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VW Skandal: ARAG SE Rechtsschutzversicherung - eine schlechte Wahl für VW Geschädigte

Geschrieben am 12-08-2016

Lahr (ots) - Gegen die ARAG SE laufen zahlreiche Gerichtsverfahren
und Ombudsmannverfahren vor dem Versicherungsombudsmann wegen des VW
Skandals, weil die ARAG SE die Deckungen weitgehend verweigert. Die
Werbebroschüren der ARAG versprechen ein entspanntes Leben für den
Fall rechtlicher Auseinandersetzungen. Die ARAG lasse den Kunden mit
keinem Rechtsproblem alleine und sichere schnelle und unkomplizierte
Hilfe zu. Die ARAG wirbt als Geschäftsidee mit dem Slogan: "Jeder
soll sein Recht durchsetzen können - unabhängig von seiner
finanziellen Situation. Chancengleichheit zu schaffen, das ist uns
auch nach mehr als 80 Geschäftsjahren unverändert wichtig."

Die Realität steht hierzu leider in einem krassen Widerspruch.
Unter Anwälten genießt die ARAG SE längst einen schlechten Ruf, wie
man dem RSV-Blog (http://www.rsv-blog.de/category/arag) entnehmen
kann. Die ARAG SE belegt außerdem oft einen der schlechtesten Plätze
in der Statistik der Beschwerden bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Qualität einer
Versicherung zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie auch hält,
was sie verspricht. Die besten Vertragsklauseln nützen dem Kunden
nichts, wenn der Versicherer sich im Schadensfall nicht daran hält
oder die Klauseln einseitig zu Lasten der Kunden auslegt.

Dies bekommen derzeit Geschädigte des VW Abgasskandals zu spüren.
Anstatt wie viele andere Rechtsschutzversicherungen den Kunden zur
Seite zu stehen und diese bei der Durchsetzung der Ansprüche durch
Übernahme der notwendigen Kosten zu unterstützen, lehnt die ARAG SE
die Kostendeckung bereits für die außergerichtliche Geltendmachung
von Schadensersatz, Rückabwicklung des Kaufvertrages oder für die
Durchsetzung von Neulieferungsansprüchen ab. Zur Begründung teilt die
ARAG SE mit, dass keine Erfolgsaussichten bestünden, weshalb die
Versicherung nicht zahlen müsse. Dabei ignoriert die ARAG SE, dass
zunehmend Gerichte (LG München I, LG Lüneburg, Amtsgericht Lehrte)
den VW Geschädigten Recht geben - Erfolgsaussichten daher sehr wohl
bestehen. Sogar das OLG Celle und das OLG Hamm bestätigen, dass
hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, weshalb sogar
Prozesskostenhilfe zu gewähren ist. Am Deckungsverhalten der ARAG SE
ändert dies aber nichts.

Dabei verstößt die ARAG gegen die eigenen Vertragsbedingungen.
Diese sehen beispielsweise vor, dass im Falle der Ablehnung der
Kostendeckung ein unabhängiger Schiedsgutachter über die Pflicht zur
Kostendeckung entscheiden soll. Diese Entscheidung ist nach den
Vertragsbedingungen der ARAG SE für die Versicherung bindend. Dennoch
lehnt die ARAG diese eigentlich bindenden Schiedssprüche unabhängiger
Schiedsgutachter ab, wenn diese die Pflicht zur Kostendeckung der
ARAG SE vorsehen. In einem aktuellen Fall wies die ARAG SE einen ihr
unangenehmen Schiedsspruch zurück und bat die für den Fall zuständige
Rechtsanwaltskammer Frankfurt einen neuen Schiedsgutachter zu
benennen. Die Rechtsanwaltskammer sah hierzu keine Veranlassung, weil
der erteilte Schiedsspruch aus Sicht der Kammer abschließend war. Die
ARAG SE teilte daraufhin dem Kunden mit, dass das Verfahren damit
erledigt sei und trotz des für den Kunden positiven Schiedsspruches
keine Kostendeckung erfolgen wird. Auch die Rechtsanwaltskammer
Magdeburg hat keinen neuen Schiedsgutachter bestellt. "Die ARAG hat
bisher jeden einzelnen der ihr unangenehmen Schiedssprüche im
Zusammenhang mit Geschädigten des VW Abgasskandals unserer Mandanten
zurückgewiesen, obwohl die Versicherungsbedingungen eine
Zurückweisung des Schiedsspruches gar nicht vorsehen", ärgert sich
Rechtsanwalt Sauer der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in Lahr. Ein
Schiedsgutachter hat bestätigt, dass er von der ARAG SE mit
Rückfragen überhäuft werde und aus seiner Sicht die ARAG SE auf Zeit
spiele. Ein Gutachter bestätigte außerdem, dass die ARAG SE seine
Kosten nicht vollständig übernehmen möchte und er deshalb die ARAG SE
verklagen wird. Die zeigt einmal mehr, dass die ARAG SE mit allen
Mitteln versucht, den Zahlungsverpflichtungen zu entgehen.

Zwischenzeitlich hat eine Vielzahl von Gerichten geurteilt, dass
für die geschädigten Kunden selbstverständlich Erfolgsaussichten
bestehen, allen voran die Oberlandesgerichte Hamm und Celle. Die ARAG
SE verweigert dennoch die Kostendeckung willkürlich mit
vorgeschobenen Gründen, die in krassem Widerspruch zu den durch die
Gerichte aufgestellten Grundsätze stehen. Die selbsternannte
"Qualitätsversicherung" lässt die eigenen Kunden hängen und nimmt in
Kauf, dass diese auf dem entstandenen Schaden sitzen bleiben. Der
ARAG Versicherungskonzern steht im Familienbesitz und wird auch von
Mitgliedern der Eigentümerfamilie geführt. Das bedeutet, dass jeder
Euro, der für einen Schaden bezahlt wird, unmittelbar das Einkommen
der Eigentümerfamilie schmälert. Inwieweit dieser Zusammenhang die
Entscheidungsfindung im Schadensfall beeinflusst, kann nur vermutet
werden. Für Geschädigte des VW Abgasskandals stellt sich der
Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bei der ARAG SE jedenfalls
als eine sehr schlechte Entscheidung dar. Als Qualitätsversicherungen
haben sich andere Versicherungen profiliert, die das Kundeninteressen
vor den eigenen Profit stellen. Dabei lässt die ARAG SE keinen
Versuch aus, Anwälte zu diskreditieren.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de


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