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Post erleidet Schlappe gegen Fintech: Gericht weist Antrag auf Unterlassung bei eSign zurück

Geschrieben am 19-09-2016

Berlin (ots) - IDnow prüft jetzt Patentverletzung der Post

Berlin, 19. September 2016 - Die Deutsche Post AG hat bei ihrem
harten Verdrängungskurs auf dem Markt der digitalen
Identifizierungslösungen eine Schlappe vor dem Landgericht Köln
einstecken müssen. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin 'Capital' in
seiner Online-Ausgabe. Der Bonner Dax-Konzern hatte versucht, das
Münchner Fintech IDnow mit einer einstweiligen Verfügung dazu zu
drängen, das Bewerben ihres neuen Produktes "eSign" in wesentlichen
Punkten zu unterlassen. Die Post warf dem Fintech vor, ihre Aussagen
seien "irreführend und damit wettbewerbswidrig".

Ende August wurde der Fall vor dem Landgericht Köln verhandelt.
Die Kammer folgte dem Antrag der Post in sieben von neun Punkten
nicht. Lediglich bei zwei Punkten empfahl das Gericht IDnow, den
Widerspruch gegen den Verfügungsantrag zurückzunehmen. Das Münchner
Fintech folgte der Empfehlung. Die Post muss nun 85 Prozent der
Kosten des Verfahrens tragen. Und sie muss nun ihrerseits mit einer
Klage wegen Patentrechtsverletzung rechnen.

Der Fall zeigt, wie hart umkämpft der Markt der digitalen
Ident-Verfahren und e-Signing-Lösungen ist. Ein Markt, den die Post
als ehemaliger Staatsmonopolist jahrzehntelang für sich in Anspruch
genommen hat. Ein Ident-Verfahren ist immer dann nötig, wenn man
beispielsweise online ein Konto eröffnen, einen Kredit beantragen
oder eine Kreditkarte ordern will. Bis zur Einführung des
Video-Ident-Verfahrens war der Gang zur Postfiliale die einzige
Alternative zur Legitimation in einer Bankfiliale.

Ende April hatte IDnow sein neues Produkt "eSign" vorgestellt. In
einer Pressemitteilung präsentierte das Fintech den
"Vertragsabschluss der Zukunft: Kreditverträge, Vollmachten und Co. -
zum ersten Mal per Smartphone". Als "weltweit erster Anbieter" böte
IDnow eine Geldwäschegesetz-konforme Online-Identifizierung mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Dabei werde die
Unterschrift via Schriftform ersetzt. Neben Finanzdienstleistern und
Versicherern hätten auch Städte und Kommunen sowie Krankenkassen
Interesse angemeldet, um bequem Verträge rechtssicher zu
unterschreiben.

Nur wenige Tage später reagierte die Post und verlangte die
Unterlassung entscheidender Werbeaussagen. In großen Teilen folgte
die Kammer der Argumentation der Post nicht. IDnow darf lediglich
nicht mehr damit werben, dass die e-Signing-Lösung europaweit durch
ein erteiltes Patent geschützt sei. Das Patent, so merkte die Kammer
an, beziehe sich nämlich nicht auf die gesamte e-Signing-Lösung,
sondern lediglich auf den ersten Schritt - die Video-Identifizierung.

Damit habe sich die Post ein Eigentor geschossen, ist die Meinung
in München. Denn somit hätte die Post in dem Verfahren zugegeben,
dass das Video-Ident-Verfahren, das mittlerweile auch die Post
anbietet, von einem europäischen Patent geschützt ist. Nach einer
erfolgreichen Patent-Klage "könnten wir Wettbewerbern - auch der Post
- verbieten, das Video-Ident-Verfahren anzubieten", heißt es in
München. Rechtliche Schritte gegen die Post seien "zum aktuellen
Zeitpunkt" zwar nicht geplant. "Mittelfristig schließen wir das aber
nicht aus", teilt IDnow mit.



Pressekontakt:
Jens Brambusch, Redaktion 'Capital',
Tel. 030 / 220 74 5127, Mobil 0176 / 647 02 338
E-Mail: brambusch.jens@capital.de
www.capital.de


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