Damit man sicher ankommt - Grundregeln fürs Fahren bei Nebel
Geschrieben am 19-10-2016 |
München (ots) -
Anmoderationsvorschlag: Plötzlich und vollkommen unerwartet taucht
eine Nebelbank auf. Viele Autofahrer reagieren dann völlig kopflos
mit Vollbremsung, ohne an den rückwärtigen Verkehr zu denken, oder
sie rasen einfach weiter. Eines ist so gefährlich wie das andere. Max
Zimmermann hat für uns bei einem Fachmann nachgefragt, wie man sich
beim Nebelfahren richtig verhält:
Sprecher: Im Herbst muss man jederzeit mit Nebelbänken rechnen,
sagt TÜV SÜD-Experte Philipp Schreiber und erklärt uns die
Grundregeln fürs Nebelfahren, damit man sicher am Zielort ankommt:
O-Ton Philipp Schreiber: 16 Sekunden
Grundsätzlich genug Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern
halten. Langsamer fahren, nach Möglichkeit nicht schlagartig bremsen,
Scheibenwischer einschalten, wenn entsprechender Niederschlag ist,
Nebelscheinwerfer einschalten und gegebenenfalls die
Nebelschlussleuchte einschalten.
Sprecher: Bei vielen Autofahrern herrscht Unsicherheit, wann
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden
sollen. Wann kommen die denn zum Einsatz?
O-Ton Philipp Schreiber: 16 Sekunden
Nebelscheinwerfer, sofern sie verbaut sind, bei Nebel oder
sonstigen schlechten Sichtverhältnissen, wie Regen oder Schnee. Dabei
leuchten diese nur den Bereich direkt vorm Fahrzeug aus. Und die
Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel und Sichtweite unter 50 Metern
eingeschaltet werden.
Sprecher: Haben Sie für unsere Hörer Tipps, wo man mit Nebel
rechnen muss?
O-Ton Philipp Schreiber: 18 Sekunden
Besonders bei Straßen in der Nähe von Bächen, Flüssen, Seen und in
Talsenken immer mit Nebelbänken rechnen. Bei Nebel, Regen und
Schneefall grundsätzlich das Abblendlicht einschalten,
gegebenenfalls, wenn vorhanden, Nebelscheinwerfer. Und das
Tagfahrlicht alleine reicht nicht aus, weil da das Fahrzeugheck nicht
beleuchtet ist.
Abmoderationsvoschlag: Schalten Sie bei Nebel auch immer die
Scheibenwischer an, um für klare Sicht durch die Windschutzscheibe zu
sorgen, rät TÜV SÜD.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
FÜR DIE REDAKTEURE:
Ein extra Service für Sie: Den dazugehörigen Podcast finden Sie auf
der Homepage von TÜV SÜD. www.tuev-sued.de/audio-pr.
Kontakt: TÜV SÜD AG, Carolin Eckert, Telefon: +49 89/57 91- 1592
E-Mail: carolin.eckert@tuev-sued.de
Original-Content von: T?V S?D AG, übermittelt durch news aktuell
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