Lebenslänglich für Raser wegen Mordes? / S-Direkt fragte Kunden und Besucher der Website / Die Mehrheit begrüßt höchste Strafen für Raser / Sicherheit im Straßenverkehr hat Vorrang /
Geschrieben am 22-06-2017 |
Düsseldorf (ots) - Es ist leider kein Einzelfall: Immer wieder
führen illegale Autorennen zu Unfällen mit schlimmen Sach- und
Personenschäden. Die selbst ernannten Rennfahrer ignorieren das
Risiko oder nehmen es billigend in Kauf. "Zwei bis drei Punkte in
Flensburg sowie 400 Euro Bußgeld scheinen nicht wirklich
abzuschrecken", sagt Dr. Jürgen Cramer, Vorstandsmitglied der
Sparkassen DirektVersicherung (S-Direkt). Das Berliner Landgericht
erhob im Februar allerdings Anklage wegen Mordes - das überraschte
die Szene und die illegalen Rennfahrer, die zu lebenslanger Haft
verurteilt wurden. Eine aktuelle Umfrage der S-Direkt zeigt, dass 73
Prozent der Befragten das Urteil sehr begrüßen.
Am vergangenen Freitag, dem 16. Juni, ist es wieder passiert.
Tatort Mönchengladbach. Diesmal wurde ein 38-jähriger Fußgänger von
einem 28-jährigen Raser, der seine Pferdestärken in der Innenstadt
mit einem weiteren Teilnehmer des illegalen Autorennens messen
wollte, erfasst - und erlag den schweren Verletzungen.
Aktuell steht auf eine Renn-Teilnahme ein Bußgeld von 400 Euro und
ein Monat Fahrverbot. Gepaart mit einer besonderen Gefährdung oder
einem Unfall, kann auch ein Führerscheinentzug, eine höhere
Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe drohen. Wer als Veranstalter
eines solchen verbotenen Rennens in Erscheinung tritt, kommt mit
einem Bußgeld von 500 Euro davon. "Sicher kann man darüber streiten,
welche Strafe konkret in welcher Situation gerecht wäre. Aber wir
sind ganz klar für härtere Strafen, denn die Sicherheit im
Straßenverkehr muss auch im Sinne unserer Kunden oberste Priorität
haben", unterstreicht Cramer. Appelle an die Vernunft oder den
gesunden Menschenverstand reichen offensichtlich nicht aus.
Überwältigende Mehrheit befürwortet "Lebenslänglich"
Die S-Direkt stellte allen Website-Besuchern die Frage, was sie
von diesem Urteil halten. "Die Antworten waren sehr eindeutig. Da
Unschuldige ums Leben kamen und eine höhere abschreckende Wirkung
erwartet wird, haben 73 Prozent der Befragten das Urteil für sehr gut
und völlig richtig gehalten", so Cramer. Nur sieben Prozent empfanden
das Urteil als zu hart und acht Prozent sagten, dass ein lebenslanger
Führerscheinentzug ausgereicht hätte.
Wer den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf nehme,
sein Fahrzeug als gemeingefährliches Werkzeug einsetze und aus
niederen Beweggründen handele (andere dominieren, unbedingter
Siegeswillen, Rausch der Geschwindigkeit), der handelt bewusst. So
begründeten die Berliner Richter übrigens ihre Entscheidung.
Das Thema ist inzwischen auch auf der politischen Agenda
angekommen. Härtere Strafe drohen, denn ein Gesetzentwurf liegt vor,
nach dem solche Rennen auf öffentlichen Straßen künftig nicht mehr
als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet werden sollen.
Bis zu drei Jahren Haft und bis zu fünf Jahren Führerscheinentzug
wären dann die Strafe für eine Teilnahme an illegalen Autorennen.
Kommen bei der Raserei Menschen zu Schaden, sollen Haftstrafen bis zu
zehn Jahren gelten. Aber das Gesetz geht noch weiter. Auch "normale"
Raser, die durch eine stark überhöhte Geschwindigkeit andere
gefährden, müssen mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Demnächst wird
im Rechtsausschuss des Bundestags über die Gesetzesänderung beraten.
+++
Umfrage: Ende Februar wurde ein historisches Urteil in Berlin
gesprochen: Zwei junge Männer lieferten sich in der Berliner
Innenstadt ein illegales Autorennen. Ein 69-jähriger Fußgänger wurde
dabei getötet. Das Urteil: Lebenslänglich für die Raser wegen Mordes.
Was halten Sie von diesem Urteil?
Das Ergebnis:
Zu hart. Die autobegeisterten Jungs wollten niemanden umbringen.
>7%
Na ja, lebenslanger Führerscheinentzug hätte auch gereicht.
>8%
Abwarten - noch ist das Urteil nicht endgültig.
>12%
Völlig richtig. Unschuldige kamen dabei ums Leben.
>42%
Sehr gut; das schreckt hoffentlich alle Verkehrsrowdys ab.
>31%
Pressekontakt:
Sparkassen DirektVersicherung AG, Dr. Jürgen Cramer, Kölner
Landstraße 33, 40591 Düsseldorf, Telefon: 0211 729-8401. E-Mail:
cramer@sparkassen-direkt.de
Internet: www.sparkassen-direkt.de, www.facebook.com/sdv24
Original-Content von: Sparkassen DirektVersicherung AG, übermittelt durch news aktuell
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