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Airborne Wireless Network ernennt Captain Jason de Mos zum Vice President für Business Development und Compliance

Geschrieben am 08-10-2016

Simi Valley, Kalifornien (ots/PRNewswire) - Airborne Wireless
Network (OTC QB: ABWN) freut sich, bekanntgeben zu können, dass sie
Herrn Jason de Mos zum VP für Business Development und Aviation
Compliance ernannt haben. Das Unternehmen hat mit Herrn Jason de Mos
einen schriftlichen Einstellungsvertrag geschlossen.

Jason de Mos kann auf eine erfolgreiche Karriere in der Luftfahrt
zurückblicken und hat umfangreiche Branchen- und Führungserfahrung.
Als Flugkapitän hat er fast 7000 Flugstunden geleistet. Er verfügt
über ein FAA Certificate als Verkehrsflugzeugführer (Airline
Transport Pilot) und ist ebenfalls ein zertifizierter Fluglehrer.
Darüber hinaus hat er mehrere Organisationen geleitet, unter anderem
nahezu ein Jahrzehnt lang als Chefpilot einer vielbeschäftigten
Flugabteilung.

Mit seiner Erfahrung im Luftverkehrsmanagement und in der
Projektentwicklung wird Jason de Mos seinen reichen Wissensfundus
beisteuern, um das Unternehmen bei der Entwicklung seines Airborne
Wireless Network zu unterstützen.

Herr J. de Mos verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit
Regierungsbehörden, die für die Flugverkehrbranche zuständig sind.
Durch seinen beruflichen Hintergrund in den Bereichen Zertifizierung,
Compliance, Untersuchung und Flugbetrieb hat Jason de Mos
detaillierte Kenntnisse über die Anforderungen in Bezug auf die
Organisationen FAA, TSA, NTSB und FCC und er verfügt über die
einzigartigen und dringend gebrauchten Qualifikationen, um das
Unternehmen in diesem Bereich zu steuern.

Die Zusage von Herrn J. de Mos für diese Position bei Airborne
Wireless Network erfüllt eine entscheidende Anforderung, die ein
Schlüssel für den Erfolg des Unternehmens ist.

Airborne Wireless Network
www.airbornewirelessnetwork.com
info@airbornewirelessnetwork.com
805-583-4302

Diese Pressemitteilung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" im
Sinne der Safe-Harbor-Bestimmungen des United States Private
Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Aussagen beruhen auf
den gegenwärtigen Ansichten und Erwartungen der Unternehmensleitung
und unterliegen erheblichen Risiken und Unsicherheiten. Sollten sich
die zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen oder Risiken
oder Unsicherheiten auftreten, können die tatsächlichen Ergebnisse
wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten
abweichen.

Risiken und Unsicherheiten beinhalten, sind aber nicht beschränkt
auf, die Verfügbarkeit von Kapital, allgemeine Branchenbedingungen
und Wettbewerb, allgemeine wirtschaftliche Faktoren, die Auswirkungen
der Regulierung der Branche, technologische Fortschritte, neue
Produkte und Patente der Konkurrenz, Herausforderungen in der
Entwicklung neuer Produkte, Herstellungsschwierigkeiten oder
-verzögerungen, Abhängigkeit von der Wirksamkeit der Patente des
Unternehmens sowie das Risiko von Rechtsstreitigkeiten,
einschließlich Patentstreitigkeiten und/oder regulatorischer
Maßnahmen.

Original-Content von: Airborne Wireless Network, übermittelt durch news aktuell


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