Karneval feiern ohne Reue - Tipps für Autofahrer (AUDIO)
Geschrieben am 08-02-2017 |
Bonn (ots) -
Anmoderationsvorschlag:
Verkleiden, singen, feiern und bützen, bis der Arzt kommt: Die
"fünfte Jahreszeit" ist hierzulande ja für viele ein willkommener
Anlass, mal wieder richtig auf die Pauke zu hauen. Und wer schon mal
an einer Karnevalssitzung teilgenommen oder sich hautnah einen
Faschingsumzug angeschaut hat, weiß: Alkohol fließt dort meistens in
Strömen. Trotzdem sieht man danach immer wieder total losgelöste
Jecken, die sich voll kostümiert und vollgetankt hinters Steuer ihres
Autos setzen. Warum das keine gute Idee ist, verrät Ihnen Helke
Michael.
Sprecherin: Die Antwort ist ganz einfach: Auch zu Karneval gibt's
im Straßenverkehr keine Narrenfreiheit. Wie an jedem anderen Tag im
Jahr gilt auch dann: "Wer fährt, trinkt nicht - wer trinkt, fährt
nicht"!
O-Ton 1 (Sven Rademacher, 0:26 Min.): "Genau so ist es - und zwar
aus gutem Grund: Denn bereits geringe Mengen an Alkohol können die
Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken. Die Sehfähigkeit leidet, die
Augen werden lichtempfindlicher, wir können Entfernungen nicht mehr
richtig einschätzen - und manchmal bekommt man auch den sogenannten
Tunnelblick, hat also nur noch ein erheblich eingeschränktes
Gesichtsfeld. Und außerdem verlängert sich mit Alkohol im Blut die
Reaktionszeit, während gleichzeitig - und das ist besonders
gefährlich - die Risikobereitschaft steigt."
Sprecherin: Sagt Sven Rademacher vom Deutschen
Verkehrssicherheitsrat und rät:
O-Ton 2 (Sven Rademacher, 0:29 Min.): "Wer zu tief ins Glas
geschaut hat, sollte sein Auto immer stehen lassen und mit dem Bus,
dem Zug oder dem Taxi nach Hause fahren. Selbst dann, wenn man nur
ein Bierchen zum Anstoßen getrunken hat. Wichtig ist auch noch das
Thema Restalkohol: Der Körper kann nur 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol
im Blut pro Stunde abbauen. Das heißt: Wer nachts um drei Uhr mit 1,5
Promille im Blut ins Bett geht, hat morgens um neun immer noch
deutlich Restalkohol im Blut. Ist also schlicht und einfach immer
noch fahruntüchtig und sollte sich auf keinen Fall hinters Steuer
setzen."
Sprecherin: Wer es trotzdem macht und erwischt wird, dem drohen
Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von
mindestens 500 Euro. Und wie sieht es aus, wenn man voll kostümiert
von der Polizei angehalten wird?
O-Ton 3 (Sven Rademacher, 0:26 Min.): "Laut Straßenverkehrsordnung
darf man weder sich noch andere Personen durch seine Kostümierung
gefährden. Sicht-, Gehör- und Bewegungsfreiheit müssen gewährleistet
sein. Perücken und Mützen sind meistens okay - auf Masken und große
Brillen sollte lieber verzichten werden - genauso wie auf aufwendige
Kostüme, die einen beim Autofahren behindern. Denn wenn man dann
einen Unfall baut, riskiert man eventuell wegen grober Fahrlässigkeit
seinen Versicherungsschutz und muss den Schaden aus eigener Tasche
bezahlen."
Abmoderationsvorschlag:
Sie haben es gehört: Alkohol und Kostüme am Steuer werden für
Narren schnell teuer. Besser also nur nüchtern und unmaskiert Auto
fahren. Weitere Infos dazu gibt´s im Internet unter DVR.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Sven Rademacher
Pressesprecher/Chefredakteur DVR-report
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
German Road Safety Council
Auguststraße 29
53229 Bonn
Telefon: +49 (0)228 4 00 01-72
Telefax: +49 (0)228 4 00 01-67
eMail SRademacher@dvr.de
Original-Content von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., übermittelt durch news aktuell
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