Prospektfehler beim HGA Mitteleuropa V: Landgericht Heilbronn verurteilt Kreissparkasse zur Rückabwicklung
Geschrieben am 11-10-2016 |
Bremen (ots) - Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 30.
September 2016 - 6 O 281/16 - die Kreissparkasse Heilbronn
verurteilt, einem von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger
Schadensersatz zu leisten. Dieser hatte sich im Jahr 2006 nach
Beratung durch die Kreissparkasse in Höhe von 25.000,- Euro am
geschlossenen Immobilienfonds HGA Mitteleuropa V GmbH & Co. KG
beteiligt.
Das Landgericht stellt in seinem Urteil fest, dass die
Kreissparkasse Heilbronn den Kläger nicht richtig beraten hat. Die
Kreissparkasse hat sich im Prozess darauf berufen, dem Kläger alle
wesentlichen Fakten zum Fonds anhand des Fondsprospektes erläutert zu
haben. Der Fondsprospekt sei aber fehlerhaft, so das Landgericht.
Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen der Verkäuferin
der Fondsimmobilien, der IVG Immobilien AG und der Mutter der
Fondsinitiatorin, der HSH Nordbank AG, wurden im Prospekt nicht
dargestellt. Der Auffassung der Kreissparkasse, dass insoweit keine
Pflicht zur Aufklärung bestanden habe, ist das Landgericht
entgegengetreten und führt aus, dass wegen der bestehenden Gefahr
einer Interessenskollision auf die Verflechtungen hätte hingewiesen
werden müssen. Die auf dem Fondsprospekt fußende Beratung der
Kreissparkasse sei mithin unzureichend gewesen. Es sei davon
auszugehen, dass der Kläger sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung nicht
am Fonds beteiligt hätte. Die daraus folgenden Ansprüche des Klägers
auf Rückabwicklung seien auch nicht verjährt.
Das Landgericht Heilbronn hat dem Kläger 22.875,- Euro nebst
Zinsen zugesprochen. Hinsichtlich der in Abzug gebrachten
Ausschüttungen hat das Landegericht die Kreissparkasse verpflichtet,
den Kläger von eventuellen Rückforderungen freizustellen. Weiterhin
wurde festgestellt, dass die Kreisparkasse dem Kläger nicht nur die
Kosten des Prozesses, sondern auch seine vorgerichtlichen
Anwaltskosten zu erstatten hat.
"Wichtig ist dieses Urteil auch für andere Anleger der HGA
Mitteleuropa V GmbH & Co. KG, weil die Ausführungen zur
Prospektfehlerhaftigkeit auch auf andere Fälle übertragbar sind",
stellt Fachanwalt Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte fest. Unbedingt
zu beachten sei aber die Verjährung. Diese endet taggenau zehn Jahre
nach der Beitrittsannahme. HAHN Rechtsanwälte empfiehlt jedem
Anleger, bei dem diese Frist noch nicht abgelaufen ist, sich
hinsichtlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
anwaltlich beraten zu lassen.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:
lars.murken@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanw?lte Partnerschaft, übermittelt durch news aktuell
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