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Dieselgipfel: Geballte Inkompetenz / Vorwurf des Rechtsbruchs durch die Exekutive

Geschrieben am 29-11-2017

Düsseldorf (ots) - Die im Abgasskandal führende
Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf wirft den
Teilnehmern am Dieselgipfel geballte Inkompetenz vor.

Besonders bemerkenswert sei, so Rechtsanawalt Prof. Dr. Marco
Rogert, dass selbst die geschäftsführende Umweltministerin Barbara
Hendricks Maßnahmen vorschlägt, die Feststellungen aus ihrem eigenen
Hause, nämlich des Umweltbundesamtes ad absurdum führt. Das
Umweltbundesamt sieht selbst den Hauptverursachungsbeitrag der
überhöhten Stickstoffdioxidwerte in den Städten mit 67 Prozent
Verursachungsbeitrag bei den Diesel - PKW (siehe Video -
www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/stickstoffoxide).

"Völlig zutreffend haben deshalb sämtliche mit dieser
Fragestellung befassten Verwaltungsgerichte all diejenigen
Luftreinhaltepläne der Städte als untauglich angesehen, die genau
diese nunmehr untauglichen Maßnahmen des "Dieselgipfels" zur
Luftverbesserung als "Placebo" festlegen, wie

- Saubere Busflotten (die meist schon sauberer sind als
Diesel-PKW)
- Mehr Fahrrad fahren
- Fahrgemeinschaften bilden", erläutert Prof. Dr. Rogert.

"Die vorstehenden Maßnahmen sind erwiesener Maßen untauglich.
Deshalb kommen die Maßnahmen einer vorsätzlichen Volksverdummung
gleich", äußert Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert.

In solch untaugliche Maßnahmen 1 Mrd. EURO Steuergelder zu
verschwenden sei ein Skandal.

Die Anwälte rügen ferner, dass es keine Legitimation für den
Dieselgipfel gebe. Zuständig seien die Bundesländer und die
Oberbürgermeister der betroffenen Städte. Bei diesen liege eine
Ermessensreduzierung auf Null vor, was die Einführung von
Dieselfahrverboten in den Innerstädten angeht.

Die Exekutive hat sich nach Ansicht der Anwälte Rogert & Ulbrich
aus rechtsstaatlichen Grundsätzen verabschiedet, als sie zum Schutz
der Automobillobby zugestand, alle illegal in den Verkehr gebrachten
Dieselfahrzeuge dort zu belassen, obgleich kein Fahrzeuge gemäß der
EG-Typgenehmigung hergestellt worden war. Diese Fahrzeuge verfügen
nach Darstellung von Prof. Dr. Martin Führ über keine Genehmigung, da
keine Fahrzeug von der Genehmigungswirkung der erteilten
EG-Typgenehmigung erfasst werde.

Es sei auch der Bevölkerung nicht zu vermitteln, weshalb ein
illegal chipgetuntes Fahrzeug gemäß § 19 Abs. 7 StVZO i.V.m. §§ 19
Abs. 2 S. 2 Nr. 3, Abs. 5 StVZO kraft gesetzlicher Anordnung nicht
auf deutschen Straßen betrieben werden dürfe, während eine viel
gravierendere Abweichung mit Auswirkung auf die Volksgesundheit, die
die Hersteller selbst vorgenommen hätten, sanktionslos bliebe.

Prof. Dr. Marco Rogert bezeichnet deshalb auch den Rückruf als
"rechtlichen Unsinn". "Wenn für den auf der Straße betriebenen
Dreckmodus keine Genehmigung bestand oder dieser von der
Genehmigungswirkung nicht erfasst wurde, dann ist es auch rechtlich
unmöglich durch einen Nebenauflage - den Rückruf - etwas zu heilen.
Eine Nebenauflage kann nur dann ergehen, wenn für den tatsächlichen
Betrieb auf der Straße eine gültige EG-Typgenehmigung bestand. Daran
fehlt es."

Der Rechtsbruch des Kraftfahrtbundesamtes wird dadurch
abgesichert, dass niemand in die Verwaltungsvorgänge und die Akten
des Kraftfahrtbundesamtes Einsicht erhält. Es handele sich entweder
um Betriebsgeheimnisse der Automobilhersteller oder aber es könne der
Rechtskreis der Geschädigten Autofahrer nicht berührt sein, so
argumentiert das Kraftfahrtbundesamt.

Auch wenn den Rechtsanwälten bekannt ist, dass die Umsetzung der
rechtlichen Vorgaben zu schmerzlichen Konsequenzen für die
Bevölkerung führen kann, sehen die Rechtsanwälte die Anwendung und
die Durchsetzung geltenden Rechts aber als alternativlos an.

"Nimmt man das geltende Recht nur deshalb nicht mehr ernst, weil
es für Millionen von Bürgern zu Einschnitten in der privaten
Lebensführung kommt, wird das Rechtssystem ausgehöhlt und schafft
sich selbst ab. Der Grundsatz "to big to fail", wie er bereits bei
der Bankenrettung angewendet wurde, führt stets zur Belohnung der
Schädiger", erläutert Prof. Dr. Marco Rogert.

Die Anwälte weisen darauf hin, dass die Geschädigte im Hinblick
auf diese Verschwörung von Politik, Behörden und Wirtschaft nicht
rechtlos gestellt sind und sowohl zivil- als auch
öffentlich-rechtliche Ansprüche durchsetzen können.

Es sei nach Auffassung der Anwälte an der Zeit, dass der mündige
Bürger aufsteht und sein Recht in die Hand nimmt.



Pressekontakt:
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt
Professor für Wirtschaftsrecht

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft
AG Essen PR 1801

Königsallee 2b
40212 Düsseldorf

Tel.: (0049) (0)211/310638-0
Fax: (0049) (0)211/2503132
Email: Rogert@ru-law.de
Internet: www.auto-rueckabwicklung.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


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