Rheinische Post: Kommentar: Manche Bank lernt's nie
Geschrieben am 25-10-2016 |
Düsseldorf (ots) - Der Bundesgerichtshof hat die Gebührenmodelle
der Deutschen Bank und der Targobank zu Recht kassiert. Wer pauschal
sieben Euro verlangt, wenn das Konto um zehn Cent mehr im Minus ist,
als der Dispo erlaubt, ist ein Raffzahn. Damit wir uns nicht falsch
verstehen: Wir diskutieren nicht darüber, ob eine Bank, die Kunden
das Überziehen ihrer Konten erlaubt, dafür eine Gebühr erheben darf.
Dispo- und Überziehungskredit sind ein Service, für den Verbraucher
zahlen müssen. Und wer als Kunde sogar den Disporahmen sprengt und
sich beschwert, sollte über seinen Umgang mit Geld nachdenken. Das
gibt Banken aber nicht das Recht, so unverschämt zuzulangen, wie das
die schwarzen Schafe der Branche tun. Sie haben die Grenzen des
Erträglichen überschritten. Und sie schämen sich nicht einmal dafür,
sondern argumentieren mit ihren eigenen Kosten, gerade so, als ob
damit jede Gebührenhöhe zu rechtfertigen wäre. So lange der
Verbraucher zu bequem ist, sich zu wehren, passiert nichts. Der Kunde
hat es also selbst in der Hand, die Banken zu mehr Service zu
erziehen.
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