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Vorsorge statt Nachsorge: Hohe Sicherheitsanforderungen an Bauwerke und Bauprodukte müssen erhalten bleiben

Geschrieben am 15-06-2017

Berlin (ots) - "Die jüngste Brandkatastrophe hat einmal mehr
gezeigt, dass die in Deutschland üblichen hohen Anforderungen an
Gebäudesicherheit und Bauproduktensicherheit unbedingt erhalten
bleiben müssen." Diese Auffassung vertrat heute in Berlin der
Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA
Michael Knipper mit Blick auf den Brand des Grenfell-Gebäudes in
London. Die deutsche Bauindustrie verfolge deshalb mit höchster
Sorge, dass die EU-Kommission in Deutschland harmonisierte
europäische Normen durchsetzen wolle, die vielfach den bislang
gültigen Anforderungen in Deutschland nicht gerecht würden. Dies
betreffe u. a. auch den Nachweis des Glimmverhaltens von
Wärmedämmstoffen, der künftig nicht mehr auf dem bisherigen Niveau
geführt werden müsse.

In Sachen Gebäudesicherheit und Bauproduktensicherheit habe sich
der Gesetzgeber in Deutschland bislang stets dem Vorsorgeprinzip
verpflichtet gefühlt, erklärte Knipper. Brandkatastrophen wie in
London seien mit Blick auf die in Deutschland üblichen Anforderungen
wie Verbot brennbarer Fassaden ab einer Höhe von 22 Metern,
automatische Sprinkleranlagen, Feuerwehraufzüge, druckluftbelüftete
Sicherheitstreppenhäuser und vieles mehr kaum vorstellbar. Umso
wichtiger sei es, sich dem Trend zur Senkung von
Sicherheitsanforderungen an Bauwerke und Bauprodukte
entgegenzustellen.

Bislang habe Deutschland die Sicherheitslücken in den europäischen
Normen auf dem Wege der Nachnormung schließen können, erläuterte
Knipper. Seit dem 14. Oktober 2016 sei es dem deutschen Gesetzgeber
aufgrund eines EuGH-Beschlusses aber untersagt, die Lücken in den
Landesbauordnungen und den zugehörigen Bauregellisten zu schließen.
Inzwischen habe zwar das Bundesbauministerium von der EU-Kommission
die Nachbesserung der Normen verlangt; allerdings bislang nur mit
wenig Erfolg. Sollte dies auch weiterhin so bleiben, müsse
Deutschland die Notbremse des Art. 8 Abs. 4 Bauproduktenverordnung
ziehen, nach der das Inverkehrbringen und Verwenden von Bauprodukten
eingeschränkt werden kann, wenn als Folge des Mangels in der Norm
gravierende Bauwerkschäden bzw. eine direkte Gefährdung der Nutzer
und der Umwelt zu befürchten seien.

Knipper: "Die Bundesregierung ist aufgerufen, dem traditionellen
deutschen Vorsorgeprinzip auch im europäischen Binnenmarkt Geltung zu
verschaffen, damit die Planer und die Bauunternehmen, vor allem aber
die privaten Bauherren, Mieter und Verbraucher in unserem Lande nicht
das Nachsehen haben. Unsere Forderung: Vorsorge statt Nachsorge!"

Experten gehen davon aus, dass derzeit 84 harmonisierte
Europäische Normen hinter den bislang in Deutschland gültigen
Anforderungen in den Landesbauordnungen und der Bauregelliste
zurückbleiben.

Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de



Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Leiter Kommunikation / Pressesprecher
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, übermittelt durch news aktuell


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