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VW Skandal - 1000 Klagen eingereicht, hunderte Klagen gegen die Volkswagen AG

Geschrieben am 23-12-2016

Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird zum Jahresende 2016 die 1000.
Klage im VW Abgasskandal erheben. Nicht alle Klagen richten sich
gegen die Volkswagen AG. Die Kanzlei hat bundesweit bei verschiedenen
Landgerichten zahlreiche Klagen nicht nur gegen Händler, sondern auch
direkt gegen die Volkswagen AG eingereicht. Mit den Klagen verfolgen
die Geschädigten des VW Abgasskandals unterschiedliche Ziele. So
fordern zahlreiche Geschädigte die Neulieferung eines neuen Fahrzeugs
aus der neuen Serienproduktion, ohne dass für das alte Fahrzeug eine
Nutzungsentschädigung bezahlt werden muss. Diesbezüglich wurden
Klagen ausschließlich gegen die jeweiligen Händler erhoben. Andere
Geschädigte begehren mit ihren Klagen den Rücktritt vom Kaufvertrag,
der ebenfalls gegenüber den Händlern durchgesetzt wird. In diesen
Fällen verklagt die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
jedoch nicht nur die Händler, sondern auch die Volkswagen AG direkt.
Die Geschädigten begehren auch dort die Rücknahme des Fahrzeugs durch
die Volkswagen AG und Rückzahlung des Kaufpreises.

In den zahlreichen Klagen stützen die Geschädigten ihre Ansprüche
auf eine sogenannte vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch die
Volkswagen AG. Zentral wird jedoch ein Anspruch aus europarechtlichen
Normen geltend gemacht, gestützt auf eine fehlerhafte
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC Papier). Nach der Richtlinie
2007/46/EG ist die Volkswagen AG verpflichtet, jedem Käufer eines
Fahrzeugs die sogenannte EG-Übereinstimmungsbescheinigung
auszuhändigen, mit der die Volkswagen AG bestätigt, dass das Fahrzeug
mit dem genehmigten Typ übereinstimmt und alle europarechtlichen
Vorschriften eingehalten werden. In der Richtlinie heißt es: "Die
Übereinstimmungsbescheinigung stellt eine Erklärung des
Fahrzeugherstellers dar, in der er dem Fahrzeugkäufer versichert,
dass das von ihm erworbene Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung
mit den in der Europäischen Union geltenden Rechtsvorschriften
übereinstimmte."

Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist genau dies nicht der Fall. VW
bestreitet in Europa zwar, eine illegale Abschalteinrichtung
verwendet zu haben, jedoch widerspricht dieser Aussage das
Kraftfahrt-Bundesamt. Sollte sich herausstellen, dass die
EG-Übereinstimmungserklärung falsch ist, weil das Fahrzeug mit einer
illegalen Abschalteinrichtung versehen ist, muss Volkswagen nach
Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
für den entstandenen Schaden haften und das Fahrzeug zurückzunehmen.
Die Volkswagen AG hätte dann nämlich eine falsche Erklärung gegenüber
dem jeweiligen Käufer abgegeben, die zum Schadensersatz verpflichtet.
In zwei Verfahren vor dem Landgericht Deggendorf, in dem die
Volkswagen AG auf Schadensersatz verklagt wurde, hält das Gericht die
drittschützende Wirkung der EG-Übereinstimmungsbescheinigung für
erwägenswert.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der federführend die bisherigen 1.000
Klageverfahren gegen die Händler und teilweise auch gegen die
Volkswagen AG führt, teilt dazu mit: "Wir werden in der 1.
Jahreshälfte 2017 weitere 2.000 Klagen gegen verschiedene Händler und
auch gegen die Volkswagen AG erheben. Wir halten insbesondere den
Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften
EG-Übereinstimmungsbescheinigung für sehr erfolgversprechend, so dass
wir der Ansicht sind, dass die Geschädigten zu ihrem Recht kommen
werden und die Volkswagen AG Schadensersatz leisten muss."



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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