Rheinische Post: Zusätzliches Pflegegeld wird nur zu 40 Prozent bei Kassen abgerufen
Geschrieben am 13-09-2016 |
Düsseldorf (ots) - Pflegebedürftige und deren Angehörige dürfen
von den Pflegekassen zusätzliches Geld für mehr professionelle Hilfe
bei der Pflege und für Dienstleistungen wie Einkaufs- oder Putzhilfen
beantragen. Doch nur die wenigsten Betroffenen rufen die Mittel ab,
wie eine Umfrage der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Dienstagausgabe) bei großen Pflegekassen ergab. So teilte die Barmer
GEK mit, dass im vergangenen Jahr 94.500 Versicherte Geld für
sogenannte "zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen"
erhalten hätten. Bei knapp 230.000 Barmer-Versicherten in der
ambulanten Pflege entspricht das einem Anteil von nur etwa 40
Prozent. Bei der Deutschen BKK ergibt sich dasselbe Bild. Von 36.000
Versicherten, die 2015 Anspruch auf die Leistungen hatten,
beantragten nur 43 Prozent (rund 15.000 Fälle) zusätzliche
Unterstützung. Einzig bei der AOK Rheinland, einer der größten Kassen
Deutschlands, erhielten im vergangenen Jahr 52,4 Prozent der
Anspruchsberechtigten entsprechende Leistungen. Das war aber nur dann
der Fall, wenn sie von einem ambulanten Pflegedienst betreut wurden.
Bei Pflegebedürftigen ohne professionelle Betreuung, die vielleicht
nur von ihren Angehörigen umsorgt werden, lag die Quote mit 17
Prozent erheblich niedriger. Der Pflegebevollmächtigte der
Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), verweist auf einzelne
Länder und deren schleppende Umsetzung des Gesetzes als Grund für die
niedrigen Zahlen. "Ein Problem war bislang die Umsetzung durch einige
Länder", sagte er der Redaktion. Es sei Aufgabe der Länder, ihr
geltendes Recht so anzupassen, dass klar werde, welche Dienste
berechtigt seien, die Leistungen zu erbringen. "Hier hat NRW
geschludert und viel zu lange gebraucht", sagte Laumann. Die
Verordnung tritt an Rhein und Ruhr erst 2017 in Kraft. Auch Eugen
Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, übt Kritik,
sieht aber den Bundesgesundheitsminister in der Pflicht: "Wenn ein
großer Teil der Anspruchsberechtigten die gesetzlichen
Entlastungsangebote nicht nutzt, muss das ein Alarmsignal für Hermann
Gröhe sein." Der "Leistungsdschungel" sei für viele Pflegebedürftige
und ihre Angehörigen undurchschaubar und die Leistungsangebote
müssten endlich barrierefrei werden, sagte Brysch.
KONTEXT
Die sogenannten "zusätzlichen Betreuungs- und
Entlastungsleistungen" sind in Paragraf 45b des elften Buches im
Sozialgesetzbuch geregelt. Seit 2015 haben alle Pflegebedürftigen
Anspruch auf entweder 104 oder 208 Euro pro Monat - je nach Grad der
Beeinträchtigung.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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