Rheinische Post: "Flexi-Rente" soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten / Regierung erwartet Minus bei Bundesagentur von 87 Millionen Euro pro Jahr
Geschrieben am 14-09-2016 |
Düsseldorf (ots) - Die unter dem Begriff "Flexi-Rente" geplanten
Neuregelungen für ein längeres Arbeiten im Alter sollen zum 1. Januar
2017 in Kraft treten. Das geht aus der Formulierungshilfe der
Bundesregierung für den Gesetzentwurf zur "Flexi-Rente" hervor, die
der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe)
vorliegt. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) legt dem
Bundeskabinett die Formulierungshilfe am heutigen Mittwoch vor. Der
Gesetzentwurf soll voraussichtlich Ende September von den
Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Er sieht
unter anderem vor, die bisherigen niedrigen und starren
Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrente deutlich zu verbessern. "Eine
Teilrente kann künftig stufenlos in individueller Höhe bezogen
werden", heißt es in dem Gesetzentwurf. Wer im Alter ab 63 Jahren nur
einen Teil seiner gesetzlichen Rente mit Abschlägen beanspruchen
möchte und weiter Teilzeit arbeitet, soll oberhalb einer Freigrenze
von jährlich 6300 Euro grundsätzlich 40 Prozent des Hinzuverdienstes
auf die Teilrente angerechnet bekommen. Dem Entwurf zufolge rechnet
die Bundesregierung mit Mindereinnahmen und Mehrausgaben der
Bundesagentur für Arbeit (BA) von 87 Millionen Euro jährlich, weil
Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Rentner künftig
entfallen sollen. Der Fiskus erwartet zudem Steuermindereinnahmen von
zehn Millionen Euro pro Jahr, weil Arbeitgeber auch für
weiterbeschäftigte Rentner Rentenbeiträge bezahlen sollen, die sie
steuerlich absetzen können. "Durch die Flexi-Rente kann der Übergang
in den Ruhestand individueller gestaltet und abgefedert werden. Wer
neben der Rente arbeitet, kann auch seine späteren Rentenansprüche
weiter aufbessern", sagte CDU-Sozialpolitiker Karl Schiewerling dem
Blatt.
www.rp-online.de
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