Gute Noten für Inkassounternehmen - Studie: "Wie verbraucherfreundlich und transparent sind Inkassoschreiben?"
Geschrieben am 08-11-2016 |
Baden-Baden/Gütersloh (ots) - Eine im Auftrag der infoscore
Forderungsmanagement GmbH, eines Unternehmens von Arvato Financial
Solutions, durchgeführte und heute veröffentlichte Studie des Media
Entrepreneur Centers der Hochschule der Medien Stuttgart und der
Marktforschungs- und Beratungsagentur Kaufmann & Kirner zeigt
deutlich, dass Inkassoschreiben korrekt, rechtskonform und für die
Adressaten ohne Weiteres verständlich sind. Die neu eingeführten
gesetzlichen Regelungen für Inkassounternehmen haben sich demnach
bewährt.
Mit Wirkung zum 1. November 2014 wurde das
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) um Paragraph 11a erweitert. Dieser
sieht umfassende Darlegungs- und Informationspflichten für
Inkassounternehmen vor. Die nun veröffentlichte Studie mit dem Titel
"Wie verbraucherfreundlich und transparent sind Inkassoschreiben?"
untersuchte, inwieweit in der Praxis eine Umsetzung dieser
Darlegungs- und Informationspflichten erfolgt. Außerdem stand die
Frage im Fokus, wie die Schuldner selbst die Qualität und den
Informationsgehalt von Inkassoschreiben beurteilen.
Darlegungs- und Informationspflichten erfüllt
Die Studie zeigt, dass der Auftraggeber zu 100 Prozent benannt
wird. In 99 Prozent der Fälle nennen die Inkassounternehmen den
Forderungsgrund. Auch das Vertragsdatum geben die Inkassounternehmen
in 91 Prozent der Fälle konkret an beziehungsweise liefern ansonsten
Informationen, die dem Lebensbereich der Forderungsentstehung besser
entsprechen, wie z.B. Bestell-, Buchungs- oder Rechnungsdatum, mit
denen der Schuldner die Forderung auf Anhieb versteht.
Schreiben verständlich und korrekt
93 Prozent der Schuldner verstehen laut Studie ohne Weiteres, was
das Inkassounternehmen von ihnen möchte. Die für den Schuldner
wichtigen Informationen wie der Grund der Forderung, Auftraggeber,
Vertragsdatum und -gegenstand sind auf den Schreiben ersichtlich. Das
belegen Werte von jeweils über 90 Prozent, in denen dies der Fall
ist. In 94 Prozent der Fälle geben die Unternehmen sogar konkrete
Rechnungsdaten an, obwohl hierzu keine gesetzliche Verpflichtung
besteht.
Inkassovergütung absolut rechtskonform
Die Studie betrachtete ebenfalls die von den Inkassounternehmen
geltend gemachte Vergütung: Diese halten sich demnach an den im
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegten Schwellenwert von
maximal 1,3 RVG-Gebühr. Sie agieren damit absolut rechtskonform.
Schwarze Schafe müssen effizienter sanktioniert werden
Die Studie hat gezeigt, dass weitere gesetzgeberische Schritte
hinsichtlich der in § 11a Rechtsdienstleistungsgesetz beziehungsweise
§ 43d Bundesrechtsanwaltsordnung festgelegten Informations- und
Darlegungspflichten nicht notwendig sind. Volker Bornhöft,
Geschäftsführer Collection Deutschland bei Arvato Financial
Solutions, erläutert die Ergebnisse: "Die gesetzlichen Regelungen
werden von den Inkassounternehmen sehr erfolgreich umgesetzt und
bedürfen keiner Nachbesserung. Allerdings sollten sich die Angaben
zum Forderungsgrund besser am Katalog der für das gerichtliche
Mahnverfahren geltenden Forderungsarten ausrichten, der sich in der
Praxis bereits bewährt hat."
Für die infoscore Forderungsmanagement GmbH steht zudem eine
personelle Stärkung der Aufsichtsbehörden sowie eine wirksame
Anwendung von Bußgeldern im Vordergrund. Bornhöft betont weiter:
"Eine stärkere Überwachung durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden
erscheint angezeigt, um 'schwarze Schafe' effektiver sanktionieren zu
können." Vor allem sollte das Verhalten nicht in Deutschland
registrierter Inkassodienstleister auf dem deutschen Markt intensiv
beobachtet und deren Aktivitäten gegebenenfalls durch
aufsichtsbehördliche Maßnahmen unterbunden werden.
Der Studienleiter Prof. Prof. h.c. Dr. rer. pol. Helmut
Wittenzellner resümiert: "Die Studie zielte darauf ab, die
Wirksamkeit der bestehenden rechtlichen Bestimmungen empirisch zu
überprüfen. Damit existiert für alle betroffenen Akteure wie
Inkassounternehmen, Rechtsanwälte, aber auch den Gesetzgeber eine
gesicherte Grundlage, die als Ausgangspunkt für künftige Diskussionen
dienen kann."
Die Studie zum Download sowie weitere Informationen zur Methodik
bzw. zu Arvato Financial Solutions finden Sie unter
http://ots.de/tyqa9
Pressekontakt:
Nicole Schieler
Arvato Financial Solutions
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden
presse.afs@arvato.com
fon +49 (0)7221/5040-1130
http://finance.arvato.com
Original-Content von: arvato infoscore GmbH, übermittelt durch news aktuell
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