Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Bausparkassen-Urteil
Nachvollziehbar
Wolfgang Mulke, Berlin
Geschrieben am 21-02-2017 |
Bielefeld (ots) - Für viele Bausparer ist es mit einer gut
verzinsten Geldanlage vorbei. Der Bundesgerichtshof hat dafür ein
wegweisendes Urteil gesprochen. Für die Betroffenen ist es zwar
bedauerlich, doch ist die Entscheidung der höchsten Richter
nachvollziehbar. Vereinfacht gesagt: Bausparen ist zum Bauen da und
nicht zum Sparen. Eine Lücke im Konstrukt der Verträge hat das
Grundprinzip des Bausparens ausgehebelt, weil es eine lang anhaltende
Niedrigzinsphase gibt. Das von den Kunden angesparte Geld kann lange
gut verzinst bei der Bausparkasse liegen, ohne das das bereits
zugeteilte Darlehen auch abgerufen wird. Da die Bauzinsen extrem
niedrig sind, können sich Haus- oder Wohnungskäufer auch bei anderen
Banken bedienen und das Ersparte gewinnträchtig auf Kosten der
Bausparkasse arbeiten lassen. Das bringt die Branche in
Schwierigkeiten, weil sie die versprochenen Zinsgutschriften gar
nicht mehr selbst erwirtschaften können. Deshalb haben die
Unternehmen Hunderttausenden Kunden die Verträge gekündigt. Die
Richter billigen dies, weil viele Kunden ihren Bausparvertrag
zweckentfremden. Die Bausparkassen kommen so mit einem blauen Auge
davon. Moralisch verdient haben sie es nicht. Denn die Werbung der
Unternehmen zielte in der Vergangenheit oft auch auf die gute
Verzinsung der Spargroschen ab. Da war keine Rede davon, dass es nur
um spätere Darlehen für die Finanzierung des Eigenheims geht. Es war
auch keine Rede davon, sich dem Versprechen einer dauerhaft festen
Verzinsung zu entziehen. Ungeschoren kommt die Branche zum Glück auch
nicht davon. Denn über einen gewissen Zeitraum müssen sie für ihre
Renditeversprechen auch gerade stehen, nur eben nicht ewig. Damit
lässt es sich leben. Nun müssen sich auch jene Bausparer auf eine
Kündigung ihres Vertrages einstellen, die bislang noch nicht
betroffen sind, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Weitere Klagen dagegen wird der BGH kaum anders entscheiden. Die
Kritiker der Rechtsprechung sollten sich mit dem Vorwurf einer
verbraucherfeindlichen Entscheidung zurückhalten. Es waren über
Jahrzehnte auch die Bausparkassen, die Haushalten mit nicht sehr
hohen Einkommen die Finanzierung eines Eigenheimes ermöglichten. Das
System ohne große Not aufs Spiel zu setzen, und das wäre die
Alternative, könnte diesem Angebot den Garaus bereiten. Das wäre
schlecht. Denn sollte sich das Zinsniveau wieder einmal in die andere
Richtung bewegen, wird der Bedarf an kollektiv ersparten Darlehen
schnell wieder wachsen.
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