EANS-Hauptversammlung: Josef Manner & Comp. AG / Einberufung zur
Hauptversammlung (mit Dokument)
Geschrieben am 28-04-2017 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Wien
FN 40643 w, ISIN AT0000728209
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit
unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 102. ordentlichen
Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am
Dienstag, dem 30. Mai 2017, um 9:00 Uhr, im Schloss Wilhelminenberg,
1160 Wien, Savoyenstraße 2. I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des
festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-
Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2016 4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 5. Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 6. Wahlen in den
Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a
und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des
quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb
einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gem § 65
Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über
den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das
Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, d) unter Widerruf der in
der Hauptversammlung vom 28.05.2015 zu TOP 7 erteilten Ermächtigung.
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN
AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens am 9. Mai 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.manner.at bzw. http://josef.manner.com/
de/investor-relations zugänglich: Jahresabschluss mit Lagebericht,
Corporate-Governance-Bericht, Vorschlag für die Gewinnverwendung,
Bericht des Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2016;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, Erklärung der
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2
AktG samt Lebenslauf, Bericht des Vorstands über die Ermächtigung des
Vorstandes eigene Aktien außerbörslich zu erwerben sowie erworbene
eigene Aktien auf andere Weise als über die Börse oder durch
öffentliches Angebot zu veräußern (TOP 7), Formular für die Erteilung
einer Vollmacht, Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
vollständiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Mai 2017
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 24. Mai 2017 (24:00 Uhr) ausschließlich
auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss,
erforderlich: (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in
Schriftform Per Post oder Boten HV-Veranstaltungsservice GmbH AT-8242
St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail
anmeldung.manner@hauptversammlung.at (als elektronisches Dokument im
Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) Per
SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT0000728209 im Text angeben) (ii) für die Übermittlung der
Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 3 genügen
lässt Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 48 Per E-Mail
anmeldung.manner@hauptversammlung.at (Dabei können die
Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.) Die
Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben über
den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen
Kredit-instituten gebräuchlichen Codes, Angaben über den Aktionär:
Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätz-lich das
Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und
Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat
geführt wird, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs, ISIN AT0000728209, Depotnummer andernfalls eine sonstige
Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die
Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an
der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages
20. Mai 2017 (24: 00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden
ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person
(einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13
Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist
sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die
Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege
und Adressen an: Per Post oder Boten HV-Veranstaltungsservice GmbH
AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: + 43 (0) 1
8900 500 48 Per E-Mail anmeldung.manner@hauptversammlung.at (Dabei
können die Vollmachten im Format PDF Berücksichtigung finden.) Die
Vollmachten müssen spätestens bis 29. Mai 2017, 14:00 Uhr, bei einer
der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein
Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.manner.at abrufbar. Wir bitten im
Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten
Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung,
insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich
aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
wurde. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in
der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen
gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund
der erfahrungsgemäß großen Zahl an Teilnehmern zu unserer
Hauptversammlung aus organisatorischen Gründen im Zusammenhang mit
der
Vorbereitung des ,,süßen Aktionärsgeschenks" pro Depotbestätigung
grundsätzlich maximal zwei Personen (ein Aktionär und ein
Bevollmächtigter oder anstelle des Aktionärs zwei Bevoll-mächtigte)
zugelassen werden können.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118
UND 119 AKTG 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109
AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform per Post oder Boten spätestens am 9. Mai 2017 (24:00 Uhr)
der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1171 Wien,
Wilhelmi-nenstraße 6, Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Bernhard
Neckhaim, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 2.
Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre,
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesell-schaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 18. Mai 2017
(24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder per Telefax an + 43 (1) 486 21
55 oder 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, z.H.
Herrn Mag. Bernhard Neckhaim, oder per E-Mail b.neckhaim@manner.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist
auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Tagesordnungs-punktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft
darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Der Vorsitzende der
Hauptversammlung kann gemäß § 17 Abs 2 der Satzung das Frage- und
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann
insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung,
generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit
anordnen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an den Vorstand über-mittelt werden. Die Fragen können an
die Gesellschaft per Telefax an +43 (1) 486 21 55 oder per E-Mail an
b.neckhaim@manner.com übermittelt werden.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Haupt-versammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere
Anträge vor, so bestimmt gemäß § 17 der Satzung iVm § 119 Abs 3 AktG
der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Ein Aktionärsantrag
auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG
voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der
Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 %
des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 18. Mai 2017 in der oben
angeführten Weise (Punkt V Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände,
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt
werden.
5. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen
über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.manner.at
zugänglich.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.740.300,-- und ist
zerlegt in 1.890.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 1.890.000 Stimmrechte. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Wien, im April 2017
Der Vorstand
Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/fGQZ9S47
Rückfragehinweis:
ISIN AT 0000 728 209
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Karin Steinhart
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail: k.steinhart@manner.com
Investor Relations
Mag. Bernhard Neckhaim
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail: b.neckhaim@manner.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/fGQZ9S47
Emittent: Josef Manner & Comp. AG
Wilhelminenstraße 6
A-1171 Wien
Telefon: +43 148822 3291
FAX: +43 1 486 21 55
Email: a.kunzmann@manner.com
WWW: www.manner.com
Branche: Lebensmittel
ISIN: AT0000728209
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
Original-Content von: Josef Manner & Comp. AG, übermittelt durch news aktuell
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