Börsen-Zeitung: Quadratur des Kreises, Kommentar zur Börsenfusion von Claus Döring
Geschrieben am 16-02-2017 |
Frankfurt (ots) - Was denn nun? Einerseits führt die Deutsche
Börse einen "konstruktiven Dialog" mit den Verantwortlichen in Hessen
über die geplante Fusion mit der London Stock Exchange (LSE), wie
Börse-Chef Carsten Kengeter betont. Andererseits seien Aussagen zu
Gesprächsinhalten spekulativ, weil die hessische Börsenaufsicht ja
erst nach Zustimmung der EU-Kommission und in Kenntnis eventueller
Auflagen die Fusion prüfen und entscheiden könne. Ist der Holdingsitz
London, wie er unmissverständlich in dem von den Aktionären
beschlossenen Fusionsvertrag fixiert ist, unumstößlich oder gibt es
doch ein Hintertürchen und Verhandlungsspielraum? Ebenfalls eine
Frage, bei der der sonst so gern mit klarer Ansage auftretende
Kengeter in der Jahrespressekonferenz herumeierte wie ein Goggomobil
auf drei Rädern.
Der Grund: Die Fusion hängt am seidenen Faden. Vorstand und
Aufsichtsrat der Deutschen Börse dämmert längst, dass es die
Zustimmung der Börsenaufsicht für einen Holdingsitz in London in der
Nach-Brexit-Welt nicht geben kann. Dies dem Fusionspartner in London
und dessen Eigentümern zu verklickern, ohne dort als unzuverlässiger
Kantonist zu gelten, der nicht zum Fusionsvertrag steht, gleicht
rechtlich wie auch inhaltlich der Quadratur des Kreises. Denn in
London glaubt man nicht ohne Grund, es handele sich bei der Fusion
nicht nur gesellschaftsrechtlich, sondern faktisch um ein Takeover
der Deutschen Börse durch London.
Nun ein Wechsel des Holdingsitzes von London nach Frankfurt und
außerdem CEO und (nach drei Jahren) auch Chairman vom deutschen
Fusionspartner - das würde man als Reverse Takeover ansehen. Müsste
da zur Beruhigung der Gemüter in der City als Gegenleistung nicht
wenigstens der CEO-Posten offeriert werden? Auch dieser
"spekulativen" Frage wich Kengeter aus, der wegen des
Insiderhandelsverdachts und der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
gegen ihn sichtbar unter Druck steht.
Vor der Quadratur des Kreises steht freilich auch die
Börsenaufsicht, wenn sie eine Konstruktion finden will, mit der die
Fusionsgenehmigung an einen Holdingsitz in Frankfurt geknüpft wird.
Ein schlichtes Nein wäre kein Problem und ließe sich
aufsichtsrechtlich gut begründen. Und doch wäre es den Schweiß der
Edlen wert, im Referendumsausschuss der Fusionspartner und in der
Börsenaufsicht eine rechtssichere Lösung zu suchen, die der vom
Brexit-Votum erschütterten LSE eine gesichtswahrende Fusion mit
Holdingsitz in Frankfurt ermöglicht.
Pressekontakt:
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Redaktion
Telefon: 069--2732-0
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