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Sofortentschädigung in 3 Stunden: Start-up zahlt Passagieren bei Flugverspätung bis zu 600 Euro

Geschrieben am 24-01-2017

Hamburg (ots) - Ab sofort ermöglicht das Hamburger Start-up
WirkaufendeinenFlug bei Flugverspätung oder -annullierung
Deutschlands schnellste Entschädigung innerhalb von 3 bis 24 Stunden.
Bisher konnte die Abwicklung bis zu zwei Tage dauern.

Bis zu 250.000 Euro Ersatzansprüche prüft das vor knapp einem Jahr
gegründete Flugrechte-Start-up täglich, fast jeder vierte davon
erhält ein Angebot für eine Sofortentschädigung. Während die Prüfung
bisher bis zu 48 Stunden dauerte, können Passagiere ihr Geld jetzt
innerhalb von nur 3 Stunden zurückbekommen.

Die beschleunigte Abwicklung wird durch die Möglichkeit der
digitalen Signatur und eine verbesserte Fallprüfung möglich, der eine
komplexe Scoring-Matrix zugrunde liegt. Ein Algorithmus berechnet die
Wahrscheinlichkeit für eine Entschädigungszahlung vollautomatisiert
und selbstlernend. WKDF kann so in Vorleistung treten und zu späterem
Zeitpunkt das Geld von den Fluggesellschaften einfordern, ohne dass
der Geschädigte lange auf die Zahlung warten muss. WKDF bietet seit
Kurzem außerdem eine erfolgsabhängige Entschädigung an: Auch für
Kunden mit erhöhtem Ausfallrisiko der Ersatzforderung kann so eine
Entschädigung von den Fluggesellschaften eingefordert werden.

Entschädigung unabhängig von Airline und Flugpreis

Geschädigte Fluggäste können ihren Fall entweder unkompliziert
über WirkaufendeinenFlug.de oder die WKDF-App prüfen lassen. Mit
einer einmaligen Unterschrift bestätigt der Geschädigte, dass er
seine Forderung abtritt. Direkt nach Vorlage der Unterschrift erhält
er seine Zahlung - unabhängig davon, ob die Airline den Anspruch
anerkennt oder nicht. Erst dann setzt WKDF sich mit der
Fluggesellschaft auseinander, um die Ansprüche geltend zu machen.

Recht auf Entschädigung besteht bei Flugverspätungen von über 3
Stunden, die innerhalb der letzten 3 Jahre vorgefallen sind. Der
Grund für die Verspätung oder Annullierung ist ausschlaggebend: Ein
Anspruch besteht in der Regel bei technischen Problemen, Überbuchung,
Erkrankung des Piloten oder nicht erschienenen Mitreisenden. Keine
Gründe für Entschädigung sind Unwetter, Streik oder höhere Gewalt.



Pressekontakt:
Rebel at Heart
Vanessa Angermann
040 4677 3133
vanessa@rebelatheartpr.com

Original-Content von: WirkaufendeinenFlug.de, übermittelt durch news aktuell


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