Saarbrücker Zeitung: DGB fordert Abschaffung der "Arbeit auf Abruf" - Jobs gehen zu Lasten rechtlicher Standards
Geschrieben am 26-09-2016 |
Saarbrücken/Berlin (ots) - Bis zu 1,9 Millionen Beschäftigte gehen
nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Montag-Ausgabe) einer
so genannten Arbeit auf Abruf nach. Bei vielen dieser
Beschäftigungsverhältnisse würden jedoch arbeitsrechtliche Standards
unterlaufen, schreibt das Blatt unter Berufung auf eine aktuelle
Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die auf Daten
des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
basiert.
Bei der "Arbeit auf Abruf" werden Arbeitnehmer kurzfristig nach
Bedarf eingesetzt. Allein in der Gastronomie arbeiten laut DGB
mindestens zwölf Prozent der Beschäftigten auf diese Weise. Geregelt
sind die Jobs im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Demnach ist der
Beschäftigte zum Beispiel nur dann zur Arbeitsleistung verpflichtet,
wenn der Arbeitgeber ihn mindestens vier Tage im Voraus über seinen
Einsatz informiert. Laut DGB wird aber jeder Dritte erst am selben
Tag kontaktiert und ein weiteres Drittel ein bis drei Tage im Voraus.
Obendrein könnten sich die Betriebe der Entgeltfortzahlung bei
Krankheit und Urlaub relativ leicht entziehen, "indem sie die Arbeit
an diesen Tagen einfach nicht abrufen", heißt es in der Untersuchung.
Zugleich müssten Betroffene mit schwankenden und damit wenig
planbaren Einkommen leben.
Der DGB fordert deshalb die Abschaffung dieser
Beschäftigungsverhältnisse. "Bei Arbeit auf Abruf wird das
wirtschaftliche Risiko der Betriebe voll auf die Beschäftigten
verlagert. Damit muss Schluss sein", sagte Vorstandsmitglied Annelie
Buntenbach der Zeitung. Verlässliche und planbare Arbeitszeiten
müssten gerade auch bei Teilzeitarbeit möglich sein. "Alle
Beschäftigten brauchen mehr Schutz vor einseitiger betriebsbedingter
Flexibilisierung", meinte Buntenbach.
Pressekontakt:
Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin
Telefon: 030/226 20 230
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