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Kennzeichnung von Freilandeiern nach 12 Wochen Stallpflicht: Geflügelwirtschaft setzt auf Solidarität des Lebensmittelhandels

Geschrieben am 06-02-2017

Berlin (ots) - Wegen der vogelgrippebedingt weiterhin geltenden
Stallpflicht in weiten Teilen Deutschlands werden in diesen Tagen die
Freilandeier knapp. Grund: Nach Ablauf von zwölf Wochen Stallpflicht
müssen die Eier aus den Freilandbetrieben im Handel als
Bodenhaltungseier vermarktet werden, so sehen es die
EU-Vermarktungsnormen vor. Für die Kennzeichnung dieser Eier haben
der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und der im
ZDG organisierte Bundesverband Deutsches Ei (BDE) gemeinsam mit dem
Verein für kontrollierte alternative Tierhaltung (KAT) eine
praktikable Lösung gefunden, die den Betrieben die Weiternutzung
ihrer bisherigen (Freiland-)Verpackungen ermöglicht und zugleich den
Verbraucher unmissverständlich über die Herkunft der Eier informiert
- durch den geänderten Stempel auf dem Ei (jetzt "2" für Bodenhaltung
statt wie bisher "1" für Freilandhaltung) und einen Aufkleber auf der
Verpackung, der sämtliche Hinweise auf die bisherige Freilandhaltung
überdeckt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-schaft
(BMEL) hat die Rechtskonformität des Vorschlags aus der
Eierwirtschaft bestätigt und die Bundesländer darüber in Kenntnis
gesetzt.

Folgende Vorgehensweise gilt demzufolge für Eier aus den
betroffenen Freilandbetrieben:

- Bei Überschreitung der 12-Wochen-Frist werden die in
Freilandbetrieben erzeugten Eier als Bodenhaltungseier mit der
Haltungsform "2" gekennzeichnet.

- Bei Abgabe dieser Eier an den Lebensmitteleinzelhandel / die
Verbraucher kann die bisherige Freilandverpackung unter der Bedingung
weiterverwendet werden, dass sie mit einem eindeutig auf die
Bodenhaltung hinweisenden Zusatzetikett mit nachfolgendem Inhalt
gekennzeichnet wird:

"Vorübergehend zum Schutz unserer Legehennen Eier aus Bodenhaltung
(mit Wintergartenauslauf) Infos unter: www.was-steht-auf-dem-ei.de"

"Wir haben eine einheitliche und praktikable Lösung gefunden. Nur
so haben die Freilandbetriebe die nötige Planungs- und
Vermarktungssicherheit. Jetzt liegt es am Handel, diesen
Lösungsvorschlag ohne Preisabschläge zu akzeptieren", setzt
ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke auf die Solidarität des
Lebensmitteleinzelhandels mit den unverschuldet in diese schwierige
Situation geratenen Legehennenhaltern: "Wir erwarten, dass der Handel
mit dieser Solidarität die von Politik und Gesellschaft ausdrücklich
gewollte Freilandhaltung als tierwohlfördernde Maßnahme stützt."



Pressekontakt:
ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.
Christiane von Alemann
Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin
Tel. 030 288831-40 | Fax 030 288831-50
E-Mail: c.von-alemann@zdg-online.de | Internet: www.zdg-online.de

Original-Content von: Zentralverband der Deutschen Gefl?gelwirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell


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