Verlegerverbände begrüßen geplante Kartellrechtsnovelle / Erleichterung von Kooperationen für Presseverlage sichert Pressevielfalt
Geschrieben am 10-11-2016 |
Berlin (ots) - Die Verbände der Zeitungs- und
Zeitschriftenverleger in Deutschland haben den heute im Bundestag
eingebrachten Entwurf einer Novelle zum Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begrüßt. "Angesicht massiver Umbrüche
im Medienmarkt brauchen Zeitungen und Zeitschriften dringend mehr
Freiraum bei der verlagswirtschaftlichen Zusammenarbeit. Die geplante
Liberalisierung des Kartellrechts wird innovative Angebote für Leser
und Anzeigenkunden ermöglichen und so zur Sicherung der
Pressevielfalt in Deutschland beitragen", erklärte ein Sprecher für
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ) und Verband Deutscher Lokalzeitungen
(VDL).
Der Gesetzentwurf sehe, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, eine
Ausnahme vom Kartellverbot für verlagswirtschaftliche Kooperationen
außerhalb des Bereichs der Redaktionen vor. Er sei eine sinnvolle
Antwort auf die Herausforderungen für Pressehäuser im Zeitalter
fortschreitender Digitalisierung, erklärten BDZV, VDZ und VDL. Nicht
verständlich sei vor diesem Hintergrund allerdings die geplante
Befristung der Regelung auf zehn Jahre. "Die digitale Revolution an
den Medienmärkten wird an Geschwindigkeit noch zunehmen. Der Plan,
die Regelung mit einer Verfallsfrist zu versehen, ist nicht
nachvollziehbar", so der Sprecher. Die Verlage bräuchten langfristige
Sicherheit.
BDZV, VDZ und VDL erläuterten, dass die Freistellung von
verlagswirtschaftlichen Kooperationen keine einseitige Privilegierung
der Zeitungen und Zeitschriften darstelle. Vielmehr sei sie eine
dringend notwendige Reaktion auf bestehende Benachteiligungen der
Presseverlage durch enge Fusionsgrenzen, zum Beispiel in Gestalt
äußerst kleinteiliger Marktdefinitionen. Die Freistellung füge sich
demnach ausgleichend in die - im Übrigen für die Presse gegenüber der
sonstigen Wirtschaft und den meisten Branchen der Kultur- und
Medienwirtschaft restriktivere - pressespezifische
Kartellgesetzgebung ein.
Durch Synergien im verlagswirtschaftlichen Bereich könnten mit der
geplanten Regelung aus Sicht der Verlegerverbände auch Mittel zur
Stärkung der redaktionellen Vielfalt in Deutschland frei werden, die
anders nicht mehr zu erzielen seien. Mit Anzeigenkooperationen würde
es den Verlagen ermöglicht, sich auf Augenhöhe im mittlerweile
hochkonzentrierten Markt der Mediaagenturen und des werbenden
Einzelhandels zu bewegen. Ebenso sei eine angemessene Reaktion auf
multinationale Digitalkonzerne als neue Wettbewerber im Werbemarkt
nur durch eine Zusammenarbeit möglich. Kooperationen der Presse
könnten hier zu einem stärkeren Wettbewerb zugunsten der Werbekunden
beitragen. Auch seien dringend notwendige technische Entwicklungen
zur Erschließung digitaler journalistischer Geschäftsmodelle mit
verbraucherfreundlichen Standards in größeren Einheiten
betriebswirtschaftlich sinnvoll möglich.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Original-Content von: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell
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