legislative, Umwelt- und andere gerichtliche, behördliche, politische
und Wettbewerbsentwicklungen; Verzögerung oder Nichterhalt von
Genehmigungen durch den Vorstand oder durch Behörden; zusätzlichen
Risiken, die in den öffentlich bei SEDAR unter http://www.sedar.com
eingereichten Dokumenten dargestellt werden; und andere, in dieser
Pressemitteilung diskutierte Angelegenheiten. Auch wenn das
Unternehmen der Überzeugung ist, dass Annahmen und Fakten, die zur
Vorbereitung der zukunftsweisenden Aussagen genutzt wurden,
angemessen sind, sollte den zukunftsweisenden Aussagen kein
unangemessenes Vertrauen entgegengebracht werden. Diese gelten nur
zum Zeitpunkt der Pressemitteilung und es kann keine Garantie gegeben
werden, dass solche Ereignisse in den angegebenen Zeiträumen
erfolgen. Außer es wird vom Gesetz vorgeschrieben, lehnt das
Unternehmen jedwede Absicht bzw. Verpflichtung zur Aktualisierung
oder Überprüfung von zukunftsweisenden Aussagen ausdrücklich ab, ob
als Resultat neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus
sonstigen Gründen.
Weitere Informationen über Eureka stehen auf der
Unternehmenswebsite unter http://www.eurekaresourcesinc.com und unter
http://www.sedar.com zur Verfügung und können auch von Michael
Sweatman, President und CEO, oder Bob Ferguson per E-Mail an
info@eurekaresourcesinc.com oder per Telefon unter +1(604)-449-2273
erfragt werden.
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