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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH für die AIXTRON SE: Grand Chip Investment GmbH gibt den Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das BMWi bekannt

Geschrieben am 25-10-2016

Frankfurt am Main (ots) - Grand Chip Investment GmbH, mit Sitz in
Frankfurt am Main, Deutschland, (die "Bieterin"), hat heute
bekanntgegeben, dass Fujian Grand Chip Investment Fund LP ein
Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ("BMWi")
erhalten hat, in dem das BMWi den Widerruf der nach den Vorschriften
des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
("AWV") durch Schreiben vom 8. September 2016 (welches am 12.
September 2016 zugegangen ist) erteilten
Unbedenklichkeitsbescheinigung (die "Unbedenklichkeitsbescheinigung")
für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Bieterin (das
"Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE (FSE: AIXA;
NASDAQ: AIXG), mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum
Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON SE
(zusammen die "AIXTRON Aktien"), einschließlich der durch American
Depositary Shares (die "ADSs") repräsentierten AIXTRON Aktien, zum
Preis von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRON-Aktie,
bekanntgegeben hat.

Das Übernahmeangebot hat am 29. Juli 2016 begonnen und die Frist
für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 21. Oktober 2016,
24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland ("Frankfurter
Zeit"), bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten ("New
Yorker Zeit").

In seinem Schreiben hat das BMWi als Grund für den Widerruf der
Unbedenklichkeitsbescheinigung angegeben, dass der deutschen
Bundesregierung zugängliche Informationen Anhaltspunkte dafür bieten,
dass das bei AIXTRON vorliegende Know-how auch sicherheitsrelevante
Technologien, insbesondere für den Verteidigungssektor, umfasst, die
durch den angestrebten Erwerb der AIXTRON durch Fujian Grand Chip
Investment Fund LP offengelegt werden könnten. Das BMWi hat in dem
Schreiben auch mitgeteilt, dass es wieder in das Prüfverfahren nach
der AWV eingetreten ist, um diese Fragen zu prüfen.

Das Schreiben des BMWi führt aus sich heraus nicht zu einer
Beendigung des Übernahmeangebots. Die Bieterin prüft derzeit die
rechtliche Implikationen des Schreibens, mit dem das BMWi die
Unbedenklichkeitsbescheinigung widerrufen hat.

In Übereinstimmung mit dem deutschen Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz wird die Veröffentlichung der Ergebnisse des
Übernahmeangebots für den 27. Oktober 2016 erwartet und die weitere
Annahmefrist wird voraussichtlich am 28. Oktober 2016 beginnen und am
10. November 2016, 24:00 Uhr Frankfurter Zeit bzw. 18:00 Uhr Ortszeit
New York Zeit enden.

Die vollständigen Bestimmungen und Bedingungen für das
Übernahmeangebot sind in der unter www.grandchip-aixtron.com
veröffentlichten Angebotsunterlage und der hierzu veröffentlichten
Angebotsänderung enthalten. Fragen sowie Unterstützungsanfragen oder
Anfragen für Exemplare der Angebotsunterlage, die veröffentlichte
Angebotsänderung und anderer Dokumente, welche das Übernahmeangebot
betreffen, können (i) bezüglich der Einlieferung von AIXTRON Aktien
an die Informationsstelle in Deutschland und (ii) bezüglich der
Einlieferung von ADSs an die Informationsstelle in den Vereinigten
Staaten gerichtet werden. Die Kontaktinformationen der
Informationsstellen in Deutschland und in den Vereinigten Staaten
sind nachfolgend aufgeführt. Das Übernahmeangebot betreffende
Dokumente werden auf Anfrage unverzüglich auf Kosten der Bieterin zur
Verfügung gestellt.

Grand Chip Investment GmbH

Informationsstellen

Informationsstelle in Deutschland bzw. den Vereinigten Staaten für
das Übernahmeangebot sind:

D.F. King Ltd
125 Wood Street
London EC2V 7AN
Email: aixtronoffer@dfkingltd.com
Tel: +49 (0)30 610 820 730

D.F. King & Co., Inc.
48 Wall Street, 22nd Floor
New York, NY 10005
Email: AIXG@dfking.com
Tel: +1-877-478-5043
(gebührenfrei innerhalb der Vereinigten Staaten)

Wichtige Informationen

Diese Pressemitteilung dient lediglich Informationszwecken und
stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot
für die ausgegebenen Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch
ADSs repräsentierten AIXTRON Aktien) hat am 29. Juli 2016 begonnen.
Die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, sowie die
Aufforderung und das Angebot zum Kauf von Aktien der AIXTRON
(einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON Aktien), sind
nur in der von der Bieterin erstellten Angebotsunterlage, der
veröffentlichten zugehörigen Änderung sowie in den damit
zusammenhängenden Angebotsmaterialien enthalten. Die englische
Übersetzung der Angebotsunterlage, die veröffentlichte zugehörige
Änderung und die damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien wurden
bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC") durch ein
sog. Tender Offer Statement auf Schedule TO eingereicht. Die AIXTRON
hat ein sog. Solicitation/Recommendation Statement auf einem sog.
Schedule 14D-9 mit Bezug auf das Übernahmeangebot bei der SEC
eingereicht.

Das Tender Offer Statement, einschließlich der Angebotsunterlage,
der zugehörigen veröffentlichten Änderung, eines
Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit
zusammenhängender Angebotsmaterialien, in der jeweils gültigen
Fassung, enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen
werden sollten, bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das
Übernahmeangebot getroffen wird.

Diejenigen Materialien und sonstigen Dokumente, die von der
Bieterin oder der AIXTRON bei der SEC eingereicht wurden, sind
kostenlos auf der Website der SEC auf www.sec.gov abrufbar.
Zusätzlich sind oder werden das Tender Offer Statement der Bieterin
und andere Dokumente, die diese bei der SEC eingereicht hat oder
einreichen wird, auf www.grandchip-aixtron.com verfügbar sein.



Pressekontakt:
Brunswick Group
E-Mail: aixtronoffer@brunswickgroup.com
Tel: +49 (0) 30 2067 3386

Original-Content von: Grand Chip Investment GmbH, übermittelt durch news aktuell


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