Rheinische Post: Kommentar: Haftbefehl gegen die Hintermänner
Geschrieben am 04-05-2017 |
Düsseldorf (ots) - Es ist dreist, dass der Schweizer Geheimdienst
den zwielichtigen Sicherheitsexperten Daniel M. dafür bezahlt hat,
NRW-Finanzbeamte als Informanten anzuheuern. Denn egal, ob dem
54-jährigen Ex-Polizisten das Anheuern eines Verräters wirklich
gelungen ist oder er die 60.000 Euro für andere Zwecke genutzt hat,
unser Nachbarland entlarvt die Bekenntnisse zu dem ab 2018 geltenden
offenen Austausch über Kontodaten als Lüge. Politik und Steuerfahnder
müssen wachsam bleiben. Unsere Justiz sollte aber auch die vier
namentlich bekannten Hintermänner aus der Schweiz zur Fahndung
ausschreiben. Das wäre auch eine gute Antwort darauf, dass die
Schweiz 2012 drei NRW-Steuerfahnder auf die Fahndungsliste gesetzt
hat, weil sie das eidgenössische Bankgeheimnis durch den Kauf von
Steuer-CDs gebrochen hätten. Das sorgte zwar bei deutschen Fahndern
für Spott, weil der Haftbefehl nur in der Schweiz galt, ist aber eine
gute Anregung. Denn wenn unsere Justiz Haftbefehle ausstellt, gelten
die europaweit. Jüngst erklärte der Chef des Schweizer
Geheimdienstes, wie er den Job sieht: "Nachrichtendienstliche Arbeit
ist kein Streichelzoo." Das sollen seine Kollegen merken.
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Rheinische Post
Redaktion
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