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Wichtiger Schritt zum Sammelverfahren in Sachen "MPC Renditefonds Leben plus VI" / KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen wirft Fondsinitiatoren massive Prospektfehler vor

Geschrieben am 12-09-2016

Bremen/Hamburg (ots) - Das Landgericht Hamburg hat in Sachen "MPC
Renditefonds Leben plus VI" den Weg frei gemacht für eine kollektive
Klage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz (KapMuG). Nach
Angaben der Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte aus Bremen wurde jetzt der
dafür notwendige Vorlagebeschluss im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht. Nun müsse noch das Hanseatische Oberlandesgericht
einen Musterkläger bestimmen. "Eine Formalie", sagt Rechtsanwalt
Jens-Peter Gieschen, dann werde das KapMuG-Verfahren gegen MPC
starten. In einem KapMuG-Verfahren könnten viele Anleger gemeinsam
und kostengünstig ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das
Landgericht habe in diesem Fall sehr schnell gearbeitet. "Wir haben
den Vorlagebeschluss jetzt sogar noch vor einem von uns deutlich
früher eingereichten Antrag beim Schwesterfonds 'MPC Renditefonds
Leben plus V' bekommen", sagt Gieschen. Auch hier erwartet der Bremer
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in den nächsten Tagen
einen entsprechenden Vorlagebeschluss des Landgerichts, ebenso wie
beim Fonds "MPC Renditefonds Leben plus VII". Die Kanzlei vertritt
bereits mehrere Hundert Anleger gegen das Hamburger Emissionshaus MPC
Münchmeyer Petersen Capital AG.

Für Anleger des MPC-Fonds "Leben plus VI" sei der jetzt
veröffentlichte Vorlagebeschluss von besonderer Wichtigkeit, da
zurzeit jeden Tag Ansprüche in Millionenhöhe verjähren würden.
Anleger müssten schnell handeln, wollen sie ihre berechtigten
Ansprüche vor der Verjährung retten. Gieschen: "Wir haben es mit
einer taggenauen, sogenannten absoluten Verjährungsfrist von zehn
Jahren zu tun." Da der Fonds im Jahr 2006 vertrieben worden sei,
trete die Verjährung genau zehn Jahre nach dem Beitritt, also noch im
laufenden Jahr ein. "Wer etwa am 1. Oktober 2006 dem Fonds
beigetreten ist, hat jetzt nur noch bis zum 1. Oktober Zeit, danach
sind alle Schadensersatzansprüche unwiederbringlich verjährt."
Inhaltlich sei das Landgericht der Argumentation von KWAG -
Rechtsanwälte gefolgt und habe alle gerügten Prospektfehler in seinen
Vorlagebeschluss aufgenommen, sagt Gieschen. "Offensichtlich hält das
Landgericht Hamburg unsere Argumentation zu den massiven
Prospektfehlern beim 'MPC Renditefonds Leben plus VI' für
stichhaltig."

Laut Gieschen produzieren alle MPC-Rendite-Fonds mit deutschen
Kapitallebensversicherungen Verluste in einer Größenordnung von bis
zu 50 Prozent des eingesetzten Kapitals. Rund 11.500 Anleger, die
insgesamt 326 Millionen Euro in die drei MPC Lebensversicherungsfonds
der "plus-Reihe" investiert haben, erhielten bereits 2014 ein
Ankaufsangebot für ihre Beteiligungen von der Fondsleitung. Die
Anleger hätten dabei allerdings bis zu 60 Prozent ihres Einsatzes
verloren.

Der Verkaufsprospekt muss ein zutreffendes Bild von der
angebotenen Kapitalanlage vermitteln. Dazu hat der Bundesgerichtshof
(BGH) bereits höchstrichterlich festgestellt, dass sämtliche
Umstände, die für eine Beteiligungsentscheidung von Bedeutung sein
können, richtig und vollständig dargestellt werden müssen. Bei der
Prospekthaftung geht es in erster Linie um Rechtsfragen. Dabei kommt
es nicht auf individuelle Fehler in der Beratungssituation an,
sondern auf rechtliche und wirtschaftliche Fehler der Initiatoren bei
der Konzeption der Fonds und der Erstellung der Verkaufsprospekte.
Diese Form der Schadensersatzklagen wird durch einige Neuerungen im
"Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz" noch erleichtert. Wird ein
solches KapMuG-Verfahren eröffnet, können sich alle anderen Anleger
des Fonds anschließen, ohne eine eigene Klage einreichen zu müssen.
KWAG - Rechtsanwälte hat sich in den vergangenen Jahren eine
anerkannte Expertise erarbeitet, für Investoren in geschlossenen
Fonds Strategien für die kollektive Rechtsdurchsetzung zu entwickeln.

Kanzleiprofil:

KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen
Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den
ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. Gründungspartner sind die
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und
Jens-Peter Gieschen. KWAG ist auf die Durchsetzung von
Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von
Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen
mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen. Daneben
stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der
anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur
Verfügung. KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der
Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem
verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor,
während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, KWAG - Rechtsanwälte, Lofthaus 4,
Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de,
Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de


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