Rheinische Post: Das Recht auf den Vater
Kommentar Von Gregor Mayntz
Geschrieben am 14-10-2016 |
Düsseldorf (ots) - Vaterliebe ist für ein Kind so wichtig, dass es
für viele zweitrangig ist, ob der eigene Erzieher auch der
eigentliche Erzeuger ist. Doch das Recht zu wissen, wessen Erbanlagen
das eigene Leben mit prägen, ist nicht minder gewichtig. Bisher
scheiterte die Realisierung dieses Rechtes oft an fehlenden
Unterlagen oder machte Prozesse nötig, um den Vorrang des
Auskunftsanspruchs vor dem Anonymitätsinteresse des Spenders
durchzusetzen. Die von Gesundheitsminister Hermann Gröhe gewählte
Lösung, gesetzlich die Anonymität auf null zu stellen und eine
professionelle künstliche Befruchtung ohne Datenspeicherung zu
verbieten, geht im Ergebnis in Ordnung. Im Detail sollte der Entwurf
aber noch mal beraten werden. Dass Mütter zwar keinen eigenen
Auskunftsanspruch haben, ihr Kleinkind aber vorschicken dürfen, um
den Samenspender zu erfahren, könnte am Kindeswohl vorbei gehen. Und
das Verbot, aus leiblichen auch rechtliche Väter zu machen, ist im
Einzelfall möglicherweise zu weitgehend - sollten Kind und Erzeuger
im Laufe ihres Lebens doch mehr füreinander empfinden.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
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