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Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Bundesgerichtshof untersagt Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber und stärkt die Klagerechte von Verbraucherverbänden

Geschrieben am 21-09-2016

Berlin (ots) - Hersteller von Energiesparlampen müssen
Verantwortung für ihre Produkte übernehmen - Deutsche Umwelthilfe
fordert ein Ende der staatlichen Nicht-Kontrolle bei den
Quecksilber-Grenzwerten - BGH erweitert mit diesem Urteil Klagerechte
von Verbraucherschutzverbänden

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich heute letztinstanzlich
gegenüber der Brilliant AG durchgesetzt. Der Brillant AG ist
untersagt worden, Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt zu
verkaufen. Dies entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe. Die DUH hatte bei Laboranalysen von Energiesparlampen der
Brilliant AG deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten
Grenzwerts für Quecksilber festgestellt. In einem Fall überschritt
der gemessene Höchstwert mit 13 Milligramm den damals gesetzlich
erlaubten Grenzwert von 5 Milligramm um mehr als das Doppelte. Die
Aufforderung der DUH, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich
damit dazu zu verpflichten, zukünftig keine Energiesparlampen mit zu
viel Quecksilber mehr zu verkaufen, hatte das Unternehmen abgelehnt.
Daraufhin klagte die DUH im Juli 2012 gegen die Brilliant AG wegen
Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Sowohl das Landgerichts Stade als auch das Oberlandesgericht Celle
entschieden im Sinne der DUH.

"Es ist schon dreist, wenn ein Lampenhersteller wie die Brilliant
AG bis zum Bundesgerichtshof dafür kämpft, dem Verbraucher eine
gesundheitsgefährdende Technik verkaufen zu dürfen. Immer häufiger
müssen Unternehmen durch Gerichtsurteile dazu gezwungen werden,
Verantwortung für ihre Produkte zu übernehmen und die geltenden
Gesetze einzuhalten. Dieses mangelnde Verantwortungsgefühl einzelner
Unternehmen bringt zu Unrecht eine für die Energiewende wichtige
Leuchtmitteltechnologie in Verruf", sagt der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Die heutige Entscheidung des
höchsten deutschen Zivilgerichts ist eine Ohrfeige für diejenigen
Behörden, die entsprechende Kontrollen von vielen umweltbezogenen
Verbraucherschutzvorschriften verweigern. Das Urteil ist wegweisend
für den Verbraucherschutz, weil nun klar ist, dass mit den Mitteln
des Verbraucherschutzrechts auch die Verletzung von Normen eingeklagt
werden kann, die dem Gesundheitsschutz dienen."

Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig.
Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge
Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der
Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar
2013 europaweit auf 2,5 Milligramm pro Lampe gesenkt. Seit September
2010 müssen Hersteller auf der Verpackung zudem angeben, wie viel
Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist.

"Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes sind die
Möglichkeiten der Verbraucherschutzverbände gestärkt, um direkt gegen
Unternehmen vorzugehen. Jede Verletzung von gesundheitsschützenden
Normen kann nunmehr grundsätzlich durch Verbände gerichtlich verfolgt
werden. Auch deshalb freuen wir uns über die Entscheidung des
Gerichts, die den Schutz der Verbraucher stärkt", sagt Rechtsanwalt
Remo Klinger, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung
vertrat.

Die DUH wird weiterhin konsequent gegen Hersteller von
Energiesparlampen mit unzulässig hohen Quecksilbergehalten vorgehen.
Gleichzeitig müssen aber auch der Bund und die Bundesländer endlich
eine funktionierende Kontrolle aufbauen und einen Vollzug der Gesetze
gewährleisten.

Links:
Pressemeldung vom 17.1.2013: Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Gericht
untersagt Vertrieb von Energiesparlampen mit zu hohem
Quecksilbergehalt: http://l.duh.de/xacqs
Pressemeldung vom 19.10.2015: Zu viel Quecksilber in
Energiesparlampen: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Rechtsstreit gegen
den Hersteller Brilliant AG: http://l.duh.de/eyg1r

Kontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com



Pressekontakt:
DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel, 030
2400867-20, presse@duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe


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