Ostthüringer Zeitung: Jörg Riebartsch kommentiert: In Sachen gegen das eigene Volk
Geschrieben am 06-01-2017 |
Gera (ots) - Kommende Woche wird spannend. Da berät die Regierung
in Erfurt, ob sie ihr eigenes Volk verklagt oder nicht. Ganz so hart
wie es klingt, ist es nicht. Es geht um das Volksbegehren von Gegnern
einer Gebietsreform der rot-rot-grünen Landesregierung. Die
Organisatoren stehen zunächst einmal nicht für das ganze Thüringer
Volk. Aber ihre Initiative könnte dazu führen, dass die Wähler im
Land auch mal zwischen den Wahlen was zu entscheiden hätten.
Die Landesregierung wiederum muss klären, ob sie das Volksbegehren
für zulässig hält. Per Verfassung ist das Kabinett sogar verpflichtet
den Verfassungsgerichtshof in Weimar anzurufen, wenn es das Begehren
für unzulässig hält.
Nach einem wegweisenden Urteil der Thüringer Verfassungsrichter
aus dem Jahr 2001, dürfte die Regierung aber nichts im Volksbegehren
finden, was dazu führt, dasselbe für unzulässig zu halten. Weder
verletzt das Begehren des Vereins "Selbstverwaltung für Thüringen"
die Ewigkeitsgarantie der Verfassung. Noch handelt es sich um eine
"haushaltsintensive Gesetzgebung".
Anders als manche Dogmatiker in der Linkspartei meinen, wird das
Budgetrecht des Parlamentes durch das Volksbegehren nicht
ausgehebelt. Auch der Kern dessen, was verfassungsrechtlich den
Freistaat Thüringen ausmacht, bleibt geschützt.
Weimars Verfassungsrichter mahnten 2001 an, dass die in Thüringen
akzeptierte Möglichkeit der Volksgesetzgebung auch in Einklang mit
der verbrieften parlamentarischen Gesetzgebung stehen muss. Die
Frage, ob die Landesregierung als Verfassungsorgan ein Gericht gegen
das Volksbegehren anruft, sagt dann auch was darüber aus, wie man zum
Thema Volksgesetzgebung steht. Ministerpräsident Bodo Ramelow sollte
es sich dann künftig in seinen ob ihrer Rhetorik gelobten Reden
sparen, den "Vorreiter bei der direkten Demokratie" spielen zu
wollen.
Übrigens: Ein erfolgreiches Volksbegehren in Thüringen führt
zunächst nur dazu, dass sich das frei gewählte Parlament mit dem
Gesetz befassen muss.
Pressekontakt:
Ostthüringer Zeitung
Redaktion Ostthüringer Zeitung
Telefon: +49 (0) 365 / 77 33 11 13
redaktion@otz.de
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