Börsen-Zeitung: Fortschritt durch Rückschritt,
Kommentar zur europäischen Einlagensicherung von Bernd Neubacher
Geschrieben am 31-10-2016 |
Frankfurt (ots) - Zwei Jahre nach Beginn der europäischen
Bankenaufsicht und knapp ein Jahr nach Start der
Bankenabwicklungsbehörde für Euroland kommt Bewegung in die Debatte
um eine einheitliche Einlagensicherung. Dafür wird der
Kompromissvorschlag sorgen, welchen die zuständige Berichterstatterin
im EU-Parlament, Esther de Lange (EVP), am Donnerstag präsentieren
dürfte. Wie das 58 Seiten starke Papier zeigt, soll es mit der
Harmonisierung vorangehen, indem es erst einmal zurückgeht: Von einer
kompletten Vergemeinschaftung der Haftung, wie sie der EU-Kommission
vorschwebt, ist nicht mehr die Rede.
Nun soll grundsätzlich nicht mehr als ein Viertel der nationalen
Einlagensicherungsmittel EU-weit zur Verfügung stehen, um Einleger
auszahlen zu können. Dies ändert zwar nichts daran, dass auch nach de
Langes Plan Banken hierzulande letztlich für Schieflagen andernorts
haften sollen, wenn der Entschädigungsfall dort nur groß genug und
der nationale Sicherungstopf jenseits der Landesgrenzen aufgebraucht
ist. Diese Vergemeinschaftung setzt aber deutlich später ein als von
der Kommission favorisiert.
In einer Phase der europaweit erodierenden Rechtssicherheit ist
dies für Deutschlands Bankensektor mit seinen relativ komfortabel
ausgestatteten Sicherungstöpfen ein nicht zu unterschätzendes
Zugeständnis. Eine andere Variante, so viel darf man festhalten,
hätte allerdings auch kaum Aussichten auf Erfolg in einer Zeit, in
der nicht einmal mehr sicher scheint, welche Staaten die
Währungsunion noch umfassen wird, wenn die Sicherungstöpfe im Jahr
2024 angespart sein sollen. Schon vor dem Brexit-Votum hatte man bei
EU-Beamten gemeint, sich Lügen über die künftige Einlagensicherung
erlauben zu können, wenn es nur dabei zu helfen schien, den
Widerstand gegen eine Vergemeinschaftung in Deutschland zu
perforieren, und zwar mit der Behauptung, Sparkassen und Volksbanken
erhielten die Chance, bei der Vergemeinschaftung nicht mitzumachen.
Das Kompromissangebot aus dem Parlament kann der Debatte vor
diesem Hintergrund Schärfe nehmen und auf beiden Seiten Einsicht ins
Unvermeidliche fördern: Deutschlands Banken ist sehr wohl klar, dass
zur Bankenunion nach einheitlicher Aufsicht und Abwicklung auf Sicht
ein gemeinsamer Sparerschutz gehört. Zumindest das Parlament erkennt
nun aber auch an, dass dies in Reinform bis auf Weiteres nicht
realisierbar ist. Mehr Vergemeinschaftung ist derzeit schlicht nicht
drin. Dies zu erkennen, ist allerdings ein Fortschritt.
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