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Gefahr von oben / Holzfigur stürzte vom Fenstersims herab und verletzte Passantin (FOTO)

Geschrieben am 05-06-2017

Berlin (ots) -

Wer Gefahrensituationen schafft, der muss die Verantwortung für
daraus entstehende Folgeschäden übernehmen. Das gilt nach Auskunft
des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch dann, wenn jemand
eine schwere Holzfigur auf dem Fenstersims abstellt und diese auf
Grund eines Windstoßes herabstürzen kann. (Oberlandesgericht München,
Aktenzeichen 20 U 4602/15)

Der Fall: Eine Mieterin wohnte im dritten Stock eines Hauses. Auf
dem Sims eines ihrer Fenster platzierte sie eine etwa ein Kilogramm
schwere und 25 Zentimeter hohe Holzfigur. Als das Fenster geöffnet
war, stürzte diese Figur unglücklicherweise herab und traf eine
Passantin am Kopf. Die Frau erlitt eine Platzwunde, die mit drei
Stichen genäht werden musste. Nach vier Stunden konnte sie das
Krankenhaus wieder verlassen, klagte aber über Folgeschäden (unter
anderem Geschmacks- und Sehstörungen). Sie forderte Schmerzensgeld.

Das Urteil: Die Richter sprachen dem Opfer nach der Beweisaufnahme
3.000 Euro zu. Zwar habe in letzter Konsequenz ein unvorhersehbarer
Windstoß für das Herabfallen der Figur gesorgt. Aber die Mieterin
habe mit der ungesicherten Positionierung des Objekts eine besondere
Gefahrenquelle eröffnet. Somit verursachte sie fahrlässig die
Verletzung der Passantin, die sich ganz normal im Straßenraum
aufhielt.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgesch?ftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


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