Neuer Eil-Antrag gegen CETA-Abschluss: Campact, foodwatch und Mehr Demokratie rufen vor dem EU-Kanada-Gipfel Bundesverfassungsgericht an
Geschrieben am 29-10-2016 |
Berlin/Kalrsruhe (ots) - Die drei Organisationen Campact,
foodwatch und Mehr Demokratie haben beim Bundesverfassungsgericht
erneut einen Eil-Antrag gegen den Abschluss des Handelsabkommens CETA
eingereicht. Unmittelbar vor dem für Sonntag (30.10.) geplanten
EU-Kanada-Gipfel beantragen sie eine einstweilige Anordnung, mit der
der deutschen Bundesregierung die finale Unterzeichnung des Vertrages
untersagt wird. Hilfsweise - im Falle einer bereits erfolgten
Unterzeichnung - soll die Bundesregierung zu einer Erklärung
verpflichtet werden, dass das Abkommen in Deutschland nicht vorläufig
angewandt wird.
Roman Huber, Geschäftsführender Vorstand von Mehr Demokratie
erklärte: "Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung eine
Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA nur unter drei
konkreten Auflagen erteilt. Eine der Auflagen wurde eindeutig nicht
erfüllt. Die Bundesregierung missachtet damit das Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes - auf dieser Basis darf ein Abschluss von
CETA nicht erfolgen."
Nach der feierlichen Unterzeichnung des CETA-Vertrages beim
EU-Kanada-Gipfel am Sonntag und nach der Zustimmung des
Europaparlaments sollen wesentliche Teile des Vertrags Anfang des
kommenden Jahres "vorläufig" in Kraft gesetzt werden - noch vor der
Ratifikation in den nationalen Parlamenten. Campact, foodwatch und
Mehr Demokratie hatten Ende August eine von mehr als 125.000
Bürgerinnen und Bürgern unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen CETA
eingereicht (AZ: 2 BvR 1823/16). Das Bundesverfassungsgericht
kündigte an, in einem späteren Hauptsacheverfahren prüfen zu wollen,
ob Teile des Handelsabkommens gegen das Grundgesetz verstoßen. In
einem ersten Urteil hat Karlsruhe am 13. Oktober bereits über einen
im Zuge der Verfassungsbeschwerde eingereichten Eil-Antrag
entschieden. Demnach durfte die Bundesregierung dem CETA-Vertrag und
dessen vorläufiger Anwendung nur unter strengen Auflagen zustimmen.
Unter anderem müssen all diejenigen Teile von CETA von der
vorläufigen Anwendung ausgenommen werden, die nicht zweifelsfrei in
die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Da die Bundesregierung
diese Auflage nicht ausreichend und rechtssicher umgesetzt hat, fehlt
nach Einschätzung von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie die
Grundlage zur finalen Unterzeichnung von CETA.
Im Schriftsatz von Prof. Kempen heißt es dazu: "Die im Beschluss
über die vorläufige Anwendung und im Ratsprotokoll vorgenommene
Kompetenzabgrenzung stellt bei weitem nicht sicher, dass nur solche
Vertragsinhalte vorläufig angewendet werden, die in die
ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen." Mit dem
heute eingereichten Eil-Antrag wollen die drei Organisationen
erreicht werden, dass zumindest eine vollständige Umsetzung der
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sichergestellt ist.
- Mehr Informationen zur Verfassungsbeschwerde:
www.ceta-verfassungsbeschwerde.de
Pressekontakt:
Martin Rücker (foodwatch), presse@foodwatch.de, 0174/3751689
Original-Content von: foodwatch e.V., übermittelt durch news aktuell
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