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EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 21-04-2017

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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OMV Aktiengesellschaft
Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT0000743059

Einberufung

zu der am Mittwoch, 24. Mai 2017, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Congress

Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien,
Österreich, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der OMV Aktiengesellschaft.

Die Versammlung wird im Internet unter www.omv.com öffentlich
übertragen. Die Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über
das Geschäftsjahr 2016. Die Aufzeichnung kann auch nach der
Versammlung abgerufen werden.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2016 samt
Lagebericht, des (konsolidierten) Corporate Governance Berichts, des
(konsolidierten) Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des
Konzernabschlusses 2016 samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts
für das Geschäftsjahr 2016. 2. Beschlussfassung über die
Verwendung des im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016.
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das

Geschäftsjahr 2017. 7. Beschlussfassungen über (i) den Long Term
Incentive Plan 2017 und (ii) den Aktienteil des Jahresbonus 2017.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären
ab heute bzw. spätestens ab 3. Mai 2017 folgende Unterlagen zur
Verfügung: -die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen; -die
gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats
zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 7 sowie -der
Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt 6.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung
sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang
mit dieser Hauptversammlung sind für Sie ab heute bzw. spätestens ab
3. Mai 2017 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der
Gesellschaft unter www.omv.com>Investor
Relations>Corporate_Governance_&_Organisation>Hauptversammlung> HV
2017 frei verfügbar.

Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive
Anhang, am 27. Mai 2017 im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung"
veröffentlicht.

Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; das ist der Sonntag, 14. Mai
2017, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch
eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot
unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um
ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese
Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a
Aktiengesetz) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein
und folgende Angaben enthalten: 1. Angaben über das ausstellende
Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 2. Angaben über
den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;

3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am

14. Mai 2017 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Kraftlos erklärte Aktien

Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden
(siehe Veröffentlichung im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22.
März 2011 und auf der Website der Gesellschaft
unterwww.omv.com>Investor_Relations> OMV Aktie > Aufforderung zur
Einreichung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie
rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (14. Mai 2017) ihre (kraftlosen)
Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben
und eine Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.

Depotbestätigungen müssen spätestens am19. Mai 2017,um 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der
Gesellschaft einlangen: - per Post, Kurierdienst oder
persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Mirjam Hörlsberger,
Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien, Österreich; - per E-Mail:
anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, TIF etc., dem E-Mail anzuschließen
ist; - per Telefax: +43 1 8900 500 56; - per SWIFT:
GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000743059
im Text angeben.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient
zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der
Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht,
Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu
übermitteln.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär,
den er vertritt.

Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der
Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern
bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der
Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut, nach
Absprache mit diesem, Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es,
wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der
dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die
Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der
Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege
bis spätestens23. Mai 2017, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in
Textform übermittelt werden: - per Post, Kurierdienst oder
persönlich: OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Mirjam Hörlsberger,
Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien, Österreich; - per E-Mail:
anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, TIF etc., dem E-Mail anzuschließen ist; -
per Telefax: +43 1 8900 500 56; - per SWIFT: GIBAATWGGMS -
Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000743059 im Text
angeben.

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich
persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort zulässig.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch
einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter - den
Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,
Österreich, Tel.: +43 1 87 63 343 / 30 - ausüben zu lassen. Für den
Interessenverband für Anleger wird Herr Dr. Michael Knap
(michael.knap@iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die
Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen.
Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die
Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.

Der Aktionär hat bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung zu
beantragen. Auf dieser Depotbestätigung oder mit dem eigens auf der
Website der Gesellschaft unter
www.omv.com>Investor_Relations>Corporate_Governance_&
Organisation>Hauptversammlung> HV 2017 bereitgestellten Formular ist
Herr Dr. Michael Knap in Textform mit der Vertretung zu
bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt Vollmacht ist dann vom
Aktionär an Herrn Dr. Michael Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130
Wien, Österreich, oder per E-Mail an michael.knap@iva.or.at zu
senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht rechtzeitig vor der
Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer der
Übermittlung zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap
Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr.
Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat.

Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hiezu
erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte
beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft
auf der Website unter
www.omv.com>Investor_Relations>Corporate_Governance_&
Organisation>Hauptversammlung> HV 2017veröffentlicht.

Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um
Aktionären noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch
während der Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder diese
abzuändern. Diese E-Mail- Adresse lautet: omv@hauptversammlung.at.

Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht
das Formular zu verwenden, das im Internet unter
www.omv.com>Investor_Relations>Corporate
Governance_&_Organisation>Hauptversammlung> HV 2017zur Verfügung
steht.

Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe
von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 3.
Mai 2017 schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung vorgelegt werden.

Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten,
können bis spätestens 15. Mai 2017 zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine
Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und der Begründung
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der
Nachweis der Teilnahmeberechtigung.

Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie
Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der
Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist,
sind ab sofort im Internet unter
www.omv.com>Investor_Relations>Corporate_Governance_&
Organisation>Hauptversammlung> HV 2017zugänglich.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in 327.272.727 Stückaktien zerlegt.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Aktien, die im Besitz der
Gesellschaft sind, sind nicht stimmberechtigt. Daher sind aktuell
326.500.152 Stimmrechte ausübbar.

Eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende wird gemäß § 27
Abs. 6 der Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nach
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung fällig, falls diese
nichts anderes beschließt. Eine diesbezügliche Dividendenkundmachung
wird am 27. Mai 2017 erfolgen. Aktionäre können ihre Dividendenrechte
über ihre Depotbank ausüben, die die Dividende über die Zahlstellen
dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.

Zutritt zur Hauptversammlung

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein
amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu
erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die üblichen
Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer
Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der
Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis,
dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste
machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen, und
dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und jedenfalls nur
nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 1 40 440 / 28721) möglich
ist.

Wien, im April 2017

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
OMV
Magdalena Moll, Investor Relations
Tel.: +43 (1) 40 440- 21600; e-mail: investor.relations@omv.com
Robert Lechner, Public Relations
Tel.: +43 (1) 40 440-21472; e-mail: public.relations@omv.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: OMV Aktiengesellschaft
Trabrennstraße 6-8
A-1020 Wien
Telefon: +43 1 40440/21600
FAX: +43 1 40440/621600
Email: investor.relations@omv.com
WWW: http://www.omv.com
Branche: Öl und Gas Verwertung
ISIN: AT0000743059
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: OMV Aktiengesellschaft, übermittelt durch news aktuell


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