EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einberufung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 13-04-2017 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG[1]
zu der am Dienstag, dem 16. Mai 2017, um 9.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
Versammlung der Vorzugsaktionäre
der Oberbank AG
TAGESORDNUNG
1. Beschlussfassung über
1. den Widerruf der in der 132. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2012
erteilten Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grundkapital
binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im
Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um bis zu EUR 750.000,-
- durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stamm-
Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei Ausgabe
von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte, an die
Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihre verbundenen Unternehmens
zu erhöhen, unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes, das
Grundkapital binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um bis
zu EUR 750.000,-- durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber
lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen, wobei die Art der Aktien, der
Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen vom Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrates festgesetzt werden, durch Ausgabe von Aktien gegen
Bareinlage gegen Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, sofern die
Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende
Angestellte, an die Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank
AG und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens dient. Ermächtigung des Aufsichtsrates,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem
genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen;
2. die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs
(2).
BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (§ 106 Z 4 AKTG)
Folgende Unterlagen sind ab 25. April 2017 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.oberbank.at veröffentlicht und werden in der
Versammlung der Vorzugsaktionäre aufliegen:
* Beschlussvorschlag * Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG
iVm § 153 Abs. 4 AktG
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AKTG)
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
der Versammlung der Vorzugsaktionäre gesetzt und bekannt gemacht
werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen
Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und
es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen
sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der schriftliche
Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am
21. Tag vor der ordentlichen Versammlung der Vorzugsaktionäre,
somit spätestens am 25. April 2017, an ihrer Geschäftsanschrift
AT-4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, zugehen.
Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich)
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.oberbank.at) zugänglich
gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
Versammlung der Vorzugsaktionäre, somit spätestens am 5. Mai 2017,
* per E-Mail an die Adresse: sek@oberbank.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist *
per Post, Boten oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-4020
Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, oder * per Telefax
unter der Telefax-Nummer +43 732 78-58 12
zugehen.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Versammlung der
Vorzugsaktionäre Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.oberbank.at zugänglich.
Anträge in der Versammlung der Vorzugsaktionäre (§ 119 AktG)
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Versammlung der Vorzugsaktionäre zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der
Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der VERSAMMLUNG DER
VORZUGSAKTIONÄRE
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung der
Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Versammlung der Vorzugsaktionäre
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des 6. Mai 2017, 24.00 Uhr CET/MEZ (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre ist nur
berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtages Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 11. Mai 2017,
24.00 Uhr (CET/ MEZ), ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung ZSP/WV2, z.H. Herrn
Markus Zehethofer, Untere Donaulände 28, 4020 Linz
Per Telefax:
+43 732 77 89 40
Per SWIFT:
OBKLAT2L; Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000625132 angeben
Per E-Mail: markus.zehethofer@oberbank.at, wobei die
Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist.
Depotbestätigung (§ 10a AktG)
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT
CODE), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die
Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, * Depotnummer,
anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, * Die Angabe, dass sich die
Bestätigung auf den Depotstand am 6. Mai 2017, 24.00 Uhr CET/MEZ
bezieht.
Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Zutritt zur Versammlung der Vorzugsaktionäre
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Versammlung der Vorzugsaktionäre. Die Aktionäre bzw ihre
Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang
zur Versammlung der Vorzugsaktionäre einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Vorzugsaktionär, der zur Teilnahme an der Versammlung der
Vorzugsaktionäre berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Vorzugsaktionärs an der Versammlung
der Vorzugsaktionäre teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Vorzugsaktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 15. Mai
2017, 15.00 Uhr (CET/MEZ), ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, z.H. Herrn Mag. Gerald Straka, Untere Donaulände 28,
4020 Linz
Per Telefax:
+43 732 78-58 12
Per E-Mail: sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG Per SWIFT:
OBKLAT2L; Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN
AT0000625108 und bei Vorzugsaktien ISIN AT0000625132 angeben
Am Tag der Versammlung der Vorzugsaktionäre ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Versammlung der Vorzugsaktionäre
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.oberbank.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugsaktionäre
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 105.921.900,-- und ist
eingeteilt in 32.307.300 Stamm-Stückaktien und 3.000.000
Vorzugs-Stückaktien. In der Versammlung der Vorzugsaktionäre sind
nur Vorzugsaktien stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugsaktionäre 254
Vorzugs-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. 24 Vorzugs-Stückatien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29
AktG für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der Versammlung der
Vorzugsaktionäre stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Versammlung der Vorzugsaktionäre 2.999.722 Stück.
Einlass und Registrierung
Der Einlass zur Versammlung der Vorzugsaktionäre beginnt um 8.00 Uhr.
Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis
vorzulegen. _ Linz, im April 2017
Der Vorstand
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----------- [1] Ausschließlich der in deutscher Sprache
veröffentlichte Text der nachstehenden Bekanntmachung ist
rechtsverbindlich.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 37429
stefan.haasbauer@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
Original-Content von: Oberbank AG, übermittelt durch news aktuell
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EINLADUNG[1]
zu der am Dienstag, dem 16. Mai 2017 um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
137. ordentlichen Hauptversammlung
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