DRPR rügt namentlich unbekannte AfD-Unterstützerkreise sowie den Tourismusverband Seefeld und Einzelpersonen
Geschrieben am 25-01-2017 |
Berlin/Leipzig (ots) - Der Deutsche Rat für Public Relations
(DRPR) spricht zwei Rügen wegen Täuschung und Verschleierung aus. Die
Verantwortlichen der Wahlzeitung "Extrablatt" sowie der Großplakate
mit einer Wahlempfehlung zu Gunsten der Alternative für Deutschland
(AfD) in vier Landtagswahlkämpfen 2016 werden gerügt, weil der wahre
Absender der politischen Kommunikation und die Quelle der
Finanzierung nicht hinreichend erkennbar waren. Der Tourismusverband
Seefeld wird aufgrund der bewussten Täuschung von Medienvertretern
sowie der damit verbundenen Reputationsschädigung des Berufsfeldes PR
gerügt.
Rüge im Fall "Extrablatt" und Großplakate im Landtagswahlkampf
2016
Eine Rüge spricht der Rat im Fall "Extrablatt" und bei
Großplakaten während Landtagswahlkämpfen im Jahr 2016 aus. Dabei
handelt es sich um die Verteilung der Wahl-Zeitung "Extrablatt" und
den Inhalt von Großplakaten mit einer Wahlempfehlung zu Gunsten der
Alternative für Deutschland (AfD). Dies geschah in vier
Landtagswahlkämpfen 2016 durch eine Vereinigung, wobei der wahre
Absender der Kommunikation und die Quelle der Finanzierung nicht
erkennbar waren. Die "Vereinigung zur Erhaltung der
Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten" setzte außerdem
zur Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern einen eigenen
"Wahlometer" auf, deren Antworten in den meisten Fällen in eine
Wahlempfehlung zu Gunsten der AfD mündeten. Auch in diesem Fall waren
der wahre Absender der Kommunikation und die Quelle der Finanzierung
nicht erkennbar. Der DRPR rügt die wahren Auftraggeber und die
beteiligten Personen, da sowohl beim "Extrablatt", bei den
Großplakaten zu den Landtagswahlen 2016 sowie dem "Wahlometer" zur
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2016 der wahre Absender der
politischen Kommunikation nicht hinreichend eindeutig benannt ist und
die Quelle der Finanzierung der Kommunikation nicht hinreichend offen
gelegt wird. Dieses Vorgehen verstößt gegen Art. 1 des Deutschen
Kommunikationskodexes sowie die DRPR-Richtlinie zur Kontaktpflege im
politischen Raum.
Rüge gegen Tourismusverband Seefeld und mehrere Einzelpersonen
wegen bewusster Täuschung von Medienvertretern
Im Fall "Pistenraupe - Tourismusverband Seefeld" handelt es sich
um die vermeintliche Irrfahrt einer Pistenraupe, die anstatt in das
österreichische Seefeld in den gleichnamigen Ort in
Schleswig-Holstein geliefert wurde. Mehrere Medien berichteten am
24.11.2016 über die Meldung, die auch von der dpa veröffentlicht
wurde. Auf konkrete und mehrmalige Nachfragen von dpa und anderer
Medienvertreter bestätigte Elias Walser, Geschäftsführer des
Tourismusverbandes Seefeld, den Vorgang zunächst als wahr. Erst zwei
Tage später räumte Herr Walser ein, dass es sich hierbei um einen
"PR-Gag" gehandelt habe. Der DRPR rügt Elias Walser, den in die
Durchführung involvierten Kabarettisten Alex Kröll und Karl Royer,
Geschäftsführer der österreichischen Werbeagentur SR1, aufgrund der
bewussten Täuschung von Journalisten sowie der Schädigung des
Berufsfeldes der PR. Vorhaben und Aktionen dieser Art verstoßen gegen
Art. 1, 2 und 12 des Deutschen Kommunikationskodexes sowie gegen Art.
4, 15, 18 und 19 des Code de Lisbonne.
Die Beschlüsse zu den Rügen in diesen Fällen wurden auf der
letzten Sitzung des DRPR am 02.12.2016 getroffen und sind auf der
Website des DRPR ausführlich begründet. Vgl.
http://drpr-online.de/beschwerden/spruchpraxis/ratsspruche-2016/
ERKLÄRUNG
Erklärung zum Selbstverständnis und zur Arbeitsweise des DRPR
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der
freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der
Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations
Gesellschaft (DPRG) e.V., dem Bundesverband deutscher Pressesprecher
(BdP) e.V., der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) und
der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung e.V. (de'ge'pol) im
Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V. getragen.
Ratsmitglieder sind Branchenexperten aus Unternehmen, Verbänden,
Agenturen und anderen Organisationen. Die Arbeit des Rats basiert auf
dem Deutschen Kommunikationskodex und anderen, aktuellen Kodizes. Der
DRPR handelt in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld. Die
Ratsmitglieder arbeiten unabhängig und sind nur sich selbst und ihrem
Gewissen verpflichtet. Die primäre Aufgabe des DRPR ist es,
Missstände und Fehlverhalten bei der Kommunikation mit
Öffentlichkeiten zu benennen und gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR
bearbeitet dabei alle Fälle, die in Form von Beschwerden an ihn
herangetragen werden oder die er (z.B. aufgrund von
Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich zieht. Der Rat
behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche aktiv anzusprechen
und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in die Diskussion
einzumischen.
Hat der Rat einen Fall zur Bearbeitung angenommen, wird immer der
aktuelle Sachstand zum Thema nach der jeweiligen Quellenlage
recherchiert. Alle daran beteiligten Organisationen oder
Einzelpersonen werden um Stellungnahmen zu den Beschwerden gebeten.
In Einzelfällen und bei besonders komplexen Themen erfolgt eine
mündliche Anhörung im Rat. Im Anschluss daran bildet sich der Rat
eine Meinung und entscheidet mehrheitlich. Wenn eine Rüge oder eine
Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete
Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes
verwechselt werden.
Pressekontakt:
KONTAKT
Geschäftsstelle des Deutschen Rates
für Public Relations
c/o Prof. Dr. Günter Bentele
Institut für KMW, Universität Leipzig
Postfach 100920
04009 Leipzig
Tel. 0341-9735 751
Fax 0341-9735 749
E-Mail: info@drpr-online.de
www.drpr-online.de
getragen
DPRG GPRA BDP de'ge'pol
Trägerverein des Deutschen
Rates für Public Relations e.V.
Oberwallstraße 24
10117 Berlin
Vorsitzender Dr. Jörg Schillinger
Stellv. Prof. Dr. Alexander Güttler
Vereinsregister Berlin VR 31817 B
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