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Neuer Ärger für die Commerzbank AG / KWAG-Rechtsanwälte: Schiffsfonds CFB 162 ein Betrugsmodell?

Geschrieben am 28-11-2016

Bremen (ots) - Ein von der Bremer Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte in
Auftrag gegebenes Gutachten zum Schiffsfonds "CFB 162 MS Gabriele
Schulte" kommt zum Ergebnis, dass möglicherweise schon bei der
Prospekterstellung den Anlegern in betrügerischer Absicht wesentliche
Informationen vorenthalten wurden oder bewusst falsche Informationen
in den Prospekt eingeflossen sind. Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens:
"Ich habe in meiner langjährigen Berufserfahrung selten einen
Fondsprospekt gesehen, der handwerklich so schlecht gemacht ist und
ganz offensichtlich die Anleger mit falschen Angaben in die Irre
führen soll." Das von seiner Kanzlei zusätzlich zur eigenen Analyse
beauftragte Gutachten spreche sogar von "fraudulentem" - also
betrügerischem - Handeln.

An dem seinerzeit exklusiv über die Commerzbank AG vertriebenen
Schiffsfonds ihrer Tochtergesellschaft CFB Commerz Fonds
Beteiligungsgesellschaft mbH haben sich im Jahr 2007 etwa 1200
Anleger mit einem Kapital von insgesamt rund 45 Millionen US Dollar
beteiligt. Rückflüsse gab es laut Ahrens nur in Höhe von rund 27
Prozent, die Anleger hätten also mehr als 70 Prozent ihres
eingezahlten Kapitals verloren. Der Bremer Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht ist überzeugt, dass die Commerzbank als Mutter der
CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft von den irreführenden
Formulierungen im Fondsprospekt gewusst haben muss.

Im begutachteten Fondsprospekt werden laut Ahrens Expertisen
angesehener Branchenanalytiker derart unvollständig zitiert, dass
deren Aussagen ins genaue Gegenteil verkehrt werden. So rechnet etwa
das britische Analysehaus Drewry mit sinkenden Charterraten - ein
ganz wesentlicher Aspekt für die zukünftige wirtschaftliche
Entwicklung eines Schiffsfonds, während im Fondsprospekt dagegen nur
jener Teil des Gutachtens zitiert werde, in dem von "positiven
Umschlagprognosen" die Rede ist. Ähnlich verhalte es sich mit
Feststellungen des Bremer Institutes für Seeverkehrswirtschaft und
Logistik (ISL), die im CFB-162-Prospekt ebenfalls völlig aus dem
Zusammenhang gerissen zitiert würden, wobei auch hier die Kernaussage
in ihr Gegenteil verkehrt werde. Ahrens: "Aufgrund der zitierten
renommierten Experten und Gutachter musste sich den Anlegern der
Eindruck aufdrängen, sie investieren in ein zukunftssicheres Schiff,
dessen wirtschaftlicher Erfolg quasi garantiert ist." Das genaue
Gegenteil sei allerdings der Fall gewesen.

Das zeige sich auch bei wichtigen Informationen, die für eine
Investitionsentscheidung wesentlich gewesen wären, im Prospekt aber
überhaupt nicht auftauchen. So fehlten etwa sämtliche Angaben zur
Entwicklung von Schiffspreisen. "Wären diese Angaben enthalten
gewesen, hätten die Anleger leicht erkennen können, dass sie ein
Schiff zu historischen Höchstpreisen erwerben", sagt Ahrens Die
Investoren des CFB 162 traten dem Fonds in einem sogenannten
Markthoch bei, also zu Zeiten hoher Charterraten, hohe Schiffspreise
und einer hohen Zahl von Neubestellungen. "Einem Hoch folgt aufgrund
der über der Nachfrage liegenden Neutonnage zwangsläufig ein
Markttief, man nennt das Schweinezyklus."

Irreführend seien auch die Prospektangaben zur "Einsparung bei
Betriebskosten durch Ausflaggung". Der Prospekt suggeriere ein
enormes Einsparungspotential, ohne gleichzeitig die Risiken und
gesetzlichen Grundlagen zu benennen. Ahrens: "Sowas habe ich vorher
noch in keinem anderen Prospekt gesehen." Seine Kanzlei habe die
Darstellungen zur Ausflaggung mit entsprechenden Aussagen in
Prospekten anderer führender Anbieter von Schiffsfonds verglichen.
"Ähnlich stümperhafte und bestenfalls rudimentäre Informationen
findet man nur im CFB-162-Propekt."

Was zunächst nach schlechten Nachrichten klinge, könne für die
Anleger aber durchaus eine Chance sein, doch noch ohne Verluste aus
der Investition auszusteigen. Ahrens: "Prospektfehler bieten Ansätze
für Schadensersatzansprüche aufgrund sogenannter Prospekthaftung."
Anleger würden dann so gestellt, als hätten sie die Beteiligung nie
gezeichnet und bekommen ihr gesamtes eingesetztes Kapital zurück,
sagt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Anders als bei
der Beraterhaftung könnten Anleger hier auch gemeinsam und damit
kostengünstig vorgehen. Zwar gebe es nach deutschem Recht keine
"Sammelklagen", aber das sogenannte Kapitalanlegermusterverfahren
(KapMuG) biete ähnliche Möglichkeiten. Die Bremer Kanzlei bereite
eine solche "Kollektivklage" zurzeit vor. Wegen der im Jahr 2017
einsetzenden Verjährung sollten CFB-162-Anleger aber kurzfristig
aktiv werden.

Kanzleiprofil KWAG - Rechtsanwälte:

KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten vor
allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in
Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem
Rechtsbereich. Gründungspartner sind die Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen. Die
Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso
spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,
Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für kleine und
mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre
juristischen Kompetenzen bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung
von Finanzmarktprodukten zur Verfügung, inklusiv des Bereichs
Crowdfunding und Crowdlending. KWAG - Rechtsanwälte positioniert sich
ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und
Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die
langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und
Kapitalanlagerecht machen KWAG - Rechtsanwälte zu einem verlässlichen
Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor, während und
nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben vertritt die Kanzlei die
Interessen geschädigter Käufer im VW-Abgas-Skandal und gegen das
Lkw-Kartell und bietet profunde juristische Beratung im Immobilien-
und Umweltrecht.



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG - Rechtsanwälte,
Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de,
Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de

Original-Content von: KWAG - Kanzlei f?r Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen, übermittelt durch news aktuell


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