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Ab 15. Juni: Keine Roaminggebühren mehr in der EU / Antworten auf häufig gestellte Fragen (FOTO)

Geschrieben am 14-06-2017

Berlin (ots) -

Ab Donnerstag, den 15. Juni 2017 entfallen für Reisende in der EU
die Roaminggebühren. "Von nun an können die Bürgerinnen und Bürger
auf Reisen innerhalb der EU mit ihren Mobilgeräten telefonieren, SMS
schreiben und Datendienste nutzen, ohne dafür auch nur einen Cent
mehr als zu Hause zu bezahlen", erklärte Kommissionspräsident
Jean-Claude Juncker heute (Mittwoch) in Straßburg. "Die Abschaffung
der Roaminggebühren ist einer der größten und offensichtlichsten
Erfolge der EU." Menschen, die in Deutschland leben, sparen
schätzungsweise 144 Euro pro Jahr dank der neuen Roamingregeln.

Mit dem Roaming zu Inlandspreisen ist von nun an ist die
Mobilkommunikation (Anrufe, SMS und Datendienste) aus einem anderen
EU-Land durch den Vertrag abgedeckt, der im Inland abgeschlossen
wurde: Die Minuten, SMS und Gigabytes an Daten, die im EU-Ausland
verbraucht werden, werden nach dem nationalen Tarif berechnet oder
von dem nationalen Guthaben abgezogen, ebenso wie im Heimatland.

Auch internationale Anrufe auf Reisen fallen unter die neue
Verordnung, d.h. wenn Reisende in Frankreich Urlaub machen und dort
beispielsweise ihr Hotel anrufen, fallen keine zusätzlichen Kosten
an.

Wo gelten die neuen Roamingregeln?

Die neuen Roamingregeln gelten in allen 28 Ländern der EU:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. In den Ländern
des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen)
wird Roaming zu Inlandspreisen kurz nach dem 15. Juni eingeführt.

Für wen gelten die neuen Roamingregeln?

Die neuen Roamingregeln gelten für alle Bürger in der EU dann,
wenn die Nutzer mehr Zeit zu Hause verbringen als im Ausland oder Ihr
Handy mehr zu Hause nutzen als im Ausland. Dann steht ihnen bei allen
Reisen innerhalb der EU Roaming zu Inlandspreisen zur Verfügung. Dies
wird als angemessene Nutzung der Roamingdienste angesehen.

Wie werden die Nutzer informiert?

Die Mobilfunknutzer müssen selbst nichts unternehmen. Ihr Anbieter
wird automatisch nach dem 15. Juni 2017 für das EU-Ausland keine
weiteren Roamingaufschläge erheben. Die Anbieter sollten ihre Kunden
über die Abschaffung der Roamingaufschläge und die Auswirkungen auf
Ihren speziellen Tarif sowie entsprechende Anpassungen Ihres
Vertrags unterrichten. Außerdem werden die Nutzer auch weiterhin per
SMS informiert, wenn sie eine EU-Grenze überschreiten und sich in den
Roamingmodus begeben.

Beschränkungen für die Nutzung von Sprach-, SMS- und mobilen
Datendiensten zu Inlandspreisen

Wenn der Vertrag für zu Hause unbegrenztes Telefonieren und
unbegrenzten SMS-Versand vorsieht, steht dem Nutzer dasselbe auch
beim Roaming in der EU zu. Wenn der Vertrag für zu Hause unbegrenzte
mobile Datendienste oder sehr günstige mobile Datendienste vorsieht,
kann der Anbieter eine Sicherheitsgrenze (angemessene Nutzung oder
"Fair Use") für die Nutzung von Datendiensten beim Roaming anwenden.

In solchen Fällen muss der Anbieter seine Kunden vorab über die
Anwendung der Obergrenzen unterrichten und mitteilen, wenn diese
Grenzen erreicht wurden. Allerdings ist diese Sicherheitsgrenze so
hoch, dass der Roamingbedarf größtenteils oder sogar ganz abgedeckt
ist. Darüber hinaus kann das Datenroaming gegen einen kleinen
Aufschlag fortgesetzt werden (höchstens 7,70 Euro/GB Daten + MwSt,
wobei dieser Betrag schrittweise bis auf 2,50 Euro/GB ab 2022 sinken
wird).

Dank der Initiative der EU-Kommission und der engen Zusammenarbeit
der europäischen Institutionen ist es gelungen, die Roaminggebühren
seit 2007 für Anrufe und SMS um mehr als 90 Prozent zu senken. Die
Gebühren für Datenroaming sind seit 2012 um 96 Prozent gesunken.

Weitere Informationen:

Abschaffung der Roaminggebühren in der EU: Gemeinsame Erklärung
von drei EU-Organen
http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-17-1590_de.htm

Roaming zu Inlandspreisen: Häufig gestellte Fragen
http://ec.europa.eu/newsroom/document.cfm?doc_id=45009

Technisches Faktenblatt: Ende der Roaminggebühren - wie
funktioniert das?
http://ec.europa.eu/newsroom/document.cfm?doc_id=44703

Roaming in der EU: geschätzte Ersparnis für Nutzer in Deutschland
http://ots.de/HDtXJ

Klarstellung: Der Wegfall der Roaminggebühren in der EU führt
nicht zu höheren Mobilfunkpreisen http://ots.de/oIe5F



Pressekontakt:

Europäische Kommission
Vertretung in Deutschland
Nikola John Tel.: +49 (30) 2280 2410
nikola.john (at) ec.europa.eu

Original-Content von: Europ?ische Kommission, übermittelt durch news aktuell


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