NOZ: NOZ: Niedersachsen verzichtet auf Wohnsitzauflage für Flüchtlinge
Geschrieben am 21-09-2016 |
Osnabrück (ots) - Niedersachsen verzichtet auf Wohnsitzauflage für
Flüchtlinge
Freie Wahl nach Anerkennung des Asylantrags - Grüne loben
Entscheidung
Osnabrück. Niedersachsen verzichtet auf Anwendung der
Wohnsitzauflage für Flüchtlinge mit anerkanntem Asylanspruch. Das
berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (Mittwoch) unter Berufung auf
das niedersächsische Innenministerium. Demnach verschickte das
Innenministerium am Dienstag einen entsprechenden Erlass an die
Ausländerbehörden des Landes. Damit dürfen die Menschen ihren Wohnort
nach Anerkennung des Asylantrags - anders als in Baden-Württemberg
oder Bayern - in Niedersachsen frei wählen. Auch Rheinland-Pfalz
lehnt die Wohnsitzauflage ab. Andere Bundesländer streiten noch um
die Umsetzung.
Die niedersächsischen Grünen begrüßten den Schritt: Es sei ein
Irrweg, geflüchteten Menschen einen Wohnort zuzuordnen, sagte
Fraktionschefin Anja Piel: "Die Wohnsitzauflage wäre ein
Bürokratiemonster. Wir Grüne haben uns zu Recht gegen dieses nicht
zielführende Instrument gestemmt. Ich danke insbesondere den
kommunalen Spitzenverbänden für ihre Unterstützung", sagte Piel.
Die Wohnsitzauflage ist Teil des Integrationsgesetzes des Bundes,
welches Anfang August in Kraft getreten war. Sie erlaubt es den
Ländern, anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort zuzuweisen, sofern
sie nicht anderswo Arbeit oder Ausbildung finden. Damit soll vor
allem verhindert werden, dass durch den Zuzug von Menschen bestimmter
Herkunft in Großstädten Parallelgesellschaften und soziale
Brennpunkte entstehen. Die Grünen-Politikerin Piel sieht in der
Auflage hingegen einen "echten Integrationsblocker": "Er gibt den
Menschen das Gefühl, nicht selbst über ihr Leben bestimmen zu können.
Zudem erschwert eine solche Auflage den Zugang zu Arbeit und
Qualifikation. Im allerschlimmsten Fall werden Familien und
Freundschaften zerrissen", sagte Piel.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
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