Doppelte Beiträge in den Sozialversicherungen - Parteien müssen Farbe bekennen
Geschrieben am 08-03-2017 |
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Weitere Informationen
http://ots.de/aWFqm
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Berlin (ots) -
Mehr als elf Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen
doppelt und verfassungswidrig in die Sozialversicherungen ein.
Bereits 2001 hat das Bundesverfassungsgericht im
Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern verfassungswidrig
belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige
Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Zwar gibt es einen
minimalen Zusatzbeitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.
Doch weder werden Eltern auf diese Weise entlastet, noch wurden die
anderen Zweige der Sozialversicherung ernsthaft auf den Prüfstand
gestellt.
"Seit 16 Jahren warten Familien auf die Umsetzung der
Beitragsgerechtigkeit durch die Politik", kritisiert der
Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes Sebastian
Heimann. "Dass der Gesetzgeber diese Entscheidung missachtet und eine
verfassungsgemäße Neuregelung verweigert, hat für Familien schlimme
Folgen", betont Heimann. "Die familienblinde Steuer- und
Abgabenpolitik hat zur Folge, dass breite Schichten von Familien in
die Armut getrieben werden."
Mit einer gemeinsamen Kampagne des Deutschen Familienverbandes und
des Familienbundes der Katholiken wehren sich Familien gegen die
familienblinde Beitragsgestaltung in Renten-, Kranken- und
Pflegeversicherung.
Unter dem Motto "Wir jammern nicht - wir klagen"
(www.elternklagen.de) haben sich der Kampagne bereits tausende
Familien angeschlossen und den Weg durch die Instanzen angetreten.
Mehrere hundert Klagen wurden inzwischen bei Sozialgerichten
eingereicht. 376 Familien legten außerdem Verfassungsbeschwerde gegen
den Pflegevorsorgefonds in Karlsruhe ein, der aus der gesetzlichen
Pflegeversicherung finanziert wird und die Beiträge ab 2035
stabilisieren soll. Entgegen der Vorgabe des
Bundesverfassungsgerichts werden Eltern damit zur Abfederung eines
demografischen Problems herangezogen, für das sie nicht
verantwortlich sind. Zwei weitere Verfassungsbeschwerden sind wegen
Verletzung der Grundrechte aus Artikel 3 Abs. 1 in Verbindung mit
Artikel 6 Abs. 1 GG anhängig.
"Familien sind Leistungsträger unserer Gemeinschaft! Sie sorgen
durch ihren Nachwuchs für den Erhalt der Sozialversicherungssysteme
und übernehmen lebenslang Verantwortung für andere Menschen", betont
der DFV-Bundesgeschäftsführer. "Das muss endlich respektiert und in
der Gesetzgebung angemessen berücksichtigt werden! Stattdessen ist
die Sozialgesetzgebung bisher blind gegenüber den Bedürfnissen von
Familien. Sie werden zu Bittstellern degradiert."
Der bevorstehende Bundestagswahlkampf wird zeigen, wie viel
Familien und ihre Bedürfnisse den großen Parteien Wert sind. Die
Parteien müssen in der Beitragsgerechtigkeit endlich Farbe für
Familien bekennen. "Mehrere Millionen Eltern mit minderjährigen
Kindern zahlen Monat für Monat Strafabgaben in die
Sozialversicherungen, weil ihre Erziehungsleistung nicht
berücksichtigt wird, obwohl sie damit die Zukunft des Sozialsystems
sichern", so DFV-Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann.
Weitere Informationen:
Kampagnen-Webseite "Wir jammern nicht, wir klagen":
www.elternklagen.de
Erklärvideo zur Kampagne:
https://www.youtube.com/watch?v=JCdTUIl9cfE
Pressekontakt:
Deutscher Familienverband e.V.
Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer
presse@deutscher-familienverband.de
www.deutscher-familienverband.de
www.elternklagen.de
Original-Content von: Deutscher Familienverband e.V., übermittelt durch news aktuell
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