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Neues Unterstützungsangebot zur betrieblichen Gesundheitsförderung / Regionale BGF-Koordinierungsstellen der Krankenkassen nehmen ihre Arbeit auf

Geschrieben am 08-05-2017

Berlin (ots) - Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen
Unternehmen künftig noch stärker bei der betrieblichen
Gesundheitsförderung (BGF): Am 8. Mai nehmen die regionalen
BGF-Koordinierungsstellen ihre Arbeit auf. Damit erhalten Unternehmen
unabhängig von Branche und Beschäftigtenzahl eine professionelle
Anlaufstelle in Sachen betrieblicher Gesundheitsförderung. Das neue
Beratungs- und Informationsportal www.bgf-koordinierungsstelle.de
bündelt die dazugehörigen Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Ins Leben gerufen wurden sie in einer gemeinsamen Initiative der
gesetzlichen Krankenkassen. Die notwendigen Grundlagen hat der
Gesetzgeber im Rahmen des Präventionsgesetzes geschaffen.

Kern des Angebots ist eine individuelle Beratung durch die
Expertinnen und Präventionsexperten der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Beratung erfolgt telefonisch oder auf Wunsch persönlich vor Ort
nach vereinbarten Standards auf der Grundlage des sogenannten
GKV-Leitfadens Prävention. Zur Beratung gehören:

- eine individuelle Bestandsaufnahme in Sachen
Beschäftigtengesundheit,
- Informationen zur Umsetzung einer nachhaltigen betrieblichen
Gesundheitsförderung,
- Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen sowie zu
- möglichen Maßnahmen im Sinne der betrieblichen
Gesundheitsförderung.

Die BGF-Koordinierungsstellen unterstützen die Unternehmen auch
bei der anschließenden Umsetzung und der Vermittlung hilfreicher
Partner.

Der Zugang zur Beratung erfolgt über das Webportal
www.bgf-koordinierungsstelle.de. Hier finden Unternehmen außerdem
zahlreiche Informationen rund um das Thema betriebliche
Gesundheitsförderung, insbesondere auch zu regionalen und
länderspezifischen Aspekten.

Folgende Fragen werden beispielsweise beantwortet: Mit welchen
Leistungen unterstützen die Krankenkassen den Prozess der
betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. ein betriebliches
Gesundheitsmanagement (BGM)? Was sind die Voraussetzungen zur
Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenkassen?

Die BGF-Koordinierungsstellen arbeiten eng mit den örtlichen,
regionalen und landesweiten Unternehmensorganisationen zusammen. Das
gemeinsame Ziel ist es, vor allem die Vielzahl der kleinen und
mittelständischen Betriebe in den Regionen noch besser zu erreichen.

Umsetzung der BGF-Koordinierungsstellen im Rahmen des
Präventionsgesetzes

Bei der Entwicklung und Umsetzung der BGF-Koordinierungsstellen
gemäß § 20b Abs. 3 SGB V arbeiten die Krankenkassen sowohl auf der
Bundesebene als auch auf Landesebene eng zusammen. Als
Kooperationsgemeinschaft auf Bundesebene sind dies: Verband der
Ersatzkassen e.V. (vdek), AOK-Bundesverband, BKK Dachverband e.V.,
Innungskrankenkassen, KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die Federführung liegt
derzeit beim BKK Dachverband e.V.



Pressekontakt:
Andrea Röder, BKK Dachverband e.V.
Tel.: 030-2700406-302 Mail: andrea.roeder@bkk-dv.de
Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Tel: 030-26931-1200 Mail: michaela.gottfried@vdek.com
Michael Bernatek, AOK-Bundesverband
Tel.: 030-34646 2655 Mail: presse@bv.aok.de
Gunnar Mollenhauer, IKK gesund plus
Tel.: 0391-2806221 Mail: gunnar.mollenhauer@ikk-gesundplus.de
Dr. Wolfgang Buschfort, KNAPPSCHAFT
Tel.: 0234-304 82050 Mail: presse@kbs.de
Martina Opfermann-Kersten, Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau SVLFG
Tel.: 0561-9359-171 Mail: Martina.Opfermann-Kersten@svlfg.de

Original-Content von: BKK Dachverband e.V., übermittelt durch news aktuell


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