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Hamburger Medienrechtler Andreas Freitag: "Bunte"-Entschädigung für Michael Schumacher an "unterer Grenze"

Geschrieben am 05-05-2017

Hamburg (ots) - Die "Bunte" muss dem früheren Formel-1-Piloten
Michael Schumacher eine Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro
bezahlen. Das hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg heute
entschieden. Es ging bei dem Verfahren um die falsche Nachricht vom
Dezember 2015, Schumacher könne nach seinem schweren Ski-Unfall
wieder laufen. Der Hamburger Medienrechts-Anwalt Dr. Andreas Freitag
glaubt nicht, dass das Urteil eine abschreckende Wirkung hat.

Im Gespräch mit dem Mediendienst kress.de erklärt Freitag, warum
ihn das Urteil nicht überrascht hat: "Weil es den juristischen
Voraussetzungen entspricht. Fest steht, dass Michael Schumacher ein
immaterieller Schaden entstanden ist. Die Frage für die Richter
lautete jetzt, wie dieser entschädigt, also in Geld umgesetzt werden
kann. Und da sind 50.000 Euro angemessen und abgewogen. Selbst die
Forderung der Familie Schumacher auf 100.000 Euro Entschädigung halte
ich nicht für übertrieben."

Mehr auf kress.de, dem Mediendienst: http://nsrm.de/-/48z



Pressekontakt:
Bülend Ürük
Chefredakteur
Twitter: www.twitter.com/buelend
chefredaktion@newsroom.de
www.kress.de

Original-Content von: kress.de, übermittelt durch news aktuell


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