Börsen-Zeitung: Keine strahlenden Sieger, Kommentar zum Atomausstieg von Christoph Ruhkamp
Geschrieben am 06-12-2016 |
Frankfurt (ots) - Eigentlich hatte sich die rot-grüne
Bundesregierung schon im Jahr 2000 mit den vier großen
Energiekonzernen auf eine Restlaufzeit von 32 Jahren für die 19
deutschen Atomkraftwerke geeinigt. Dann beschloss im Jahr 2010 die
schwarz-gelbe Bundesregierung den Ausstieg aus dem Ausstieg. Und nach
der Reaktorkatastrophe von Fukushima wurden die gerade erst
verlängerten Laufzeiten wieder verkürzt - bis zum Jahr 2022.
Jetzt bekommt die Bundesregierung die Rechnung für den
Zickzackkurs präsentiert. Das Bundesverfassungsgericht hat zur
Verfassungsbeschwerde von Eon, RWE und Vattenfall geurteilt: Der
Ausstieg aus der Kernkraft stellt zwar keine Enteignung dar, sondern
lediglich eine "Inhalts- und Schrankenbestimmung" des vom Grundgesetz
geschützten Eigentums.
Doch auch dafür steht den Atomkonzernen eine "angemessene"
Entschädigung zu. Offiziell haben sie die Höhe ihrer Forderungen nie
genau beziffert. Insgesamt summiert sich der Schaden durch den
beschleunigten Atomausstieg für Eon, RWE und Vattenfall wohl auf rund
19 Mrd. Euro.
Nicht einmal annähernd so viel werden die Konzerne wirklich
bekommen. Eine Entschädigung erfolgt nur für die Reststrommengen, die
im Jahr 2002 mit der rot-grünen Novelle des Atomgesetzes ursprünglich
vereinbart wurden und jetzt nicht mehr verstromt werden können. Die
im Jahr 2010 von der schwarz-gelben Bundesregierung gewährten
zusätzlichen Reststrommengen werden hingegen nicht entschädigt.
Was am Ende für die Energiekonzerne genau herausspringt, wird
nicht von den Urteilen ordentlicher Gerichte abhängen. Entscheidend
ist die konkrete Ausgestaltung der Vorgaben des Verfassungsgerichts
durch den Gesetzgeber. Somit geht es um Politik und
Verhandlungsgeschick. Beiden Seiten - der Bundesregierung wie den
Konzernen - ist an einer Vollendung des Atomausstiegs ohne allzu
große Konflikte gelegen.
Es geht um eine Gesamtlösung, die auch die Kosten für die
Entsorgung des Atommülls einschließt. Das Gesetz zur Finanzierung der
Endlagerung des Atommülls in staatlicher Verantwortung wird in der
kommenden Woche abschließend im Bundestag verhandelt. Gelingt den
Atomkonzernen mit den vereinbarten 23,6 Mrd. Euro der ewige Freikauf
von der Haftung für unvorhergesehene künftige Kostensteigerungen bei
der Endlagerung, dann werden sie sich im Gegenzug bei den
Entschädigungen für den schnellen Atomausstieg konzilianter zeigen.
Es läuft ein Milliardenpoker. Am Ende wird ein Deal gemacht.
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