Feuerwerks-Index: So unterschiedlich böllert Europa
Geschrieben am 27-12-2016 |
Berlin (ots) - Netzsieger vergleicht die Feuerwerks-Gesetze in 15
europäischen Ländern Deutschlands Verkaufszeitraum für Feuerwerk ist
europaweit Tiefstwert In über 50% der untersuchten Länder dürfen
Knaller ganzjährig verkauft werden
Deutsche müssen sich beim Feuerwerks-Einkauf am meisten beeilen.
Das fand das Vergleichsportal Netzsieger (www.netzsieger.de) beim
Vergleich der Feuerwerks-Gesetze von 15 europäischen Ländern heraus.
Hierzulande dürfen die beliebten Knaller nur an drei Tagen im Jahr
verkauft werden. Das ist gemeinsam mit der Niederlande europäischer
Tiefstwert.
Im Vergleich: In über der Hälfte der untersuchten Länder dürfen
Feuerwerkskörper ganzjährig vertrieben werden. Am liberalsten sind
die Gesetze in Polen, Belgien, Tschechien und Spanien. Hier ist
Hobby-Pyrotechnikern nicht nur der Verkauf, sondern auch der Gebrauch
von Feuerwerkskörpern ohne zeitliche Einschränkung erlaubt. Das gilt
grundsätzlich auch in Österreich, wo die Zündung der Feuerwerkskörper
in Ortsgebieten jedoch nur am Silvestertag erlaubt ist. Auch in
Italien ist das Knallen in über 850 Städten eingeschränkt oder sogar
verboten. Grund hierfür ist unter anderem der Schutz von
lärmempfindlichen Tieren.
Kurios: Knall-Verbot in London
Während in Italiens Hauptstadt Rom trotz dieser Regelung fleißig
geböllert werden darf, geht es in anderen europäischen Hauptstädten
konservativer zu: In Brüssel zum Beispiel ist die Verwendung von
Silvesterknallern verboten, obwohl es im Rest des Landes zu keinem
Zeitpunkt zu einer Einschränkung kommt. Auch in Paris und Amsterdam
müssen Feuerwerks-Freunde die Finger stillhalten. Fast ganzjährig
erfreuen sich Briten über laute Explosionen und bunte Raketen.
Allerdings dürfen kurioserweise am Silvester morgen zwischen 7 und 13
Uhr keine Knallkörper gezündet werden.
In Deutschland hingegen gibt es in keiner Stadt ein Verbot von
Feuerwerkskörpern. Hier dürfen Feuerwerkskörper bis Klasse II auch in
diesem Jahr vom 31.12. um 24 Uhr bis zum 01.01. um 0 Uhr gezündet
werden. Ab dem 29.12. dürfen sie zudem offiziell verkauft werden.
Das gesamte Ranking und weitere Fakten rund um Silvester sind
zusammengefasst unter:
https://www.netzsieger.de/ratgeber/feuerwerks-index
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