Asbesteindeckungen: Reinigen verboten - Was Hausbesitzer unbedingt beachten müssen - Umweltministerium: Keine Fasern freisetzen - Unwissenheit schützt vor Bußgeld nicht - Zuschüsse bei Sanierung
Geschrieben am 07-06-2017 |
Mayen (ots) - Mit den ersten warmen Sommertagen denken viele
Hausbesitzer wieder an den Hausputz der Außenbereiche. Wer mit Besen
oder Hochdruckreiniger dabei asbesthaltige Faserzementplatten säubern
möchte lebt nicht nur gefährlich, sondern macht sich sogar strafbar.
"Finger weg vom Asbestdach" raten eindringlich die Experten. Denn
falls sich Fasern aus einer verwitterten Zementstruktur lösen und in
die Atemluft gelangen, steigt das Gesundheitsrisiko: Einmal in der
Lunge angekommen sind feinste Asbestfasern verantwortlich für oft
tödliche endende Krankheiten wie Asbestose oder Krebs.
Das Bayerische Umwelt- und Verbraucherministerium warnt auf seinem
Verbraucherportal eindringlich vor dem sorglosen Umgang mit Asbest im
und am Haus: "Jegliche mechanische Bearbeitung wie brechen, schneiden
oder sägen ist genauso verboten wie das Säubern von asbesthaltigen
Dächern und Fassaden mit Bürsten oder Hochdruckreinigern". Selbst das
Überdecken mit anderen Baustoffen, die Montage von Solar- oder
Photovoltaikanlagen auf Asbestdächern wie das Wiederverwenden oder
Verschenken ausgedienter Platten sei strafbar. Nicht einmal
Holzstapel dürften damit abgedeckt werden.
Unwissenheit schützt dabei vor Bußgeld nicht: In der Nähe von
Hamburg holte die Polizei einen 82-jährigen von seinem Garagendach,
weil er die asbesthaltigen Faserzementplatten mit dem
Hochdruckreiniger säubern wollte. Den Fall werteten die Ermittler als
Straftat.
Asbestfasern wurden bis in die 90er Jahre in vielen Bauprodukten
eingesetzt, die zunehmend in ein kritisches Alter kommen. Gefahr
lauert dabei vor allem auf mehreren Hunderttausend Dächern, die bis
1991 mit asbesthaltigen Faser- und Wellzementplatten gedeckt werden
durften. Danach wurde Asbest in Europa verboten. Dennoch gehen
Fachleute davon aus, dass allein in Deutschland noch 35 Millionen
Tonnen asbesthaltiges Material verbaut sind, von denen derzeit
jährlich nur 35 000 Tonnen entsorgt werden.
Brisant werden Dächer aus asbesthaltigem Faserzement dann, wenn
sie verwittern, brechen oder bearbeitet werden. Sowohl für einen
fachgerechten Abriss und die gewissenhafte Entsorgung als auch für
die Sanierung können Hausbesitzer eine Kombination verschiedener
Fördermaßnahmen nutzen. Neben Kommunen, Ländern und dem Bund stellt
zur Zeit auch einer der renommiertesten Produzenten von Naturschiefer
Fördergeld beim Austausch von Asbestdächern, die seit den
Nachkriegsjahren Schiefer als künstliche preiswerte Alternative
imitieren sollten, bereit.
Das Original - Schiefer ist 400 Millionen Jahre alt und ein
reines Naturprodukt - gilt seit der Römerzeit als eine der
langlebigsten Dacheindeckungen überhaupt. Nach einer aktuellen Studie
der Hochschule Koblenz ist ein Schieferdach bei einer Sanierung heute
kaum teurer als eine Dacheindeckung mit Faserzementplatten. Moderne
Gewinnungs- und Verarbeitungstechniken und neue leicht und schnell zu
verlegende Formate haben den Naturstein, dessen hochwertigste
Vorkommen unter anderem in der deutschen Eifel und im nordspanischen
Galizien liegen, in den vergangenen Jahren wieder attraktiv gemacht.
"Neue und kreative Lösungen holen das Material komplett aus der
historischen Ecke ", freut sich Frank Rummel, Geschäftsleiter von
Rathscheck Schiefer, einem der führenden Anbieter von Schiefer in
Premium-Qualität. Im Rahmen einer aktuellen Markt-Untersuchung hat
das Unternehmen ausgerechnet: Jedes Jahr müssen in den kommenden
Jahrzehnten allein in Deutschland mehr als 80 000 Asbest-Dächer
saniert werden.
Informationen, Tipps und Hintergründe rund um die Themen Asbest,
Fördergelder und Sanierung unter www.schiefer.de und
www.vis.bayern.de
Pressekontakt:
Rathscheck Schiefer,
Dirk Ackermann,
Tel. 02651 955157 oder
Uwe Schöllkopf,
Tel. 02631 99960.
Fotos und weitere Infos zum Thema auf www.bautipp.net
Original-Content von: Rathscheck Schiefer, übermittelt durch news aktuell
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